Akademik

kosten
abschmecken; probieren; versuchen; testen; degustieren; schmecken

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1kos|ten ['kɔstn̩], kostete, gekostet <tr.; hat:
den Geschmack (von Speisen oder Getränken) feststellen; schmeckend probieren:
er kostete die Soße; <auch itr.> sie kostete von der Suppe.
Syn.: eine Kostprobe nehmen, versuchen.
  2kos|ten ['kɔstn̩], kostete, gekostet <itr.; hat:
1. einen Preis von einer bestimmten Höhe haben:
das Buch kostet 5 Euro; das Haus hat mich 200 000 Euro gekostet (für das Haus musste ich 200 000 Euro bezahlen).
2. (zur Verwirklichung von etwas) notwendig, erforderlich machen, von jmdm. verlangen:
das kostet dich doch nur ein Wort, ein Lächeln.
Syn.: erfordern von.
3. für jmdn. einen Verlust von etwas nach sich ziehen:
dieser Fehler kann dich/(selten:) dir die Stellung kosten; das kostete die Mannschaft den Sieg.

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kọs|ten1 〈V. tr.; hat
1. den Geschmack prüfen von, schmecken, probieren, versuchen
2. 〈fig.〉 eine Ahnung, einen Begriff von etwas bekommen
● eine Speise, ein Getränk \kosten; koste bitte einmal, ob die Soße scharf genug ist!; jetzt hast du einmal die Gefahr zu \kosten bekommen, in die man kommt, wenn ... 〈fig.〉 eine Ahnung, einen Begriff von der Gefahr bekommen; die Freiheit \kosten [<ahd. koston „erproben, versuchen“; → kiesen]
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kọs|ten2 〈V. tr.; hat
1. Kosten verursachen, einen Kaufwert, einen Preis haben
2. nachteilige Konsequenzen, Folgen nach sich ziehen
● koste es, was es wolle ganz gleich, was ich dafür aufwenden muss (an Kosten, Mühe u. Ä.) ● der Mantel kostet 300 Euro; das kostet ihn den Kopf, das Leben 〈fig.〉 er wird seinen K., sein L. verlieren; es hat mich viel Mühe, viel Schweiß, viel Anstrengung gekostet es hat mir viel Mühe, viel Arbeit verursacht; die Arbeit hat mich zwei ganze Tage gekostet hat mich zwei Tage beschäftigt; es kostet mich einige Überwindung, das zu tun ich muss mich überwinden; das kostet nicht die Welt 〈fig.; umg.〉 das ist nicht allzu teuer; es kostet mich nur ein Wort, um ihn von seinem Vorhaben abzubringen ich brauche nur ein Wort zu sagen ● sich eine Sache etwas \kosten lassen bei einer Sache nicht sparenwie viel kostet es? [<mhd. kosten „aufwenden, ausgeben, zu stehen kommen, kosten“ <afrz. coster (frz. coûter) <vulgärlat. *costare <lat. constare „feststehen, zu stehen kommen, kosten“]

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1kọs|ten <sw. V.; hat [mhd. kosten, ahd. kostōn, verw. mit 2kiesen]:
a) (etw. Ess- od. Trinkbares) auf seinen Geschmack prüfen, schmeckend probieren:
eine Speise k.;
vom neuen Wein k.;
jmdm. etw. zu k. geben;
<subst.:> jmdm. einen Schluck zum Kosten geben;
b) (geh.) etw. [genießend] empfinden, wahrnehmen:
alle Freuden des Lebens k.;
du kannst gleich eine Tracht Prügel zu k. (iron.; spüren) bekommen.
2kọs|ten <sw. V.; hat [mhd. kosten = aufwenden, ausgeben; 2kosten (1, 2) < afrz. coster, über das Vlat. zu lat. constare = (im Preis) feststehen]:
1.
a) einen bestimmten Preis, einen Preis von einer bestimmten Höhe haben:
das Buch kostet zehn Euro;
was, wie viel kostet ein Pfund Butter?;
das kostet [gar] nichts;
das Bild kostete ihn 5 000 Euro (für das Bild musste er 5 000 Euro bezahlen);
das hat sie einen schönen Batzen Geld, ein Vermögen gekostet;
koste es/es koste, was es wolle (unbedingt; um jeden Preis: das Ziel muss erreicht werden, koste es, was es wolle);
sich <Akk. od. Dativ> eine Sache etwas k. lassen (ugs.; für eine Sache eine größere Summe ausgeben: ich habe mich/mir das [Geschenk] etwas k. lassen);
b) [von jmdm.] etw. erfordern, verlangen:
das kostet mich nicht mehr als ein Wort, einen Anruf, ein Lächeln;
etw. kostet jmdn. Überwindung, Mühe;
der Krieg hat viele Menschenleben gekostet.
2. für jmdn. einen Verlust von etw. nach sich ziehen:
dieser Fehler kann dich/(seltener:) dir die Stellung k.;
die Schließung des Standorts kostet 6000 Mitarbeiter[n] die Arbeitsplätze.

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I
Kosten,
 
1) Prozessrecht: Gerichtskosten, Kostenerstattungsanspruch, Kostenfestsetzung, Kostenpflicht.
 
 2) Wirtschaftswissenschaft: der bewertete Verzehr von Produktionsfaktoren und Dienstleistungen, der zur Erstellung und Verwertung der betrieblichen Leistungen sowie zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft (betriebliche Kapazitäten) erforderlich ist. Grundmerkmale für Kosten sind: 1) Es liegt stets ein mengenmäßiger Güterverbrauch vor; als Einsatzgüter kommen Sachgüter, Arbeitsleistungen, Dienste und Rechte infrage. 2) Der Güterverbrauch muss leistungsbezogen, d. h. auf die Erstellung betrieblicher Güter ausgerichtet sein. 3) Der Güterverbrauch wird durch Multiplikation der verbrauchten Menge mit einem Geldbetrag je Mengeneinheit (Preis) bewertet. Dabei können Anschaffungs-, Tagesbeschaffungs-, Durchschnittspreise und interne Verrechnungspreise verwendet werden. Die Festlegung der Verbrauchsmengen und der Preise hängt jeweils vom Rechnungsziel ab. Der betriebswirtschaftliche ist der gleiche wie der volkswirtschaftliche Kostenbegriff, wobei in der Volkswirtschaftslehre neben den einzelwirtschaftlichen Kosten (private Kosten, betriebliche Kosten) noch gesamtwirtschaftliche Kosten (volkswirtschaftliche Kosten, soziale Kosten) unterschieden werden.
 
Die Kosten sind abzugrenzen sowohl von den Ausgaben (Geldausgängen) als auch vom Aufwand (bewerteter Güterverbrauch, soweit dieser Ausgaben hervorruft), der auch unabhängig von der Leistungserstellung anfallen kann (neutraler Aufwand). Es gibt Ausgaben, die keinen Aufwand darstellen (z. B. Privatentnahmen), andererseits Aufwand, der nicht auf Ausgaben zurückzuführen ist (z. B. Abschreibung einer geschenkten Maschine). Entsprechendes gilt für das Verhältnis von Ausgaben und aufwandsgleichen Kosten (Grundkosten, ordentlicher Zweckaufwand). Kalkulatorische Kosten (Anderskosten und Zusatzkosten) führen nie zu Ausgaben.
 
Die Theorie der Kostenabhängigkeiten (Kostentheorie) untersucht die Faktoren, die die Höhe der Kosten beeinflussen. Diese Kostenbestimmungsfaktoren (Kosteneinflussgrößen oder Kostendeterminanten) umfassen z. B. Zahl, Art und Güte der Produkte (Produktprogramm), die Produktionsverfahren (z. B. Werkstatt- oder Straßenfertigung), die Kapazität und Qualität der Arbeitskräfte und Anlagen (Betriebsgröße), den Ausnutzungs- oder Beschäftigungsgrad der gegebenen Kapazitäten, die Losgröße der Fertigungsmengen, Preise und Qualitäten der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe. Dabei interessieren v. a. die günstigsten Bedingungen, für die die Kosten je Produkteinheit (Stückkosten) am niedrigsten sind. Von besonderer Bedeutung ist die Abhängigkeit der Kostenhöhe von der Produktmenge.
 
Verändern sich Kosten mit Variationen einer Kosteneinflussgröße, so werden sie - in Bezug auf die jeweilige Einflussgröße - als variabel, andernfalls als fix bezeichnet. Betrachtet man bei gegebenen Kapazitäten den Einfluss der Produktmenge (Ausbringungsmenge, Beschäftigung) auf die Kosten einer Produktionsperiode, so geht man vom Regelfall aus, dass die Periodenkosten mit der Produktmenge steigen oder im Grenzfall gleich bleiben. Man spricht von beschäftigungsunabhängigen Kosten oder fixen Kosten, wenn die Kosten von der Mengenvariation nicht berührt werden (z. B. die zur Bereithaltung der Fertigungskapazität anfallenden Bereitschafts-K). Steigen die Kosten dagegen mit der Produktmenge, so heißen sie variable Kosten (beschäftigungsabhängige Kosten). Dabei sind drei Fälle zu unterscheiden. Steigen die Periodenkosten schwächer (stärker) als die Produktmenge, so bezeichnet man sie als degressive Kosten beziehungsweise progressive Kosten. Die entsprechenden Kosten je Produkteinheit (Stückkosten) fallen (steigen) dann. Im dritten Fall steigen die Kosten im gleichen Verhältnis wie die Produktmenge (proportionale Kosten); die Stückkosten sind konstant. Weniger häufig fallen die Periodenkosten mit steigender Produktmenge (regressive Kosten). Von Sprungkosten (sprungfixen Kosten) wird gesprochen, wenn sich die Kosten bei einer bestimmten Produktmenge z. B. durch disponierte Kapazitätsvergrößerung ruckartig erhöhen.
 
Solche Abhängigkeiten zwischen Kosten und Kostendeterminanten lassen sich mithilfe von Kostenfunktionen oder grafisch als Kostenkurve darstellen. Aus dem Verlauf der Gesamtkostenkurve können weitere Kostenbegriffe und Kostenfunktionen abgeleitet werden. So bezeichnet man die Veränderung der Gesamtkosten bei Variation der Produktmenge um eine Einheit (mathematisch die erste Ableitung der Gesamtkostenkurve) als Grenzkosten, die Gesamtkosten dividiert durch die Ausbringungsmenge als Durchschnittskosten oder Stückkosten, jeweils unterteilt in variable und fixe Durchschnittskosten. In der betriebswirtschaftlichen Kostentheorie und der volkswirtschaftlichen Mikroökonomie dienen Kostenfunktionen dazu, den optimalen Produktionsplan (gewinnmaximale Produktionsmenge) eines Unternehmens zu bestimmen.
 
Sind die Kosten bestimmten Bezugsbasen unmittelbar zurechenbar, spricht man von direkten Kosten (Einzelkosten), wenn nicht, von indirekten Kosten (Gemeinkosten). Bezugsbasen können z. B. Produkte, Produktgruppen, Abteilungen, Betriebe sein. Nach Art der verbrauchten Produktionsfaktoren (Kostenarten) werden z. B. Personalkosten, Materialkosten oder Werkstoffkosten, Betriebsmittelkosten (z. B. Grundstückskosten, Gebäudekosten, Maschinenkosten, Anlagenkosten), Dienstleistungskosten (z. B. Reparaturkosten, Beratungskosten, Kostensteuern), nach den betrieblichen Funktionen Beschaffungskosten, Fertigungskosten (Produktionskosten, Herstellungskosten), Vertriebskosten und Verwaltungskosten unterschieden. Hinsichtlich des jeweils angewendeten Verfahrens der Kostenrechnung lassen sich nach dem zeitlichen Bezug Ist-Kosten (tatsächlich angefallene Kosten einer vergangenen Periode), Plankosten (Kostenvorgaben für zukünftige Zeiträume), Normalkosten (Verrechnung von durchnittlichen Kosten, um zufällige Preis- und Verbrauchsschwankungen auszuschließen) sowie nach dem Umfang des Verfahrens Vollkosten (Verrechnung aller angefallenen Kosten einer Periode) und Teilkosten (Verrechnung lediglich der für den jeweiligen Zweck der Kostenrechnung relevanten Kosten) gegeneinander abgrenzen. externe Effekte
 
II
Kọsten,
 
polnisch Kościan ['kɔɕtɕan], Kreisstadt in der Woiwodschaft Großpolen (bis 1998 Stadt in der aufgelösten Woiwodschaft Leszno [Lissa]), Polen, an der Obra, 24 400 Einwohner; Zucker-, Tabakwarenfabrik, Holzindustrie, Apparatebau.
 
Stadtbild:
 
Spätgotische Pfarrkirche (im 18./19. Jahrhundert umgebaut) mit bedeutender Ausstattung; Heiliggeistkirche (1385 ff., später verändert).
 

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Kọs|ten <Pl.> [seit dem 17./18. Jh. ausschließlich üblicher Pl. von älter Kost(e), mhd. kost(e) = Wert, Preis; Geldmittel, Aufwand, Ausgaben < mlat. costa, über das Vlat. zu lat. constare, 2kosten]: finanzielle Ausgaben: erhebliche, steigende, geringe K.; die K. einer Neuanschaffung, für die Reise; Der Angeklagten fallen die K. zur Last (Noack, Prozesse 168); K. sparen, verursachen; [hohe] K. sparende Maßnahmen, Vorschläge; man scheut keine K.; sie kommt für alle K. auf; *auf seine K. kommen (ugs.; in seinen Erwartungen zufrieden gestellt werden): Das blutgierige Publikum ist auf seine K. gekommen (Thieß, Legende 198); auf jmds. K., auf K. einer Sache (1. von, mit jmds. Geld: er lebt auf K. seiner Eltern. 2. zum Nachteil, Schaden einer Person, Sache: er macht seine Witze immer auf K. anderer; das geht auf K. der Gesundheit).

Universal-Lexikon. 2012.