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Schein
Lichtschein; Strahl; Lichtstrahl; Erscheinungsbild; Oberfläche; Präsenz (fachsprachlich); Erscheinung; Aussehen; Äußeres; Anschein; Lappen (derb); Banknote; Note; Geldschein; Papiergeld

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Schein [ʃai̮n], der; -[e]s, -e:
1. <Pl. selten> einen mehr oder weniger großen Umkreis erhellendes Licht, das von einer Lichtquelle, von etwas Blankem o. Ä. ausgeht:
der helle Schein der Lampe; der silberne Schein des Mondes; sie saßen im Schein einer Kerze; nur der Schein einer Straßenlaterne fiel ins Zimmer.
Syn.: Glanz, Helligkeit, Schimmer.
Zus.: Abendschein, Dämmerschein, Feuerschein, Heiligenschein, Kerzenschein, Lichtschein, Mondschein, Silberschein, Sonnenschein, Widerschein.
2. <o. Pl.> äußeres Aussehen, Bild von etwas; Art, wie etwas jmdm. erscheint; [täuschender] äußerer Eindruck:
der Schein spricht gegen ihn; den Schein des Anstands aufrechterhalten; diesen Spießern ist es nur wichtig, den Schein zu wahren.
Syn.: Anschein.
3. [amtliches] Papier, das etwas Bestimmtes bescheinigt:
er hat mir einen Schein ausgestellt; bitte füllen Sie zuerst diesen Schein aus.
Syn.: Attest, Beleg, Bescheinigung, Diplom, Quittung, Zeugnis.
Zus.: Bezugsschein, Entlassungsschein, Erbschein, Garantieschein, Lieferschein, Lottoschein, Passierschein, Totenschein, Trauschein, Waffenschein, Zulassungsschein.
4. Banknote, Geldschein:
er hat keine Münzen, sondern nur Scheine in der Tasche; der Automat nimmt auch Scheine; sie sollten ein Lösegeld von 100 000 Dollar in kleinen Scheinen bezahlen.
Syn.: Note.
Zus.: Dollarschein, Eindollarschein, Geldschein, Hundertmarkschein, Zehneuroschein, Zwanzigfrankenschein.

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Schein
I 〈m.; -(e)s; unz.〉
1. Licht, Lichterscheinung, Glanz, Schimmer (Lampen\Schein, Licht\Schein, Mond\Schein, Sonnen\Schein)
2. äußeres Ansehen, Aussehen, äußeres Bild, das nicht sofort erkennen lässt, was wirklich dahintersteckt
3. Sinnestäuschung, Trugbild
● der (helle) \Schein eines Lächelns; der \Schein des Mondes, der Sonne, der Sterne; \Schein und Sein ● den (äußeren) \Schein retten; der \Schein spricht gegen ihn; der \Schein trügt; den \Schein wahrenheller, leuchtender, strahlender \Schein; matter, trüber \Schein; das ist alles nur schöner \Schein ● mehr \Schein als Sein es sieht nach mehr aus, als in Wirklichkeit dahintersteckt; sich durch den \Schein täuschen lassen; im \Schein der Lampe, Laterne; dem \Schein nach; etwas (nur) zum \Schein sagen, tun
II 〈m. 1; zählb.〉
1. Bescheinigung, schriftl. Bestätigung, Attest, Quittung (Empfangs\Schein, Gut\Schein, Schuld\Schein)
2. einzelnes Stück Papiergeld, Banknote (Geld\Schein, Zehneuro\Schein)
geben Sie mir bitte keine Münzen, sondern \Scheine ● jmdm. einen größeren \Schein in die Hand drücken
[<mhd. schin <ahd. scin, engl. shine „Glanz, Helligkeit“; seit 15. Jh. „trüger. Aussehen“; spätmhd. „etwas Sichtbares; Urkunde“]

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Schein , der; -[e]s, -e [mhd. schīn, ahd. scīn, zu scheinen]:
1. <Pl. selten>
a) (unmittelbar von einer Lichtquelle od. von einer reflektierenden Fläche her) scheinendes, eine gewisse Helligkeit bewirkendes Licht; Lichtschein:
der flackernde S. einer Kerze;
der S. einer Straßenlaterne fiel ins Zimmer;
b) (selten) Hauch:
[um] einen S. (seltener; ein bisschen, ein wenig, eine Idee, Spur).
2. <o. Pl.>
a) äußeres Ansehen, Aussehen, äußeres Bild von etw.; Anschein:
der S. ist, spricht gegen ihn;
wenigstens den äußeren S. aufrechterhalten;
den S. wahren (den bestehenden falschen Eindruck aufrechterhalten);
zum S. (in irreführender Absicht);
b) etw. aufgrund einer Täuschung für wirklich Gehaltenes.
3. [eigtl. = beweisende (= sichtbare) Urkunde] Bescheinigung:
der S. ist ungültig;
einen S. ausfüllen;
einen S. (Seminarschein) machen, noch drei -e (Seminarscheine) für das Examen benötigen;
auf dem S. (Lottoschein) sind drei Richtige;
mit dem S. (Gepäckschein) kannst du den Koffer abholen;
ohne S. (Angelschein) darf man hier nicht angeln.
4. Kurzf. von Geldschein:
Münzen und -e;
ein Bündel -e.

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I
Schein,
 
1) Meteorologie: klarer Schein, bei Dämmerung zu beobachtende schmale, helle Übergangszone zum dunklen, blauen Himmel in Richtung Zenit.
 
 2) Philosophie: im erkenntnistheoretischen Sinn von Erscheinung die Täuschung, die aus der mangelhaften Übereinstimmung subjektiver Erkenntnis mit dem zu erkennenden Gegenstand resultiert. In Anlehnung an die Scholastik, in der Wahrheit als Übereinstimmung von Sache und Verstand definiert ist, bedeutet Schein eine im Urteilsvorgang selbst begründete Fehlleistung des Erkenntnisvermögens beziehungsweise dessen ursprüngliche Begrenztheit, nur zu relativen Wahrheiten kommen zu können. Dementsprechend beruht der subjektive Schein nicht nur auf nachweisbaren Fehlern beim Wahrnehmen, Urteilen und Schließen. Er beruht - in transzendentaler Hinsicht - zugleich auf dem durchgängig begrenzten Erkenntnisvermögen aller Subjekte, Dinge nicht an sich, d. h. in Ablösung von relativierenden Erkenntnismodi (Raum, Zeit, Kategorien), erfassen zu können. Gegenüber dem sinnlichen oder empirischen Schein (Sinnestäuschung) entsteht der logische Schein durch Fehlschlüsse des Denkens. Dieser entspringt I. Kant zufolge nur aus einem Mangel an Achtsamkeit auf logische Regeln. Dagegen beruht der transzendentale Schein auf dem Grundbedürfnis des menschlichen Urteilsvermögens, metaphysische Gegenstände zu begreifen, wobei die Vernunft ihre eigenen Fähigkeiten überschreitet. Gleichwohl ist das Begreifen der Welt mit Ideen verbunden (Gott, Seele, Kosmos), die, obwohl sie dem Schein unterliegen, die notwendige Struktur des menschlichen Erkenntnisvermögens mit seinem Hang zum Übersinnlichen zum Ausdruck bringen. Im Unterschied zur Erscheinung (Phänomen) ist der Schein nur im Urteil über einen Erkenntnisgegenstand vorhanden, spiegelt also nur das Verhältnis des Gegenstands zum Verstand wider. Für G. W. F. Hegel ist das Sein selbst zugleich Schein; Schein ist das Wesen der Sache in ihrer negativen Bestimmtheit, insofern sie nicht allein durch sich selbst real sein kann, sondern zu ihrer Konstituierung der Beziehung zu einem Anderen (Negation) bedarf. - In der philosophischen Ästhetik bedeutet Schein die Illusion des Irrealen. Im logischen Empirismus (R. Carnap) weisen solche Sätze einen Schein auf, die Wörter enthalten, deren Bedeutung sich nicht direkt oder indirekt auf individuelle Sinneswahrnehmungen zurückführen lassen. Demzufolge bestünden die meisten bisherigen philosophischen Theorien aus »Scheinsätzen«.
II
Schein,
 
Johann Hermann, Komponist, * Grünhain 20. 1. 1586, ✝ Leipzig 19. 11. 1630; wurde 1615 Hofkapellmeister in Weimar, 1616 Thomaskantor und »Director musices« in Leipzig. Schein, in dessen Werk sich das Erbe niederländischer Vokalpolyphonie mit dem italienischen Concerto- und Madrigalstil verbindet, gilt als einer der drei großen deutschen Komponisten des 17. Jahrhundert, zusammen mit H. Schütz und S. Scheidt, mit denen er auch befreundet war. In seinem Schaffen ist - anders als bei Schütz - der weltliche und der geistliche Bereich gleichermaßen charakteristisch vertreten. Bedeutsame weltliche Werke sind das »Venus Kräntzlein« (1609; Chorlieder und Instrumentalsätze), das »Banchetto musicale« (1617; 20 Variationssuiten) und die »Musica boscareccia« (1621, 1626, 1628; dreistimmige, italienisch beeinflusste deutsche Lieder, die auch solistisch mit Generalbass besetzt werden können). Zur geistlichen Musik gehören u. a. das »Cymbalum Sionium« (1615; deutsche und lateinische Motetten), die »Opella nova« (1618-26; geringstimmige geistliche Konzerte mit Generalbass) und die geistlichen Madrigale der »Fontana d'Israel, Israelis Brünlein. ..« (1623).
 
Literatur:
 
A. Prüfer: J. H. S. u. das weltl. dt. Lied des 17. Jh. (1908, Nachdr. 1973);
 W. Reckziegel: Das Cantional von Johan Herman S. (1963);
 R. Caspari: Liedtradition im Stilwandel um 1600 (1971).

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Schein, der; -[e]s, -e [mhd. schīn, ahd. scīn, zu ↑scheinen; 3: eigtl. = beweisende (= sichtbare) Urkunde]: 1. <Pl. selten> a) (unmittelbar von einer Lichtquelle od. von einer reflektierenden Fläche her) scheinendes, eine gewisse Helligkeit bewirkendes Licht; Lichtschein: der flackernde S. einer Kerze; der fahle, silberne S. des Mondes; der warme, matte S. einer Lampe; der grelle S. der Neonröhre; der rote S. des brennenden Hauses, der Flammen erhellte den Platz; der S. einer Straßenlaterne fiel ins Zimmer; Das Licht vom Garten wirft einen milden S. in den Raum (Hartung, Junitag 37); Sie ... war beim -e eines Talglichtes damit beschäftigt, das Mieder aufzunesteln (Hauptmann, Thiel 30); im glühenden S. der sinkenden Sonne (Musil, Mann 781); Im fahlen oder grellen S. der Blitze (Koeppen, Rußland 124); Seine schwarze Haut glänzte im S. der brennenden Kerzen (Thor [Übers.], Ich 36); ∙ zuweilen war, nachdem der Schimmer ihm entgegenspiegelte, der Jüngling schmerzhaft geblendet, dann wieder besänftigten grüne und blau spielende -e sein Auge (Tieck, Runenberg 33); b) (selten) Hauch (3 b): Nicht ein S. einer milden Miene, nicht die Spur eines tröstenden ... Wortes (R. Walser, Gehülfe 40); wieder erglomm ein zarter S. von Farbe auf seinen fahlen Wangen (Th. Mann, Krull 153); Am Himmel ist nur noch ein S. von Tag (Schnabel, Marmor 150); *[um] einen S. (seltener; ein bißchen, ein wenig, eine Idee, Spur): Lilians Gesicht wurde einen S. freundlicher (Strittmatter, Wundertäter 335); bloß war er um einen S. bleicher (Gaiser, Jagd 112). 2. <o. Pl.> a) äußeres Ansehen, Aussehen, äußeres Bild von etw.; Anschein: der S. ist, spricht gegen ihn; wenigstens den äußeren S. aufrechterhalten; ... legten die Hunnen stets Wert darauf, den S. des Rechts zu wahren (Thieß, Reich 387); Der Reichspräsident verlieh ... allen verfassungsverletzenden Maßnahmen den S. der Legalität (Niekisch, Leben 194); Aber du bist so schamlos, es kommt dir nicht einmal mehr auf den S. an (Fallada, Herr 79); der alten Frau Wirsich, die sich heute mit einem S. von feinerem Weltgebaren umgeben hatte (R. Walser, Gehülfe 24); R der S. trügt; *den S. wahren (den bestehenden falschen Eindruck aufrechterhalten): seine Ehe ist längst zerrüttet, aber um den S. zu wahren, zeigt er sich von Zeit zu Zeit mit seiner Frau in der Öffentlichkeit; zum S. (in irreführender Absicht): Sie (= die Diktatur) wird oft ... zum S. noch andere politische Organe neben sich dulden (Fraenkel, Staat 82); b) etw. aufgrund einer Täuschung für wirklich Gehaltenes: Es war alles bloßer S., dem nicht das geringste Sein entsprach (Nigg, Wiederkehr 37). 3. Bescheinigung (2): der S. ist abgelaufen, verfallen, ungültig; einen S. unterschreiben, ausfüllen; einen S. (Seminarschein) machen, noch drei -e (Seminarscheine) für das Examen benötigen; sie hatte vergessen, ihren S. (Lottoschein) abzugeben; auf dem S. (Lottoschein) sind drei Richtige; mit dem S. (Gepäckschein) kannst du den Koffer abholen; ohne S. (Angelschein) darf man hier nicht angeln; Ich wollte meine Uhr von der Reparatur holen und hab' den S. (Reparaturschein) vergessen (Ossowski, Flatter 180); zwei alterfahrene Piloten ..., die ... ihren S. (Pilotenschein) erneuern wollten (Grzimek, Serengeti 16); Auf den S. (Entlassungsschein) bekam ich den Aufenthalt im Dorf (Seghers, Transit 83). 4. kurz für ↑Geldschein: Münzen und -e; ein Bündel -e; 500 000 Mark in kleinen -en; die Müllarbeiter ... kassieren doch für jede verbotene Fuhre auch ihre -e (erhalten Geld dafür) (Prodöhl, Tod 218); drei ganze -e (salopp; drei Hundertmarkscheine); für 'n halben S. (fünfzig Mark) kannst du es haben.

Universal-Lexikon. 2012.