Pfạlz 〈f. 20; MA〉 Schloss der Könige u. Kaiser, in dem sie sich während ihrer Reisen durch ihr Reich vorübergehend aufhielten (Kaiser\Pfalz, Königs\Pfalz) [<ahd. pfalanza, pfalinza „fürstl. Wohnung“ <vulgärlat. palantia <lat. Palatia, Pl. zu palatium, urspr. „Haus des Augustus auf dem röm. Hügel Palatin“; verwandt mit Palast, Palais]
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1Pfạlz, die; -, -en [mhd. phal(en)ze, ahd. phalanza < mlat. palatia (Pl.) < lat. palatium, ↑ Palast]:
(im MA.) dem deutschen König bzw. Kaiser u. a. als Gerichtsstätte dienende wechselnde Residenz:
die -en der Staufer.
2Pfạlz, die; -:
Gebiet in Rheinland-Pfalz.
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I Pfạlz
[althochdeutsch phalanza, von lateinisch palatium »(kaiserlicher) Palast«], Palatium, im mittelalterlichen Fränkischen und Heiligen Römischen Reich auf Königsgut angelegter Gebäudekomplex; Grundelemente sind die Palastbauten mit Palas und Pfalzkapelle zur Aufnahme des Königs und seines Gefolges (Königspfalz) sowie der Wirtschaftshof. Den in der Regel befestigten Anlagen konnten Ansiedlungen (Handwerker, Markt) angegliedert sein. Struktur und Topographie der Pfalz wurden von den verschiedenen Funktionen bestimmt: Aufenthalt des reisenden Herrschers (Reisekönigtum) in der Kaiserpfalz. beziehungsweise im Königshof, Abhaltung von Hoftagen unter Beisitz des Pfalzgrafen, Grenzschutz, in staufischer Zeit (12./13. Jahrhundert) Verwaltungsmittelpunkt von Reichsland. In karolingischer Zeit entstanden u. a. die Pfalz Aachen, Ingelheim und Worms, in ottonischer Zeit u. a. Werla (an der Oker, bei Hornburg) und Pöhlde (Gemeinde Osterode am Harz), in salisch-staufischer Zeit u. a. Goslar, Hagenau, Gelnhausen, Speyer und Wimpfen.
Dt. Königspfalzen. Beiträge zu ihrer histor. u. archäolog. Erforschung, hg. v. Max-Planck-Inst. für Gesch., 4 Bde. (1963-96);
Die Dt. Königspfalzen. Repertorium der P., Königshöfe u. übrigen Aufenthaltsorte der Könige im dt. Reich des MA., bearb. v. T. Zotz u. a., auf mehrere Bde. ber., Losebl. (1983 ff.);
W. Hotz: Pfalzen u. Burgen der Stauferzeit (31992);
G. Binding: Dt. Königspfalzen. Von Karl d. Gr. bis Friedrich II. 765-1240 (1996).
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
Burg, Pfalz, Stadt: Macht, Schutz und Repräsentation
Pfạlz,
1) mittlerer und südlicher Teil des Regierungsbezirks Rheinhessen-Pfalz (Rheinland-Pfalz), grenzt im Süden an Frankreich; umfasst den Pfälzer Wald, das Nordpfälzer Bergland, den Westrich, das Pfälzer Gebrüch und die Pfälzische Rheinebene (Teil des nördlichen Oberrheinischen Tieflands). Letztere wird zusammen mit der Haardt als Vorderpfalz bezeichnet.
2) historischer deutscher Territorialstaat mit Schwerpunkten im Rhein-Neckar-Gebiet (heute noch als »Kur-P.« bezeichnet), dem heutigen rheinland-pfälzischen Regierungsbezirk Rheinhessen-Pfalz (Pfalz 1) und dem heutigen bayerischen Regierungsbezirk Oberpfalz.
Die Pfalz entstand durch die Verlagerung der lothringischen Pfalzgrafschaft aus dem Raum um Aachen und vom Niederrhein über die Mosel zum Mittel- und Oberrhein und dem unteren Neckarraum im 11. und 12. Jahrhundert, wobei zunächst Alzey und seit dem 13. Jahrhundert das ursprünglich worms. Lehen Heidelberg Zentrum wurden (Pfalzgrafschaft bei Rhein, Pfalzgraf). 1093 wird erstmals ein »comes palatinus Rheni« genannt, 1156 belehnte König Friedrich I. Barbarossa seinen Halbbruder Konrad von Staufen mit der Pfalzgrafschaft bei Rhein und bezog diese so in die staufische Territorialpolitik ein. - Das Territorium wurde gebildet aus Gut der lothringischen Pfalzgrafschaft, salisch-staufischem Hausbesitz und Vogtei- sowie Lehnsrechten über Kirchengut (v. a. der Bistümer Speyer und Worms sowie der Reichsabtei Lorsch). Die Pfalz war so geprägt von sehr unterschiedlichen Besitzrechten und von einer ausgesprochenen bunten Gemengelage mit zahlreichen anderen Herrschaften, ein Zustand, der bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches (1806) andauerte. - Nach einem welfischen Zwischenspiel (1195-1214) kam die Pfalz 1214 durch Belehnung König Friedrichs II. an den bayerischen Herzog Ludwig I., den Kelheimer, dessen Sohn Otto II. 1225 die welfische Erbtochter Agnes (✝ 1267/69) heiratete und damit die seit der Herausbildung des Kurfürstenkollegiums im 13. Jahrhundert auch Kurpfalz genannte Pfalz endgültig dem Haus Wittelsbach sicherte (bis 1803).
Bis 1329 war die Pfalz mit dem Herzogtum Bayern beziehungsweise bayerischen Teilherzogtümern verbunden. Herzog Ludwig von Oberbayern, der spätere Kaiser Ludwig IV., brachte 1317 letztmals das ganze wittelsbach. Erbe an sich, musste aber 1329 im Hausvertrag von Pavia seinen Neffen Rudolf II. (1329-53) und Ruprecht I. (1353-90) neben dem rheinischen Besitz große Teile des bayerischen Nordgaus (die spätere Oberpfalz) abtreten. Zugleich begründete dieser Vertrag die Trennung des Hauses Wittelsbach in die ältere pfälzische und die jüngere bayerische Hauptlinie, wobei die Kurwürde zwischen beiden wechseln sollte. Durch die Goldene Bulle (1356) erhielten die Pfalzgrafen bei Rhein jedoch allein die Kurwürde als Erztruchsessen.
Einen ersten Höhepunkt erreichte die Pfalz unter Kurfürst Ruprecht I., der umfangreichen Territorialbesitz erwarb und 1385/86 die Universität Heidelberg gründete. Nach dem Tod Ruprechts III. (als Römischer König Ruprecht I.) 1410 gründeten seine Söhne vier Linien: Kurpfalz (mit Heidelberg und Amberg; ältere Kurlinie; 1559 erloschen), Pfalz-Neumarkt (Oberpfalz; 1448 ausgestorben), Pfalz-Simmern und Pfalz-Mosbach (1499 erloschen).
Unter Kurfürst Friedrich I. (1449/52-76) wurde die Kurpfalz v. a. in Rivalität zu Kurmainz zur Vormacht am Oberrhein; er erweiterte das Territorium, baute den kurpfälzischen Lehnsverband bis weit ins Elsass hinein aus und festigte das Land durch administrative Reformen (Ämterorganisation, Hofgericht, Zentralbehörden). Ihre dominierende Stellung büßte die Kurpfalz jedoch im Landshuter Erbfolgekrieg 1504/05 weitgehend v. a. zugunsten von Oberbayern und Kurmainz wieder ein.
Während die Kurpfalz unter Ludwig V. (1508-44) konfessionspolitisch neutral blieb, machte sie danach bis 1685 einen siebenmaligen Konfessionswechsel durch. Unter Kurfürst Otto Heinrich (1556-59) war sie lutherisch. Mit dem Wechsel der Linien beim Regierungsantritt Friedrichs III. (1559-76; mittlere Kurlinie Pfalz[-Zweibrücken]-Simmern) wurde die Pfalz (unterbrochen unter seinem lutherischen Sohn Ludwig VI.; 1576-83) zu einem Zentrum des aktiven reformierten Protestantismus (Heidelberger Katechismus, 1563), verbunden mit reichsständischer Opposition gegen den Kaiser. Kurfürst Friedrich V. ließ sich als Haupt der unter Friedrich IV. 1608 gegründeten protestantischen Union 1619 zum böhmischen König wählen, verlor jedoch nach der Schlacht am Weißen Berg (1620) sowohl sein kurzzeitiges Königtum (daher der »Winterkönig« genannt) als auch sein Stammland mit der Kur an den katholischen Wittelsbacher Maximilian I. von Bayern (1623). Zwar erhielt nach Ende des Dreißigjährigen Krieges (1648) sein Sohn Karl Ludwig (1633/49-80) die Kurpfalz zurück, er musste jedoch auf die Oberpfalz und die alte pfälzische Kurstimme zugunsten Bayerns verzichten und erhielt stattdessen eine neue, rangniedrigere achte Kur.
Nach Erlöschen der Linie Pfalz-Simmern (1685) - ihr folgte die ebenfalls aus Pfalz-Zweibrücken hervorgegangene katholische Linie Pfalz-Neuburg - führten die vom französischen König Ludwig XIV. erhobenen Erbansprüche 1688 zum Pfälzischen Erbfolgekrieg; nach dem Dreißigjährigen Krieg wurde die Pfalz erneut stark verwüstet (»Neunjähriger Krieg« bis 1697). Dennoch behauptete sich die junge Kurlinie Pfalz-Neuburg unter Johann Wilhelm, die u. a. auch in den niederrheinischen Herzogtümern Jülich und Berg herrschte. In Fortsetzung der Konfessionspolitik der Besatzungsmächte des 17. Jahrhunderts (Bayern, Spanien, Frankreich) verfolgten die neuen Landesherren - zwar behindert durch eine Schutzklausel des Friedens von Rijswijk - eine Rekatholisierungspolitik, die erst nach Intervention des evangelischen (Brandenburg-)Preußen durch die Religionsdeklaration von 1705 gemildert wurde, den konfessionellen Frieden des Reiches aber bis ins 18. Jahrhundert belastete. Zahlreiche Einwohner wanderten aus religiösen Gründen nach Südosteuropa und Nordamerika aus, wodurch die Pfalz zu einem der Hauptauswanderungsgebiete Deutschlands wurde.
Da die Konfessionsverschiedenheit der Aussöhnung mit den bayerischen Wittelsbachern nun nicht mehr im Wege stand, gelang Kurfürst Karl III. Philipp die Hausunion von 1724; zuvor hatte er den kurpfälzischen Hof von Heidelberg nach Mannheim (1720) verlegt. Als mit ihm 1742 auch die Linie Pfalz-Neuburg erlosch, folgte mit Karl (IV.) Theodor (1742-99) die ebenfalls von Pfalz-Zweibrücken abstammende katholische Linie Pfalz-Sulzbach in der pfälzischen Kur. Unter ihm erlebte v. a. die Hauptstadt Mannheim eine kulturelle Blüte; durch den Anfall Bayerns (1777) wurde die territoriale Machtgrundlage zwar erheblich vergrößert, die Pfalz jedoch zum Nebenland, da Karl Theodor seine Residenz 1778 nach München verlegen musste. Durch seinen Erben, Maximilian (I.) Joseph aus der Linie Pfalz-Zweibrücken-Birkenfeld, wurden 1799 erstmals seit 1329 wieder alle wittelsbach. Besitzungen in einer Hand vereinigt. Die Auswirkungen dieser neuen Konstellation und der nun eingeleiteten Reformen (u. a. konfessionelle Toleranz) kamen jedoch in der Pfalz nicht mehr zum Tragen. Die Französischen Revolutionskriege 1792/93-1801/02 brachten den Verlust aller linksrheinischen Gebiete der Kurpfalz und Jülichs an Frankreich (Friede von Lunéville, 1801); die rechtsrheinischen kurpfälzische Landesteile fielen im Reichsdeputationshauptschluss von 1803 v. a. an Baden, wo sie auf Dauer verblieben, das Herzogtum Berg an Westfalen. Am Ende ihres Bestehens umfasste die territorial niemals geschlossene Kurpfalz rd. 8 200 km2 mit rd. 300 000 Einwohnern.
Bei der politischen Neugliederung der linksrheinischen Gebiete des Deutschen Bundes nach 1815 wurde aus Teilen der linksrheinischen Gebiete der ehemaligen Kurpfalz und dem dazwischenliegenden Besitz verschiedener geistlicher und weltlicher Reichsstände des 1806 untergegangenen Heiligen Römischen Reiches 1816 der Bayerische Rheinkreis gebildet, der seit 1838 Rheinpfalz (Bayerische Pfalz, Bayerische Rheinpfalz, rheinische Pfalz) genannt wurde; andere ehemalige pfälzischen Landesteile fielen an Preußen und Hessen-Darmstadt. - In der deutschen Märzrevolution war die Pfalz kurz ein Zentrum bürgerkriegsähnlicher Auseinandersetzungen (»Pfälzer Aufstand«, Mai-Juni 1849). - Von Dezember 1918 bis Juni 1930 war die Rheinpfalz von Frankreich besetzt, und 1920 kamen einzelne Teile im Westen an das Saargebiet. 1923/24 unterstützte die französische Besatzungsmacht Bestrebungen pfälzischer Politiker, die Pfalz aus dem Verband mit Bayern oder - darüber hinaus - mit dem Deutschen Reich zu lösen. Unter Führung des Gutsbesitzers F. J. Heinz (ermordet 9. 1. 1924) aus Orbis (»Heinz-Orbis«) riefen pfälzische Politiker am 6. 11. 1923 die »freie Pfalz« als Teil der »Rheinischen Republik« aus. Diese Bemühungen scheiterten jedoch. Die Rheinpfalz blieb bis 1940 bei Bayern, wurde dann mit dem Saargebiet zum Gau »Saar-P.« zusammengeschlossen, gehörte nach 1945 zur französischen Besatzungszone, bildete 1946-68 den Regierungsbezirk Pfalz und ist seit 1968 ein Teil des Regierungsbezirks Rheinhessen-Pfalz des Landes Rheinland-Pfalz.
L. Häusser: Gesch. der rhein. Pfalz nach ihren polit., kirchl. u. literar. Verhältnissen, 2 Bde. (21856, Nachdr. 1978),
Reg.-Bd., hg. v. F. Loos (1971);
D. Häberle: Pfälz. Bibliogr., 6 Bde. (1908-28);
L. Stamer: Kirchengesch. der P., 5 Bde. (1936-64);
Pfälz. Bibliogr., auf zahlr. Bde. ber. (1952 ff.);
P. Fuchs: Palatinatus illustratus. Die histor. Forschung an der Kurpfälz. Akademie der Wiss.en (1963);
P.-Atlas, hg. v. W. Alter, auf mehrere Tle. ber. (1963 ff.);
A. Becker: Die P. u. die Pfälzer (Neuausg. 1988);
M. Schaab: Gesch. der Kur-P., 2 Bde. (1988-92);
K. Moersch: Gesch. der P. (51994).
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1Pfạlz, die; -, -en [mhd. phal(en)ze, ahd. phalanza < mlat. palatia (Pl.) < lat. palatium, ↑Palast]: (im MA.) dem deutschen König bzw. Kaiser u. a. als Gerichtsstätte dienende wechselnde Residenz: eine karolingische P.; die -en der Staufer.
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2Pfạlz, die; -: Gebiet in Rheinland-Pfalz.
Universal-Lexikon. 2012.