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Au|ßen|haut 〈f. 7u〉 äußere Verkleidung, Verschalung (eines Schiffes od. Flugzeuges)
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Au|ßen|haut, die:
glatte äußere Verkleidung, Verschalung, Bespannung (bes. eines Schiffes, Flugzeugs).
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Außenhaut,
1) Flugzeugbau: kräfteaufnehmende und/oder formgebende äußere Wandung der Flugzeugzelle aus Blechen (Aluminium- oder Titanlegierungen, Stahl) oder Verbundwerkstoffen.
2) Schiffbau: von den Spanten gestützte Beplattung (Stahl) oder Beplankung (Holz) der Seiten und des Bodens von Schiffen oder Booten (bei Faltbooten auch Gewebe); im Bootsbau zunehmend homogene Haut aus faserverstärkten Kunststoffen oder auch Aluminium. Die Außenhautpforte ist eine wasserdicht verschließbare Tür oder Klappe in der Außenhaut eines Schiffes oberhalb der Tiefladelinie; sie dient zum horizontalen Laden und Löschen von Frachtschiffen, bei Fährschiffen als Bug- oder Heckklappe zum Befahren mit Autos oder Zügen.
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Au|ßen|haut, die: glatte äußere Verkleidung, Verschalung, Bespannung (bes. eines Schiffes, Flugzeugs).
Universal-Lexikon. 2012.