Parafiski
[zu Fiskus], Hilfsfiski, intermediäre Finạnzgewalten, Finạnz|intermediäre, Sammelbegriff für zwischen dem öffentlichen und dem privaten Bereich stehende Organisationen, die an der Erfüllung öffentlicher Aufgaben mitwirken, aber als gruppenbezogene Selbstverwaltungskörperschaften und Verbände nicht den Gebietskörperschaften zuzurechnen sind. Während früher meist auf rechtlich-institutionelle Merkmale, besonders auf das Merkmal der Erhebung von Zwangsbeiträgen, abgestellt wurde, werden die Parafiski heute zunehmend mithilfe der Theorie der öffentlichen Güter, der Theorie der meritorischen Güter sowie mit gesamtgesellschaftlichen externen Effekten erklärt. Parafiski sind demnach die Sozialversicherung, Industrie- und Handelskammern sowie Landwirtschaftskammern, meist auch die Kirchen, oft Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften sowie öffentliche Unternehmen, Universitäten und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten.
Universal-Lexikon. 2012.