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Hof [ho:f], der; -[e]s, Höfe ['hø:fə]:1. zu einem Gebäude gehörender Platz, der an mehreren Seiten von Zäunen, Mauern o. Ä. umgeben ist:
die Kinder spielen auf dem Hof.
Zus.: Burghof, Fabrikhof, Gefängnishof, Kasernenhof, Kirchhof, Pausenhof, Schlosshof, Schulhof.
2. Bauernhof:
auf dem Hof des Nachbarn arbeiten.
Zus.: Bauernhof, Erbhof, Gutshof.
3. Wohnsitz und Haushalt eines Fürsten:
der kaiserliche Hof; am Hofe.
Zus.: Fürstenhof, Königshof.
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Hof 〈m. 1u〉
1. zum Haus gehörender, umschlossener Platz (Hinter\Hof, Kasernen\Hof, Schloss\Hof, Schul\Hof)
2. landwirtschaftl. Betrieb, meist Wohnhaus mit Ställen u. Feldern (Bauern\Hof, Pacht\Hof)
3. Gebäude mit dazugehörigem Betriebsgelände (Bahn\Hof, Schlacht\Hof)
4. fürstl. Wohnsitz, fürstl. Haushalt
5. fürstl. Gefolge, Hofstaat (Königs\Hof, Kaiser\Hof)
6. oft Name von Hotels u. Gasthöfen
7. 〈Meteor.; Astron.〉 = Halo
8. Eckfeld des Halmabrettes
● einen \Hof bewirtschaften; \Hof halten sich mit seinem Gefolge aufhalten, weilen, residieren (von Fürsten); der Mond hat heute einen \Hof; einer Frau den \Hof machen sich um eine F. bemühen, mit ihr flirten ● Bayrischer \Hof; Thüringer \Hof ● am \Hof des Königs Ludwig; auf dem \Hof, im \Hof spielen; bei \Hofe in einem fürstl. Haushalt; das ist bei \Hofe so üblich; jmdn. bei \Hofe vorstellen, einführen; der König erschien mit seinem ganzen \Hof; →a. Haus [<ahd. hof; Grundbedeutung: „Anhöhe“, verwandt mit hoch]
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Hof , der; -[e]s, Höfe:
1. [mhd., ahd. hof, H. u., viell. verw. mit ↑ 1hoch u. dann eigtl. = Erhebung, Anhöhe od. urspr. = eingehegter Raum] zu einem Gebäude[komplex] gehörender, von Mauern, Zaun o. Ä. umschlossener Platz:
ein großer H.;
die Kinder spielen auf dem/im H.;
das Fahrrad im H. abstellen.
2. landwirtschaftlicher Betrieb (mit allen Gebäuden u. dem zugehörigen Grundbesitz); Bauernhof, kleines Gut:
ein stattlicher H.;
einen H. verpachten;
in einen H. einheiraten (den Hofbesitzer, die Hofbesitzerin heiraten);
sie wurden von ihren Höfen vertrieben.
3. [unter dem Einfluss von frz. cour]
a) Sitz eines regierenden Fürsten, Herrschers:
der kaiserliche H.;
der H. Ludwigs XIV.;
am H. verkehren;
bei -e eingeführt werden;
der König hat im Sommer auf dem Land H. gehalten (mit seinem ganzen Hofstaat gelebt, residiert);
b) <o. Pl.> Gesamtheit der zur Umgebung, zum Gefolge eines Fürsten gehörenden Personen:
der ganze H. war versammelt;
c)
☆ jmdm. (bes. einer Frau) den H. machen (bes. eine Frau in galanter Weise umwerben, sich um ihre Gunst bemühen; nach frz. faire la cour à quelqu'un, urspr. auf das diensteifrige Gebaren der Höflinge gegenüber ihrem Herrn bezogen).
4.
der Mond hat heute einen H.;
b) Ring, Kreis, der etw. [andersfarbig] umgibt:
die Höfe der Brustwarzen.
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I Hof,
1) allgemein: abgeschlossener Raum hinter oder vor dem Haus beziehungsweise zwischen Gebäuden; in der Wohnhausarchitektur zum Teil als Innenhof innerhalb eines Gebäudes gestaltet (Atrium, Patio).
2) Aureole, atmosphärische Optik: die atmosphärische Leuchterscheinung in Form eines weißen bis blassblauen Kranzes mit rötlichem Rand um Sonne oder Mond; hervorgerufen durch Beugung des Lichts an den kleinen Wassertröpfchen und Eiskristallen transparenter Wolken und Nebel.
3) Geschichte: Curia, Bezeichnung für den Haushalt von Fürsten und ihren Familien sowie für die fürstliche Residenz. Der Hof wanderte zunächst mit dem Herrscher von Ort zu Ort (Reisekönigtum), bis er vom Spätmittelalter an mit einem festen Regierungs- und Wohnsitz verbunden blieb. In germanischer Zeit gehörte zu ihm die Gefolgschaft der unfreien »familia« und der adeligen »trustis«; seit der Christianisierung wurden auch Priester und Kanzlisten (»referendarii«) Hofmitgl., seit dem 8. Jahrhundert übernahmen deren Aufgaben die Kapellane. Neben den vier alten Hofämtern entwickelten sich weitere, und neben fürstlichen Herren, die diese Dienste ehrenhalber versahen, traten solche, die sie praktisch wahrnahmen und dafür mit Lehen belohnt wurden, deren Erblichkeit sie anstrebten. Um den Einfluss der Thronvasallen zu vermindern, besetzte der französische König die großen Hofämter seit dem 12. Jahrhundert nicht mehr; in Deutschland begründeten sie den Anspruch auf die Würde der Kurfürsten. Der Ausbau der Fürstenmacht führte zur Vermehrung der Hoforgane und zur Herausbildung eines um den Herrscher zentrierten Verwaltungs- und Machtapparates, aus dem schließlich auch eigene Zentralbehörden (Hofkammer, Hofkanzlei) hervorgingen (Wurzel der meisten modernen Staatsbehörden).
Die Gesamtheit der im Hofdienst Stehenden bildete den Hofstaat, der durch eine strenge Rangordnung gekennzeichnet war. Das Hofleben wurde zum gesellschaftlichen Mittelpunkt für die adelige Oberschicht, der Hof häufig zum Zentrum der Kultur (Aufenthaltsort zahlreicher Künstler und Gelehrter). Zeremonielle Vorbilder waren im 15. Jahrhundert der burgundische, im 16. Jahrhundert der spanische und im 17. Jahrhundert der französische Hof.
Der preußische Königshof unterschied drei Grade von Hofchargen, in Österreich hatte man Oberste Hofämter, Garden und Hofdienste. Es gab ständige Dienste, z. B. den des Oberstkämmerers und den der Hofbeamten, und vorübergehende, z. B. den des Kammerherrn.
Hof,
1) kreisfreie Stadt und Sitz der Verwaltung des Landkreises Hof, Bayern, 495 m über dem Meeresspiegel an der oberen Saale, zwischen Fichtelgebirge und Frankenwald, 51 100 Einwohner; Fachakademie für Sozial- und Heilpädagogik, Fachhochschule, Bayerische Beamtenfachhochschule München, Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung; Museum Bayerisches Vogtland, Brauereimuseum; Theater; Textil- und Bekleidungsindustrie, ferner u. a. Pumpenfabriken, Baustoffindustrie, Brauereien.
Durch einen Stadtbrand (1823) wurde die alte Bausubstanz weitgehend zerstört. Rathaus (1563-66); evangelische Stadtpfarrkirche Sankt Michaelis (14.-16. Jahrhundert; Ausstattung 19. Jahrhundert), in der evangelischen Spitalkirche (im Kern 14. Jahrhundert) barocke Kassettendecke mit gemalten biblischen Szenen, Flügelaltar (1511).
Das 1214 erstmals urkundlich erwähnte Hof zählte zu altem Königsgut. Es war Sitz des Reichsvogts im Regnitzland, dessen Curia der »Altstadt« Hof den Namen gab. Um 1200 wurde vermutlich die »Neustadt« angelegt. Seit 1323 war Hof im Besitz der Vögte von Weida, die es 1373 an die Burggrafen von Nürnberg abtraten. 1792 wurde Hof preußisch. Napoleonische Truppen besetzten 1806 die Stadt, die 1810 Bayern zufiel. Mit dem Bau der Eisenbahnlinie nach Leipzig begann 1848 Hofs Entwicklung zur Industriestadt.
2) Landkreis im Regierungsbezirk Oberfranken, Bayern, 893 km2, 109 700 Einwohner. Der Kreis liegt an der Grenze zu Thüringen, Sachsen und der Tschechischen Republik. Im Westen hat er Anteil am Frankenwald (einschließlich der Münchberger Hochfläche), im Süden am Fichtelgebirge. Der Nordosten gehört zum Vogtland. Die landwirtschaftliche Nutzung (v. a. Anbau von Sommergerste und Kartoffeln) spielt aus klimatischen Gründen eine relativ geringe Rolle. Unter den in den Städten (Helmbrechts, Hof, Lichtenberg, Münchberg, Naila, Rehau, Schauenstein, Schwarzenbach an der Saale, Schwarzen am Wald, Selbitz) angesiedelten Industriebetrieben herrscht die Textil- und Bekleidungsbranche vor. Wichtigstes Fremdenverkehrszentrum ist Bad Steben im Frankenwald.
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Hof, der; -[e]s, Höfe [1: mhd., ahd. hof, H. u., viell. verw. mit ↑hoch u. dann eigtl. = Erhebung, Anhöhe od. urspr. = eingehegter Raum; 3: unter dem Einfluss von frz. cour]: 1. zu einem Gebäude[komplex] gehörender, von Mauern, Zaun o. Ä. umschlossener Platz: ein großer, gepflasterter H.; Hinterhäuser und lichtlose Höfe; Es regnete, und der ganze H. stand voller Pfützen (H. Gerlach, Demission 168); die Kinder spielen auf dem/im H.; die Fenster gehen alle auf den H.; die Gefangenen auf, in den H. (= des Gefängnisses) führen; das Fahrrad im H. abstellen. 2. landwirtschaftlicher Betrieb (mit allen Gebäuden u. dem zugehörigen Grundbesitz); Bauernhof, kleines Gut: ein stattlicher, einsam gelegener H.; einen H. erben, bewirtschaften, verpachten; alle diejenigen Erben sollten einen Anteil abführen, deren Eltern oder Großeltern Zwangsarbeiter auf ihrem H. haben schuften lassen (Woche 3. 7. 98, 34); in einen H. einheiraten (den Hofbesitzer, die Hofbesitzerin heiraten); sie wurden von ihren Höfen vertrieben; Der Hans hat zu Anfang des Krieges eine Bauerstochter geheiratet, die war von einem schönen H. (Wimschneider, Herbstmilch 139). 3. a) Sitz eines regierenden Fürsten, Herrschers: der kaiserliche H.; der H. Ludwigs XIV.; am H. verkehren; bei -e eingeführt werden; So lebten sie bei -e im offenen Konkubinat mit der Folge von Bastardkindern (Stern, Mann 228); der König hat im Sommer auf dem Land H. gehalten (mit seinem ganzen Hofstaat gelebt, residiert); Ü im Dorf Le Noirmont hält der Schweizer Koch des Jahres 1997 H. (a & r 2, 1998, 77); Im hinteren Raum halten drei Nutten H. (Zwerenz, Kopf 258); b) <o. Pl.> die zur Umgebung, zum Gefolge eines Fürsten gehörenden Personen: der ganze H. war versammelt; c) *jmdm. (bes. einer Frau) den H. machen (bes. eine Frau in galanter Weise umwerben, sich um ihre Gunst bemühen; nach frz. faire la cour à quelqu'un, urspr. auf das diensteifrige Gebaren der Höflinge gegenüber ihrem Herrn bezogen). 4. a) ↑Aureole (2): der Mond hat heute einen H.; in einen großen heiligenscheinartigen H. eingebettet, blickte mit schief gehaltenem Kopf der Mond auf uns nieder (Schnurre, Bart 190); b) Ring, Kreis, der etw. [andersfarbig] umgibt: die Höfe der Brustwarzen; Um die Einstichstelle hatte sich ein roter H. gebildet (Lentz, Muckefuck 156).
Universal-Lexikon. 2012.