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Be|stimmt|heit [bə'ʃtɪmthai̮t], die; -:1. Entschiedenheit, Festigkeit:
die Bestimmtheit ihrer Äußerung; etwas mit großer, freundlicher Bestimmtheit behaupten.
2. Gewissheit, Sicherheit:
etwas mit Bestimmtheit wissen; es lässt sich nicht mit letzter Bestimmtheit sagen, wie die Entscheidung ausfallen wird.
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Be|stịmmt|heit 〈f. 20; unz.〉 Entschiedenheit, Festigkeit, Gewissheit, Deutlichkeit ● etwas mit \Bestimmtheit wissen; ich kann es nicht mit \Bestimmtheit behaupten; ich möchte mit aller \Bestimmtheit betonen, dass ...; mit der nötigen \Bestimmtheit auftreten
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Be|stịmmt|heit, die; -:
die B. seines Auftretens;
das muss ich mit aller B. ablehnen.
2. Gewissheit, Sicherheit:
etw. mit B. wissen;
mit B. auf etw. rechnen;
er konnte nicht mit letzter B. sagen, ob er vor ihr weggefahren war.
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Bestimmtheit,
1) Mathematik, Physik: das Vorliegen so vieler unabhängiger Gleichungen zur Auflösung eines Problems, wie unabhängige Variable (beziehungsweise in der Physik Freiheitsgrade) existieren.
2) Recht: das der Rechtsklarheit dienende Erfordernis, im Bereich dinglicher Rechte (z. B. Eigentum) Sachen so genau zu bezeichnen, dass Verfügungen über sie ohne die Gefahr von Verwechslungen oder Ähnliches mit anderen Sachen getroffen werden können. Der Bestimmtheitsgrundsatz ist z. B. wichtiges Element der Sicherungsübereignung.
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Be|stịmmt|heit, die; -: 1. Entschiedenheit; Festigkeit: die B. seines Auftretens; das muss ich mit aller B. ablehnen; Er erklärte das mit einer B., die ohne weiteres überzeugte (Feuchtwanger, Erfolg 445). 2. Gewissheit, Sicherheit: etw. mit B. wissen; mit B. auf etw. rechnen; es ist nicht mit letzter B. zu sagen, welcher Besieger Nubiens es war, der eben den beiden Ländern den Segen seiner Herrschaft spendete (Th. Mann, Joseph 124).
Universal-Lexikon. 2012.