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Hofkammer
Hofkammer,
 
in monarch. Staaten die das fürstliche Vermögen verwaltende Behörde. Beim Übergang zum Verfassungsstaat wurde die Zuständigkeit der Hofkammer auf die Verwaltung des fürstlichen Hausvermögens beschränkt. Sie war im Königreich Preußen dem Hausministerium unterstellt. Die Habsburger gründeten 1498 eine Hofkammer als Zentrale der Finanzverwaltung für die Erblande und das Reich; seit 1527 nur noch für Erstere zuständig, 1802 für die habsburgische Gesamtmonarchie gültig; ging 1848 im österreichischen Finanzministerium auf.

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Hof|kam|mer, die (hist.): oberste Finanzbehörde eines Landesherrn.

Universal-Lexikon. 2012.