Fạch|ver|band 〈m. 1u〉 Zusammenschluss der Mitglieder eines bestimmten Wirtschafts-, Handels- od. Gewerbezweiges zur gemeinsamen Interessenvertretung
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Fạch|ver|band, der (Wirtsch.):
freiwilliger Zusammenschluss von Unternehmen unter fachlichen Gesichtspunkten zur Vertretung gemeinsamer Interessen.
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Fạch|ver|band, der (Wirtsch.): freiwilliger Zusammenschluss von Unternehmen unter fachlichen Gesichtspunkten zur Vertretung gemeinsamer Interessen.
Universal-Lexikon. 2012.