Sta|bi|li|täts|po|li|tik, die:
auf wirtschaftliche u. a. Stabilität bedachte Politik.
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Stabilitätspolitik,
Stabilisierungspolitik, im weiteren Sinn die Gesamtheit aller wirtschaftspolitischen Maßnahmen zur Erreichung des Ziels, den Wirtschaftsablauf zu stabilisieren und die Volkswirtschaft möglichst im Zustand des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zu halten (Stabilitätsgesetz). Im engeren Sinn wird unter Stabilitätspolitik eine Politik der Stabilisierung des Preisniveaus verstanden. In der Regel werden die Begriffe Stabilitätspolitik und Stabilisierungspolitik synonym gebraucht. Zuweilen wird der Begriff Stabilitätspolitik jedoch für die Bewahrung einer bereits vorhandenen wirtschaftlichen Stabilität verwendet, während mit Stabilisierungspolitik die aktive Bekämpfung eines gesamtwirtschaftlichen Ungleichgewichts bezeichnet wird.
Die Stabilitätspolitik im weiteren Sinn basiert auf drei Säulen: Geld-, Fiskal- und Einkommenspolitik. Träger der Geldpolitik (Geld) ist in den meisten Industrieländern eine von der Regierung unabhängige Zentralbank. Nach Vollendung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) wird diese Funktion von der Europäischen Zentralbank (EZB) beziehungsweise dem Europäischen System der Zentralbanken (ESZB) wahrgenommen. Mithilfe der geldpolitischen Instrumente (z. B. Offenmarkt-, Zins- oder Mindestreservepolitik) kann die EZB die Geldversorgung der Wirtschaft und die Geldmarktzinssätze steuern. Durch Liquiditätsverknappung und Zinserhöhung kommt es tendenziell zu einem Rückgang der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage und damit zu einer Dämpfung des Preisauftriebs sowie einem Rückgang der Beschäftigung. Die öffentlichen Haushalte können mit den Instrumenten der Fiskalpolitik ebenfalls stabilisierend wirken. Es bestehen dafür zwei Möglichkeiten: Zum einen kann durch Verringerung der öffentlichen Ausgaben oder durch Erhöhung der öffentlichen Einnahmen die öffentliche beziehungsweise die private Nachfrage gedämpft werden. Zum anderen kann versucht werden, durch steuerliche Entlastungen das Kostenniveau für die Unternehmen zu senken und damit preisdämpfend zu wirken. Wie bei der steuerlichen Entlastung der Unternehmen geht es bei der Einkommenspolitik, der dritten Säule der Stabilitätspolitik, darum, die Entwicklung von Kosten und Preisen direkt und nicht auf dem Umweg über die Nachfragedämpfung zu beeinflussen. Ihr Ansatzpunkt liegt bei der Entstehung der Einkommen, v. a. der Löhne und Gewinne, und nicht erst bei ihrer Verwendung (für Ausgaben oder Ersparnisbildung). Mit der Einkommenspolitik soll erreicht werden, dass die Anbieter von Arbeit (die Arbeiter, Angestellten und Beamten) und von Gütern (die Unternehmen) im gesamtwirtschaftlichen Interesse nicht alle Möglichkeiten der Lohn- beziehungsweise Preissteigerung ausschöpfen. Diese Politik steht daher in einem Konflikt mit der Tarifautonomie und der Preissetzungsautonomie der Unternehmen.
Umstritten ist, inwieweit sich die Stabilitätspolitik auf die Preisstabilität beschränken und inwieweit diese Aufgabe nur einem Träger der Wirtschaftspolitik, der Notenbank, zugeordnet werden soll. Die Stellungnahme zu diesen Fragen hängt von der wirtschaftstheoretischen Grundposition ab: Wer die Auffassung des Monetarismus teilt, dass die Geldpolitik zumindest mittelfristig nur die Inflationsrate beeinflusst, nicht aber die Beschäftigung, wird der Inflationsbekämpfung ein hohes Gewicht einräumen und diesen Teil der Stabilitätspolitik dem Zentralbanksystem zuordnen. Dieses sollte eine allein an der Preisstabilität ausgerichtete Geldpolitik verfolgen. Die übrigen Träger staatlicher Wirtschaftspolitik sollten sich darauf beschränken, verlässliche Rahmenbedingungen für den privaten Sektor zu setzen. Eine aktive Stabilisierungspolitik wird abgelehnt. Anhänger des Keynesianismus vertreten die Ansicht, dass die Geldpolitik auch mittelfristig Einfluss auf die Beschäftigung hat, und sie neigen dazu, dem Beschäftigungsziel und damit der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit einen höheren Rang einzuräumen. Sie betonen daher das Zusammenspiel der verschiedenen Instrumente der Geld-, Fiskal- (antizyklischen Finanzpolitik) und Einkommenspolitik im Sinne einer Globalsteuerung der konjunkturellen Entwicklung und des wirtschaftlichen Wachstums. Gefordert wird außerdem ein abgestimmtes Verhalten der einzelnen Träger der Wirtschaftspolitik, da alle Instrumente auf alle gesamtwirtschaftlichen Ziele einwirken. In der EWWU wirft dies besondere Probleme auf, da die Geldpolitik in den Händen der EZB liegt und ganz auf das Ziel der Preisniveaustabilisierung abstellt, während die Fiskalpolitik im Wesentlichen weiterhin von den einzelnen Mitgliedstaaten betrieben wird, wobei erhebliche Auffassungsunterschiede über Möglichkeiten und Grenzen einer fiskalpolitischen Steuerung von Produktion und Beschäftigung bestehen.
Richard Müller u. W. Röck: Konjunktur-, Stabilisierungs- u. Wachstumspolitik. Theoret. Grundlagen u. wirtschaftspolit. Konzepte (41993);
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Sta|bi|li|täts|po|li|tik, die: auf wirtschaftliche u. a. Stabilität bedachte Politik.
Universal-Lexikon. 2012.