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innere Verwaltung
innere Verwaltung,
 
die Behörden und Verwaltungsträger, die im Bund und in den Ländern zum Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern gehören, zur Abgrenzung von den »Sonderverwaltungen« (Finanz-, Sozial-, Kultusverwaltung u. a.) auch als »allgemeine innere Verwaltung« bezeichnet. Entsprechend der klassischen Ressorteinteilung in Inneres, Äußeres, Justiz, Finanzen, Krieg, war die innere Verwaltung - von dem besonderen Fall der Finanzverwaltung abgesehen - praktisch mit der Verwaltung überhaupt gleichzusetzen. In der neueren Zeit sind mehr und mehr Geschäftsbereiche und Verwaltungszweige aus der inneren Verwaltung abgespalten und verselbstständigt worden, zuletzt besonders Gesundheit, Landesplanung, Umweltschutz. Heute gehören zur inneren Verwaltung hauptsächlich allgemeine Verwaltungsangelegenheiten, Beamtenrecht, öffentliche Sicherheit und Ordnung, Polizei, Kommunalverwaltung, Bauwesen.

Universal-Lexikon. 2012.