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Deutsche Bundesbank
Deutsche Bundesbank,
 
Abkürzungen Bbk, BBk, zentrale Notenbank (Zentralbank) Deutschlands mit Sitz in Frankfurt am Main. Die Deutsche Bundesbank ist eine bundesunmittelbare juristische Person des öffentlichen Rechts, deren Grundkapital von 2,5 Mrd. dem Bund zusteht. Seit 1. 1. 1999 ist sie integraler Bestandteil des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB, Europäische Zentralbank).
 
Die Deutsche Bundesbank entstand am 1. 8. 1957 durch Verschmelzung der neun von den westlichen Besatzungsmächten geschaffenen, bis dahin rechtlich selbstständigen Landeszentralbanken und der Berliner Zentralbank mit der Bank deutscher Länder (Bundesbankgesetz vom 26. 7. 1957). Sie unterhielt zunächst in jedem Bundesland eine zur Hauptverwaltung umfirmierte Landeszentralbank (LZB). Im Zuge der deutschen Vereinigung wurde mit der am 1. 11. 1992 in Kraft getretenen Novelle des Bundesbankgesetzes die Zahl der LZB, durch Zusammenlegung und Bildung wirtschaftlich annähernd gleich großer Hauptverwaltungsbereiche, die zum Teil mehrere Bundesländer umfassen, von elf auf neun reduziert.
 
Organe:
 
Mit dem Bundesbankänderungsgesetz vom 23. 3. 2002 erhielt die Deutsche Bundesbank eine neue Führungsstruktur. An die Stelle der bisherigen Organe Zentralbankrat (bestehend aus den bis zu acht Mitgliedern des Direktoriums der Deutschen Bundesbank und den Präsidenten der Landeszentralbanken), Direktorium (bestehend aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten der Deutschen Bundesbank sowie bis zu sechs weiteren Mitgliedern) und Vorstände der LZB (Präsident, Vizepräsident sowie weitere Vorstandsmitglieder) tritt der Vorstand, der aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und sechs weiteren Mitgliedern besteht. Die Mitglieder des Vorstands werden vom Bundespräsidenten für acht (mindestens jedoch für fünf) Jahre bestellt. Die Bestellung von Präsident, Vizepräsident und zwei weiteren Mitgliedern erfolgt auf Vorschlag der Bundesregierung, die der übrigen vier Mitglieder auf Vorschlag des Bundesrats im Einvernehmen mit der Bundesregierung. Die bisherigen Landeszentralbanken (LZB) wurden in Hauptverwaltungen umbenannt. Diese werden jeweils von einem Präsidenten geleitet, der dem Vorstand der Deutschen Bundesbank untersteht. Durch die Reform der Leitungsgremien soll die Deutsche Bundesbank ihre Aufgaben im nationalen und internationalen Bereich künftig effizienter lösen können. So wird sich die Zentrale künftig stärker auf Grundsatztätigkeiten konzentrieren, ausführende Tätigkeiten werden von den neun Hauptverwaltungen wahrgenommen.
 
Während der Zentralbankrat (seit 2002 der Vorstand) bis Ende 1998 die Grundlinien der Geld- und Währungspolitik mit dem Ziel festlegte, die nationale Währung zu sichern, bestimmt er seit Eintritt in die dritte Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU, 1. 1. 1999) und der Wahrnehmung der geld- und währungspolitischen Entscheidungskompetenz durch den Rat der Europäischen Zentralbank (EZB), in dem von der Deutschen Bundesbank ausschließlich der Präsident Sitz und Stimme hat, nur noch die Geschäftspolitik der Bank. Bei der Erfüllung der Aufgaben des ESZB handelt der Vorstand auf Weisung und im Rahmen der Leitlinien der Europäischen Zentralbank.
 
Aufgaben:
 
Die Deutsche Bundesbank wirkt an der Erfüllung der Aufgaben des ESZB mit dem vorrangigen Ziel mit, die Preisstabilität zu gewährleisten, sorgt für die bankmäßige Abwicklung des Zahlungsverkehrs im Inland und mit dem Ausland, trägt zur Stabilität der Zahlungs- und Verrechnungssysteme bei und nimmt weitere Aufgaben gemäß Bundesbankgesetz in derFassung vom 22. 10. 1992 u. a. Rechtsvorschriften wahr. Als nationale Zentralbank hat sie die gemeinsame Geldpolitik des ESZB in Deutschland durchzuführen. Zudem berät sie die Bundesregierung in Angelegenheiten von wesentlicher währungs- und wirtschaftspolitischer Bedeutung. Von Weisungen der Bundesregierung ist die Deutsche Bundesbank bei der Ausübung ihrer Befugnisse unabhängig. Soweit dies unter Wahrung ihrer Aufgaben als Bestandteil des ESZB möglich ist, unterstützt sie jedoch die allgemeine Wirtschaftspolitik der Regierung. Als Bank der Banken obliegt der Deutschen Bundesbank für das Gebiet Deutschlands die Refinanzierung der Kreditinstitute und die Bargeldversorgung. Außerdem stellt sie den Banken Dienstleistungen für die Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs (v. a. Giroverkehr und Clearing zwischen Bankengruppen) zur Verfügung und ist in die Bankenaufsicht eingeschaltet. Als Bank des Staates ist die Deutsche Bundesbank gewissermaßen die »Hausbank« des Bundes und - eingeschränkt - der Länder. Sie führt für die öffentlichen Haushalte Konten, besorgt den Zahlungsverkehr und unterstützt Bund und Länder bei der Kreditaufnahme am Kapitalmarkt. Die Deutsche Bundesbank ist auch Verwalterin der offiziellen Währungsreserven der Bundesrepublik Deutschland und legt diese gewinnbringend an.
 
Literatur:
 
Geschäftsbericht der D. B. (1958 ff.; jährl.);
 
Monatsberichte der D. B. (1958 ff.; früher u. a. T.);
 J. von Spindler u. a.: Die D. B. (41973);
 
Währung u. Wirtschaft in Dtl. 1876-1975, hg. v. der D. B. (1976);
 H. Seeck u. G. Steffens: Die D. B. (41979);
 
Die D. B. Geldpolit. Aufgaben u. Instrumente (61993).

Universal-Lexikon. 2012.