Ausweis; Berechtigung; Legitimation; Berechtigungsnachweis; Zertifikat; Zeugnis; Beurkundung; Attest; Urkunde; Beglaubigung
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Be|schei|ni|gung [bə'ʃai̮nɪgʊŋ], die; -, -en:1. das Bescheinigen:
die Bescheinigung erfolgt schriftlich.
2. Schriftstück, mit dem etwas bescheinigt wird:
er braucht eine Bescheinigung über seinen Aufenthalt im Krankenhaus.
Zus.: Empfangsbescheinigung, Gehaltsbescheinigung, Lohnbescheinigung, Verdienstbescheinigung.
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Be|schei|ni|gung 〈f. 20〉
1. Bestätigung, Beglaubigung
2. Ausweis(papier)
3. Schein, Quittung
● eine \Bescheinigung ausstellen
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Be|schei|ni|gung , die; -, -en:
1. <o. Pl.> das Bescheinigen:
wir können die B. später vornehmen.
2. Schriftstück, mit dem etw. bescheinigt wird:
eine B. [über etw.] ausstellen, vorlegen.
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Be|schei|ni|gung, die; -, -en: 1. <o. Pl.> das Bescheinigen: wir können die B. später vornehmen. 2. Schriftstück, mit dem etw. bescheinigt wird: eine B. [über etw.] ausstellen, vorlegen; ... dass diese zwei Tiere noch eine B. brauchen, dass sie wirklich die Hunde von Bürgern der Vereinigten Staaten sind (Seghers, Transit 207).
Universal-Lexikon. 2012.