am 25. 9. 1555 nach Verhandlungen zwischen König Ferdinand I. und den Reichsständen auf dem Augsburger Reichstag als Reichsgesetz für das Heilige Römische Reich verkündet. Den Anhängern des Augsburg. Bekenntnisses wurden der Friede und der gegenwärtige Besitzstand gesichert. Den weltlichen Reichsständen wurde die Religionsfreiheit gestattet; sie entschieden zugleich für die Untertanen, denen das Recht auf Auswanderung eingeräumt wurde (Cuius regio, eius religio). Geistliche Fürsten verloren jedoch beim Glaubenswechsel ihre Würde (Reservatum ecclesiasticum). Die Reformierten erhielten erst im Westfälischen Frieden 1648 die Gleichberechtigung mit den Katholiken und Lutheranern, doch wird der Augsburger Religionsfriede im Allgemeinen als Abschluss des Reformationszeitalters in Deutschland betrachtet.
Der A. R., krit. Ausg. v. K. Brandi (21927);
H. Bornkamm: Das Jh. der Reformation (21966);
Das Reichstagsprotokoll des Kaiserl. Kommissars Felix Hornung vom Augsburger Reichstag 1555, hg. v. L. Lutz u. A. Kohler (Wien 1971).
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
Reformation und Reich bis zum Augsburger Religionsfrieden 1555: Wenn du werest in deiner tauff ersoffen
Heiliges Römisches Reich deutscher Nation (1495 bis 1618): Ohnmächtiger Riese
Universal-Lexikon. 2012.