Ge|pạ̈ck|schein, der:
als Beleg dienender Schein für Gepäck, das zur Beförderung mit der Bahn aufgegeben wird.
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Ge|pạ̈ck|schein, der: als Beleg dienender Schein für Gepäck, das zur Beförderung mit der Bahn aufgegeben wird.
Universal-Lexikon. 2012.