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Vorbehalt
Befangenheit; Voreingenommenheit; Vorurteil; Ressentiment; Einspruch; Rekurs; Ablehnung; Zurückweisung; Reklamation; Widerrede; Gegenstimme; Einwand; Veto; Widerspruch; Intervention (fachsprachlich); Einwendung; Dementi; Protest; Entgegnung; Beschränkung; Versteckspiel; Verpflichtung; Kautel; Artikel; Einschränkung

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Vor|be|halt ['fo:ɐ̯bəhalt], der; -[e]s, -e:
Einschränkung, geltend gemachte Bedenken gegen eine Sache [der man sonst im Ganzen zustimmt]:
er hatte viele Vorbehalte gegen diesen Plan; mit, ohne Vorbehalt zusagen; sie machte nur unter dem Vorbehalt mit, jederzeit wieder aufhören zu können.
Syn.: Einwand, Klausel.

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Vor|be|halt 〈m. 1Einschränkung, die unter Umständen geltend gemacht werden muss ● stiller \Vorbehalt Hintergedanke; ich bin damit einverstanden, doch mit dem \Vorbehalt, unter dem \Vorbehalt, dass ...; ich stimme dem ohne \Vorbehalt zu; unter üblichem \Vorbehalt 〈Abk.: u.ü.V.〉 (Erklärung auf quittierten Rechnungen, dass Schecks, Wechsel usw. unter der Voraussetzung angenommen worden sind, dass sie eingelöst werden)

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Vor|be|halt , der; -[e]s, -e [zu vorbehalten]:
Einschränkung; geltend gemachtes Bedenken gegen eine Sache [der man sonst im Ganzen zustimmt]:
ein stiller, innerer V.;
es bestehen große -e gegen eine Koalition;
-e gegen etw. haben, anmelden;
mit einigen -en;
etw. ohne V. bejahen, anerkennen;
ich stimme zu unter dem V., dass keine Überstunden nötig werden.

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Vorbehalt,
 
1) Recht: geheimer Vorbehalt.
 
 2) Reformationsgeschichte: Geistlicher Vorbehalt, das Reservatum ecclesiasticum.
 

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Vor|be|halt, der; -[e]s, -e [zu ↑vorbehalten]: Einschränkung; geltend gemachtes Bedenken gegen eine Sache [der man sonst im Ganzen zustimmt]: ein stiller, innerer V.; es bestehen große -e gegen eine Koalition; bezüglich der Marktchancen ... müssen ... dennoch gewichtige -e gemacht werden (NZZ 27. 8. 86, 38); Der deutsche V. gegen Vergil ist nicht zuletzt im unterschiedlichen Bewusstsein von der Welt begründet (Fest, Im Gegenlicht 261); -e gegen etw. haben, anmelden; »Wenn Sie sich auf diese Gefühlsrichtung einstimmen wollen, natürlich mit dem V. des Zeitweiligen, würde ich Sie unterstützen.« (Loest, Nikolaikirche 223); mit einigen -en; etw. ohne V. bejahen, anerkennen; ich stimme zu unter dem V., dass keine Überstunden nötig werden.

Universal-Lexikon. 2012.