Akademik

Note
Zensur; Schulnote; Beurteilung; Lappen (derb); Banknote; Schein (umgangssprachlich); Geldschein; Papiergeld; Memorandum; Schreiben; Denkschrift; Adresse

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No|te ['no:tə], die; -, -n:
1.
a) (in der Musik) für einen bestimmten Ton stehendes grafisches Zeichen in einem System von Linien:
Noten lesen können; eine halbe, ganze Note.
Zus.: Achtelnote, Sechzehntelnote, Viertelnote.
b) <Plural> einzelnes Blatt oder Heft mit einer oder mehreren in Noten (1 a) aufgezeichneten Kompositionen:
die Noten [der Lieder] liegen auf dem Klavier; die Noten studieren.
Zus.: Orchesternoten.
2. (durch eine Ziffer oder ein Wort ausgedrückte) Bewertung:
sie hat die Prüfung mit der Note »gut« bestanden; gute Noten haben.
Syn.: Zensur.
Zus.: Examensnote, Zeugnisnote.
3. diplomatisches Schriftstück:
der Botschafter überreichte eine Note.
Zus.: Protestnote.
4. Merkmal, Eigenschaft o. Ä., die einer Person oder Sache ihr Gepräge gibt:
sie gab der Aufführung eine besondere Note; ein Anzug mit sportlicher Note; ein Parfum mit einer betont weiblichen Note.
Zus.: Duftnote, Geschmacksnote.
5. (bes. schweiz.) Banknote.

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No|te 〈f. 19
1. in Wort od. Zahl ausgedrückte Beurteilung, Zensur (Schul\Note)
2. 〈Pol.〉 förmliche schriftliche Mitteilung einer Regierung an eine andere
3. 〈schweiz.; kurz für〉 Geldschein, Papiergeld
4. 〈Mus.〉
4.1 Schriftzeichen für einen Ton
4.2 〈Pl.〉 \Noten Notenheft, Notenbuch
5. Bemerkung, Anmerkung (Fuß\Note)
6. 〈fig.〉 Prägung, Eigenart
● \Noten bekommen; (Bank-)\Noten drucken, fälschen, aus dem Verkehr ziehen; jmdm. die \Note 1 geben; heute gibt es \Noten; \Noten lesen, schreiben können 〈Mus.〉; eine \Note überreichen ● \Note „eins“, „sehr gut“; der Raum hat seine besondere \Note; diplomatische \Note; ganze, halbe \Note Note, die über den ganzen bzw. halben Takt ausgehalten wird; gute, schlechte \Noten; sein Vortrag erhielt durch die Schilderung eigener Erlebnisse eine persönliche \Note ● die \Noten für ein Duo, Quartett; nach \Noten singen, spielen; ohne \Noten singen, spielen auswendig [<mhd. note „Musiknote“; zu mlat. nota „musikal. Tonzeichen“]

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No|te , die; -, -n [mhd. nōte < mlat. nota = Note (1 a) < lat. nota = Merkzeichen; Schriftstück]:
1.
a) (in der Musik) für einen Ton stehendes grafisches Zeichen in einem System von Linien; Notenzeichen:
ganze, halbe -n;
-n lernen, lesen, schreiben, stechen;
Gedichte in -n setzen (veraltend; vertonen);
b) <Pl.> Notentext; Notenblatt:
die -n liegen auf dem Klavier;
nach, ohne -n singen, spielen.
2.
a) in einer Ziffer, einem Wort od. einer Punktzahl ausgedrückte Bewertung einer schulischen Leistung; Zensur, Zeugnisnote:
seine N. in Latein war mäßig;
die mündliche, schriftliche N. (Note für die mündliche, schriftliche Leistung);
sie hat für den Aufsatz die N. Eins bekommen;
etw. mit der N. »ungenügend« bewerten;
Ü er teilt gern schlechte -n aus (übt gern Kritik);
b) (im Sport) in Punkten ausgedrückte Bewertung einer sportlichen Leistung:
die Kampfrichter zogen hohe -n.
3. <meist Pl.> (Bankw.) Kurzf. von Banknote.
4. (Völkerrecht) förmliche schriftliche Mitteilung im diplomatischen Verkehr zwischen Regierungen:
eine diplomatische N.;
-n [über etw.] austauschen.
5. (bildungsspr. selten) Notiz; kurze Aufzeichnung.
6. <o. Pl.> Merkmal, Eigenschaft o. Ä., die einer Person od. Sache ihr Gepräge gibt:
sie hat ihre eigene, individuelle N.;
ein Anzug mit sportlicher N.;
ein Parfüm mit einer betont weiblichen N.

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Note
 
[lateinisch nota »Merkzeichen«, »Schriftstück«] die, -/-n,  
 1) Bildungswesen: Form der Bewertung der schulischen Leistung (Zensur); auch im Hochschulwesen werden Noten verwendet; für den Doktorgrad besteht ein eigenes Notensystem.
 
 2) Musik: Noten.
 
 3) Sport: in Sportarten, in denen die erbrachte Leistung nicht exakt gemessen werden kann, Bezeichnung für die auf der Einschätzung der Kampfrichter beziehungsweise des Kampfgerichts insgesamt beruhende und in Punkten ausgedrückte Leistungsbewertung, z. B. im Kunstturnen, Eiskunstlauf, Dressurreiten und Wasserspringen.
 
 4) Völkerrecht: jede förmliche schriftliche Mitteilung im diplomatischen Verkehr zwischen Regierungen oder zwischen einer diplomatischen Vertretung und dem Außenministerium eines Staates. Die unterzeichneten Noten (Notes signées) werden von den nicht unterzeichneten Verbalnoten unterschieden. Das Memorandum (Mémoire), das sich von der Note nicht inhaltlich, sondern nur stilistisch unterscheidet, zeichnet einen bestimmten Vorgang auf, das Aide-mémoire ist die Niederschrift einer mündlichen Erklärung. Für die rechtlichen Wirkungen kommt es nicht auf die Form des gewählten Instruments, sondern auf den Inhalt an. Mit der Zirkularnote werden gleich lautende Mitteilungen an verschiedene diplomatische Vertretungen gegeben. Der Austausch übereinstimmender Noten stellt eine völkerrechtliche Vereinbarung über die in den Noten behandelten Punkte dar (Notenwechsel). Als Kollektivnote wird eine gemeinsame Note mehrerer Staaten an einen anderen Staat bezeichnet. (Notifikation)
 
 5) Wirtschaft: Banknote.
 

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No|te, die; -, -n [mhd. nōte < mlat. nota = ↑Note (1 a) < lat. nota = Merkzeichen; Schriftstück]: 1. a) (in der Musik) für einen Ton stehendes grafisches Zeichen in einem System von Linien; Notenzeichen: ganze, halbe -n; eine punktierte N.; -n lesen können; -n lernen, schreiben, stechen; Gedichte in -n setzen (veraltend; vertonen); b) <Pl.> Notentext; Notenblatt: die -n liegen auf dem Klavier; die -n studieren; nach, ohne -n singen, spielen; *[wie] nach -n (ugs. scherzh.; mit einer gewissen Perfektion, Gründlichkeit o. Ä.): das ging ja wie nach -n (sehr gut); er hat ihn nach -n verprügelt. 2. a) in einer Ziffer, einem Wort od. einer Punktzahl ausgedrückte Bewertung einer schulischen Leistung; Zensur, Zeugnisnote: seine N. in Latein war mäßig; gute -n haben; diese Lehrerin gibt schlechte -n (ist in ihrer Beurteilung sehr streng); die mündliche, schriftliche N. (Note für die mündliche, schriftliche Leistung); sie hat für den Aufsatz die N. Eins bekommen; etw. mit der N. „ungenügend“ bewerten; Ü er teilt gern schlechte -n aus (übt gern Kritik); Gute -n für (gute Beurteilung der) Sommerzeit (MM 3. 9. 80, 1); b) (im Sport) in Punkten ausgedrückte Bewertung einer sportlichen Leistung: eine niedrige N.; die Kampfrichter zogen hohe -n. 3. <meist Pl.> (Bankw.) kurz für ↑Banknote. 4. (Völkerrecht) förmliche schriftliche Mitteilung im diplomatischen Verkehr zwischen Regierungen: eine diplomatische N.; Ich legte unsere Haltung zum Gewaltverzicht dar und bezog mich dabei auf unsere N. vom 9. April 1968 (W. Brandt, Begegnungen 254); -n [über etw.] austauschen, wechseln; eine N. überreichen. 5. (bildungsspr. selten) Notiz; kurze Aufzeichnung. 6. <o. Pl.> Merkmal, Eigenschaft o. Ä., die einer Person od. Sache ihr Gepräge gibt: sie hat ihre eigene, individuelle N.; einer Sache eine persönliche, besondere N. geben; Alle Offiziere ... waren im Saal ... und gaben dem Ball eine besonders festliche N. (Konsalik, Promenadendeck 278); ein Anzug mit sportlicher N.; die Stores geben, verleihen dem Raum eine elegante N.; ein Parfüm mit einer betont weiblichen N.

Universal-Lexikon. 2012.