Akademik

beitreten
(sich) anschließen; Mitglied werden

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bei|tre|ten ['bai̮tre:tn̩], tritt bei, trat bei, beigetreten <itr.; ist:
Mitglied werden (in einem Verein o. Ä.):
einer Partei beitreten.
Syn.: sich anschließen, eintreten.

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bei||tre|ten 〈V. intr. 263; istmitmachen (bei), sich beteiligen, sich anschließen (an) ● einer Partei, einem Verein \beitreten Mitglied werden; einer Meinung, einem Plan, einem Vorschlag \beitreten

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bei|tre|ten <st. V.; ist:
a) sich einer Abmachung, einem Übereinkommen, Vertrag o. Ä. anschließen:
einem Pakt b.;
b) Mitglied einer Vereinigung, Organisation o. Ä. werden;
c) (Rechtsspr.) zu einem laufenden Verfahren als Beteiligter hinzukommen;
d) (veraltend) einer Meinung zustimmen.

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bei|tre|ten <st. V.; ist: a) sich einer Abmachung, einem Übereinkommen, Vertrag o. Ä. anschließen: einem Pakt b.; b) Mitglied einer Vereinigung, Organisation o. Ä. werden: dass er auch etwas zur Veränderung beitragen müsste und entschloss sich, dem Wahlverein der Sozialdemokraten beizutreten (Kühn, Zeit 73); erst später trat er dem Verwaltungsrat bei, auch das nur ungern (Frisch, Montauk 31); Als Jacob Wasserman eine Organisation für den Bau einer Synagoge ... gründete, trat Chester Kaplan natürlich bei (Kemelman [Übers.], Mittwoch 160); c) (Rechtsspr.) zu einem laufenden Verfahren als Beteiligter hinzukommen: Einem verfassungsgerichtlichen Verfahren können in bestimmten Fällen Beteiligte b. oder von Amts wegen beigeladen werden (Fraenkel, Staat 340); d) (veraltet) einer Meinung zustimmen: Ein Mann der frischen Entschlüsse, trat ich dem Vorschlag des Angestellten bei (Th. Mann, Krull 378).

Universal-Lexikon. 2012.