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Arbeitgeberverbände
Arbeitgeberverbände,
 
freiwillige Zusammenschlüsse von Arbeitgebern (besonders als Vertrags- und Verhandlungspartner der Gewerkschaften) in Form privatrechtlicher Vereine mit fachlicher und regionaler Untergliederung.
 
In Deutschland sind die Arbeitgeberverbände der privaten Wirtschaft in der »Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e. V.«, Abkürzung BDA, Sitz: Berlin, zusammengeschlossen. Präsident ist seit 1997 D. Hundt. Mitglieder sind 54 Fachspitzen- und 14 überfachliche Landesverbände. Die Arbeitgeberverbände sind über die Bundesvereinigung u. a. dem »Gemeinschaftsausschuss der Deutschen Gewerblichen Wirtschaft«, der »Internationalen Arbeitgeberorganisation« und der »Union der Industrie- und Arbeitgeberverbände Europas« (UNICE), Brüssel, angeschlossen.
 
Im Ausland sind die sozialpolitisch ausgerichteten Arbeitgeberverbände und die wirtschaftspolitischen Unternehmerverbände nicht überall scharf getrennt. Spitzenverbände sind in Österreich die Vereinigung der Österreichischen Industrie, in der Schweiz der Zentralverband schweizerischer Arbeitgeber-Organisationen, in Großbritannien die »British Employers' Confederation« (Confederation of British Industry), in Frankreich der Conseil National du Patronat Français, in Italien die Confederazione Generale dell' Industria Italiana, in den USA die »Chamber of Commerce of the United States of America«, Washington, und die National Association of Manufacturers.
 
Geschichte:
 
Die Entwicklung der Arbeitgeberverbände reicht bis in die 60er-Jahre des 19. Jahrhunderts zurück; die eigentliche Gründungswelle begann jedoch erst in den 90er-Jahren. In dieser Zeit entstand eine Vielzahl von überregionalen und regionalen Vereinigungen einzelner oder mehrerer Gewerbe mit überfachlichem Charakter. Die Vereinigung aller Arbeitgeberorganisationen unter einem Dach gelang 1913 mit der Verschmelzung der »Zentralstelle der Arbeitgeberverbände« (für die Schwerindustrie) und des »Vereins deutscher Arbeitgeberverbände« (für die verarbeitende Industrie) zur »Vereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände«. Bis zur nationalsozialistischen Machtergreifung 1933 blieb diese Vereinigung die zentrale Zusammenfassung der Arbeitgeberorganisationen des Deutschen Reiches. Während des Dritten Reiches gab es keine Arbeitgeberverbände. Eine Dachorganisation der Arbeitgeberverbände kam erst 1949 wieder in Form der »Sozialpolitischen Arbeitsgemeinschaft der Arbeitgeber des Vereinigten Wirtschaftsgebietes« zustande; sie wurde 1950 in »Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e. V.« umbenannt. Bereits Ende 1989 wurden auf dem Gebiet der jetzigen neuen Bundesländer regionale und fachliche Arbeitgeberverbände nach dem Vorbild der alten Bundesländer gegründet, deren Landesverbände 1990 Mitglieder der Bundesvereinigung wurden.
 
Literatur:
 
G. Erdmann: Die dt. A. im sozialgeschichtl. Wandel der Zeit (1966);
 
Aufgaben u. Stellung der Arbeitgeber- u. Arbeitnehmerorganisationen in der BRD (1966);
 
Verbände, hg. v. A.-B. Blümle u. W. Wittmann (1976);
 Emil-Peter Müller: Die Sozialpartner (1980);
 T. Vajna: Verbandsfibel. Kammern u.Verbände der dt. Wirtschaft (1994).

Universal-Lexikon. 2012.