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At|test [a'tɛst], das; -[e]s, -e:ärztliche Bescheinigung (besonders über jmds. Gesundheitszustand):
jmdm. ein Attest ausstellen; ein Attest beibringen, vorlegen.
Zus.: Gesundheitsattest.
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At|tẹst 〈n. 11〉 schriftl. (bes. ärztl.) Bescheinigung, Zeugnis [zu lat. attestari „bezeugen“; zu ad „zu“ + testis „Zeuge“]
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At|tẹst , das; -[e]s, -e [für älter Attestat < lat. attestatum, subst. 2. Part. von: attestari = bezeugen, bestätigen]:
1. ärztliche Bescheinigung (bes. über jmds. Gesundheitszustand):
[jmdm.] ein A. ausstellen, [aus]schreiben;
ein A. [über jmds. Gesundheitszustand] beibringen, vorlegen.
2. (veraltet) Gutachten, Zeugnis.
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Attẹst
[zu lateinisch attestari »bezeugen«] das, -(e)s/-e, vom Arzt zu erstellende, meist kurze Bescheinigung krankheitsbezogenen Inhalts, z. B. zum Untersuchungsbefund, der Arbeits(un)fähigkeit, der Notwendigkeit von Heilmaßnahmen. Im Unterschied zum Attest ist ein ärztliches Gutachten inhaltsreicher, länger und im Einzelnen begründet.
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At|tẹst, das; -[e]s, -e [für älter Attestat < lat. attestatum, subst. 2. Part. von: attestari = bezeugen, bestätigen]: 1. ärztliche Bescheinigung (bes. über jmds. Gesundheitszustand): [jmdm.] ein A. ausstellen, [aus]schreiben; ein A. [über jmds. Gesundheitszustand] beibringen, vorlegen. 2. (veraltet) Gutachten, Zeugnis: ∙ ich will euch ein A. schreiben über wohlgeführte Administration (Immermann, Münchhausen 88).
Universal-Lexikon. 2012.