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Kom|man|do [kɔ'mando], das; -s, -s:1. kurzer, meist in seinem Wortlaut festgelegter Befehl:
ein militärisches Kommando; ein Kommando ertönte; Kommandos geben.
2. Befehlsgewalt bei der Durchführung einer Aufgabe:
er hat das Kommando über die Miliz erhalten; das Kommando an jmdn. übergeben; die Division steht unter dem Kommando von …
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Kom|mạn|do 〈n. 15〉
1. Befehl, Befehlsgewalt, Oberbefehl
2. Befehlswort(e)
3. zu bestimmtem Zweck zusammengestellte Truppenabteilung (Wach\Kommando)
4. Sonderauftrag, vorübergehender Dienst (Sonder\Kommando)
● das \Kommando führen (über); ein \Kommando geben; wer hat das \Kommando?; Sie übernehmen das \Kommando; auf das \Kommando „Los!“ lauft ihr nach vorn; alles hört auf mein \Kommando!; sie drehten sich beide wie auf \Kommando um [<ital., span. comando „Befehl“]
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Kom|mạn|do, das; -s, -s, österr. auch: …den [ital. comando, zu: comandare = befehlen < lat. commendare, ↑ kommandieren]:
1.
a) kurzer [in seinem Wortlaut festgelegter, militärischer] Befehl:
ein militärisches K.;
ein K. geben;
der Kanarienvogel fing wie auf K. an zu singen;
b) durch einen Befehl erteilter [militärischer] Auftrag.
2. <o. Pl.> Befehlsgewalt bei der Durchführung einer [militärischen] Aufgabe:
das K. über eine Einheit haben, an jmdn. übergeben;
die Division steht unter dem K. von …
3.
a) zur Übernahme bestimmter Dienstpflichten, Aufgaben zusammengestellte Einheit, Gruppe:
einem K. angehören;
b) höhere militärische Dienststelle:
militärische -s mit den ihnen zugeteilten Stäben.
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I Kommando,
Anweisung.
II
Kommạndo
[italienisch, zu lateinisch commendare »anvertrauen«, »Weisung geben«] das, -s/-s, österreichisch auch ...den, 1) kurzer Befehl; beim Militär in Dienstvorschriften für bestimmte Tätigkeiten wörtlich festgelegt; 2) durch einen Befehl erteilter (militärischer) Auftrag; 3) zur Übernahme bestimmter Dienstpflichten, Aufgaben zusammengestellte Einheit, Gruppe; 4) Bezeichnung für bestimmte militärische Stäbe, z. B. Verteidigungsbezirkskommando, Wehrbereichskommando, Korpskommando; 5) ohne Plural, Befehlsgewalt bei der Durchführung einer (militärischen) Aufgabe.
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Kom|mạn|do, das; -s, -s, österr. auch: ...den [ital. comando, zu: comandare = befehlen < lat. commendare, ↑kommandieren]: 1. a) kurzer [in seinem Wortlaut festgelegter, militärischer] Befehl: ein militärisches K.; ein K. geben; Mehrmals drückten die Astronauten das K. „vier null null“ („Agena-Steuersystem aus!“) - vergebens (Spiegel 14, 1966, 153); der Kanarienvogel fing wie auf K. an zu singen; b) durch einen Befehl erteilter [militärischer] Auftrag: -s hierher waren begehrt (Gaiser, Jagd 20); Großalarm bis runter zum Korps und dann im letzten Augenblick wieder K. zurück (Kuby, Sieg 89); Offiziere mit einem K. beauftragen. 2. <o. Pl.> Befehlsgewalt bei der Durchführung einer [militärischen] Aufgabe: das K. über eine Einheit haben, an jmdn. übergeben; keine Gefahr, dass er das K. ergreift über das Café „Zum heiligen Agapitus“ (H. Mann, Stadt 275); die Division steht unter dem K. von ... 3. a) zur Übernahme bestimmter Dienstpflichten, Aufgaben zusammengestellte Einheit, Gruppe: ein K. der Staffel erwies die militärischen Ehren (Gaiser, Jagd 142); das letzte noch ausstehende K., die Ziegelbrenner, rückten ein (Fühmann, Judenauto 171); einem K. angehören; zu einem K. gehören; b) höhere militärische Dienststelle: militärische -s mit den ihnen zugeteilten Stäben.
Universal-Lexikon. 2012.