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Union
Konservative (umgangssprachlich); Schwarze (umgangssprachlich); Christlich Soziale Union; CSU; Interessengemeinschaft; Verein; Vereinigung; Gesellschaft; Interessengruppe; Seilschaft (umgangssprachlich); Interessenverband; Verbindung; Verband; Lobby; die Schwarzen (umgangssprachlich); CDU; Christlich Demokratische Union; Bündnis; Allianz; Koalition; Zusammenschluss; Konföderation; Staatenbund; Schulterschluss; Pakt; Föderation; Bund

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Uni|on [u'ni̯o:n], die; -, -en:
Bund, Zusammenschluss (besonders von Staaten):
die Staaten schlossen sich zu einer Union zusammen.
Syn.: Block, 1 Bund, Organisation, Verband, Vereinigung.

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Uni|on 〈f. 20
1. Vereinigung, Verbindung, Zusammenschluss
2. Vereinigung von Kirchen, z. B. der lutherischen u. der reformierten Kirche in Preußen
● Christlich-Demokratische \Union (Deutschlands) 〈Abk.: CDU〉 [<spätlat. unio; zu lat. unire „vereinigen“; zu unus „ein“]

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Uni|on , die; -, -en [kirchenlat. unio = Einheit, Vereinigung, zu lat. unus = einer, ein Einziger]:
Bund, Vereinigung, Zusammenschluss (bes. von Staaten u. von Kirchen mit verwandten Bekenntnissen):
einer U. beitreten, angehören;
die Staaten schlossen sich zu einer U. zusammen;
die Junge U. (gemeinsame Jugendorganisation der CDU u. der CSU).

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Union
 
[kirchenlateinisch unio »Einheit«, »Vereinigung«, zu lateinisch unus »einer«] die, -/-en,  
 1) allgemein: Vereinigung, Bund.
 
 2) Kirchenrecht: der Zusammenschluss von Kirchen gleicher oder unterschiedlicher Konfession beziehungsweise kirchliche (liturgische) Tradition. (unierte Kirchen)
 
 3) Reformationsgeschichte: Bezeichnung für Zusammenschlüsse, v. a. die Protestantische U. (U. von Auhausen), ein am 14. 5. 1608 in Auhausen geschlossenes militärisches, politisch-konfessionelles Bündnis lutherischer und reformierter Fürsten (von Anhalt, Württemberg, Baden-Durlach, Ansbach, Bayreuth, Pfalz-Neuburg) unter Führung des Kurfürsten Friedrich IV. von der Pfalz als Bundesdirektor. Anlass der Gründung war die gewaltsame Wiedereinführung des Katholizismus in der evangelischen Reichsstadt Donauwörth durch den streng katholischen Herzog Maximilian I. von Bayern. 1609 schlossen sich die Reichsstädte Straßburg und Ulm der U. an, 1610 Brandenburg, Hessen-Kassel, Nürnberg und weitere Reichsstädte. Die U. verbündete sich 1612 mit England, 1613 mit den Generalstaaten. Das führende protestantische Land, Kursachsen, blieb der U. fern. Bei Ausbruch des Dreißigjährigen Krieges 1618 zeigte sich die U. der 1609 unter Maximilian I. gegründeten katholischen Liga nicht gewachsen; 1621 löste sie sich auf.
 
Literatur:
 
M. Ritter: Gesch. der dt. U.. .., 2 Bde. (1867-73);
 M. Ritter: Politik u. Gesch. der U. z. Z. des Ausgangs Rudolfs II. (1880);
 F. W. Kantzenbach: Das Ringen um die Einheit der Kirche im Jh. der Reformation (1957);
 
Die Territorien des Reichs im Zeitalter der Reformation u. Konfessionalisierung, hg. v. A. Schindling u. a., 7 Bde. (1-31992-97).
 
 4) Staatslehre: eine Art der Staatenverbindung, die dauerhafter oder enger ist als die Allianz oder Konföderation. U. ist v. a. die Verbundenheit mehrerer Staaten durch denselben Monarchen (Personalunion, Realunion). Doch kann sich eine U. auch ohne Gemeinsamkeit des Staatsoberhaupts ergeben, wenn andere Staatsorgane gemeinsam sind (U. von Utrecht). Auch der Akt, durch den zwei oder mehr Staaten verschmelzen, wird oft U. genannt (U. zwischen Großbritannien und Irland 1801). Die Verbindung der nordamerikanischen Kolonien (anfänglich Konföderation) nahm 1787 den Namen U. an (Vereinigte Staaten). Auch vertragliche Institutionen mehrerer Staaten zur Besorgung einer gemeinsamen Verwaltungsangelegenheit (Verwaltungs-U.) und supranationalen Einrichtungen (besonders bei den EG), die zur Erreichung eines gemeinsamen politischen Zwecks geschaffen wurden, werden als U. (z. B. Zoll-U.) bezeichnet.
 
 5) Verfassungsgeschichte: Begriff, der auch im Zusammenhang mit dem nach dem Scheitern der Märzrevolution von 1848 v. a. von J. M. von Radowitz bestimmten Versuch gebraucht wird, eine kleindeutsche Einigung unter preußischer Führung herbeizuführen, die in einem weiteren Bund mit dem habsburgischen Gesamtstaat Österreich stehen sollte. Das (Erfurter) U.-Parlament (20. 3.-29. 4. 1850), das sich auf die »Gothaer« (Erbkaiserliche) stützte, änderte die Frankfurter Reichsverfassung im konservativen Sinn. Die U. scheiterte v. a. an der ablehnenden Haltung Österreichs, Bayerns und Württembergs. Auf russischem Druck verzichtete Preußen in der Olmützer Punktation auf die Union.
 

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Uni|on, die; -, -en [kirchenlat. unio = Einheit, Vereinigung, zu lat. unus = einer, ein Einziger]: Bund, Vereinigung, Zusammenschluss (bes. von Staaten u. von Kirchen mit verwandten Bekenntnissen): Der wirtschaftliche Zusammenschluss in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft habe Europa dem Ziel einer politischen U. näher gebracht (Welt 23. 1. 65, 4); einer U. beitreten, angehören; Günter Verheugen (SPD) wird zuständig für die Ost-Erweiterung der Europäischen U. (Spiegel 28, 1999, 189); die Staaten schlossen sich zu einer U. zusammen; die Junge U. (gemeinsame Jugendorganisation der CDU u. der CSU); Die Vertreter der U. (ugs.; von CDU u. CSU) hatten schon in den Vorgesprächen mit der SPD zentrale Forderungen des Koalitionspakets über Bord geworfen (Focus 29, 1997, 24).

Universal-Lexikon. 2012.