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Religionsstifter
Re|li|gi|ons|stif|ter 〈m. 3Begründer einer Religion

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Re|li|gi|ons|stif|ter, der:
Begründer einer Religion (1).

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Religions|stifter,
 
Religionsgründer, eine große religiöse Autorität verkörpernde Person, die bewusst eine neue Religion begründet oder durch ihre Person und Verkündigung einen Jüngerkreis zur Religionsbildung anregt. Religionsstifter formulieren eine neue »Wahrheitswirklichkeit«, die ein neues Welterklärungs- und Lebensbewältigungssystem freisetzt. Häufig im Zusammenhang mit einem Berufungserlebnis (Audition und Vision), das zuerst (meist dreimaligen) Widerstand hervorruft (oft als Versuchung dargestellt), legitimieren sie sich durch göttliche Offenbarung oder eigene Erleuchtung. Sie beweisen diese durch Wundertaten, Lehre und Lebensstil. Nach Gewinnung des ersten Anhängers bildet sich ein Jüngerkreis, der sich ins »Volk« erweitert. Dies führt zu Auseinandersetzungen mit den angestammten Religionssystemen und i. den Religionsstifter zu Verfolgungen durch diese, was oft den unnatürlichen Tod des Religionsstifters zur Folge hat. Um Geburt, Jugend und Tod des Religionsstifters ranken sich Legenden, später oft Glaubenssätze, die von Präexistenz über unbefleckte Geburt bis hin zu Auferstehung, Entrückung und Wiederkunft am Ende der Zeit oder bis zur Vergöttlichung des Religionsstifters reichen. Phänomenologisch gehören Religionsstifter in den Bereich des »heiligen Menschen«. Historisch gesehen treten sie in (nicht nur religiös bestimmten) Krisenzeiten auf, wobei das Durchsetzungsvermögen der durch sie vollzogenen Modifikation, teilweisen Übernahme, Fortführung oder Selektion vorgegebener religiöser Traditionen nicht selten von historischen Zufällen abhängig ist und sich nur durch die Gestaltwerdung eines neuen Religionssystems »beweist«.

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Re|li|gi|ons|stif|ter, der: Begründer einer ↑Religion (1).

Universal-Lexikon. 2012.