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Heraldik
Heroldskunst; Wappenkunde

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1-36 Heraldik f (Wappenkunde)
1, 11, 30-36 Helmzier f (Helmzeichen n, Helmkleinod, Zimier)
1-6 das Wappen
1 die Helmzier
2 der Wulst
3 die Decke (Helmdecke)
4, 7-9 Helme m
4 der Stechhelm
5 der Wappenschild
6 der schräglinke Wellenbalken
7 der Kübelhelm
8 der Spangenhelm
9 der offene Helm
10-13 das Ehewappen (Allianzwappen, Doppelwappen)
10 das Wappen des Mannes m
11-13 das Wappen der Frau
11 der Menschenrumpf
12 die Laubkrone (Helmkrone)
13 die Lilie
14 das Wappenzelt (der Wappenmantel)
15 u. 16 Schildhalter m, Wappentiere n
15 der Stier
16 das Einhorn
17-23 die Wappenbeschreibung (Blasonierung, Wappenfeldordnung)
17 das Herzschild
18, 19, 20, 21, 22 u. 23 erstes bis sechstes Feld (Wappenfeld)
18, 20, 22 vorn, rechts
18 u. 19 oben
19, 21, 23 hinten, links
22 u. 23 unten
24-29 die Tinkturen f
24 u. 25 Metalle n
24 Gold n [gelb]
25 Silber n [weiß]
26 schwarz
27 rot
28 blau
29 grün
30 die Straußenfedern f
31 der Kürissprügel
32 der wachsende Bock
33 die Turnierfähnchen n
34 die Büffelhörner pl
35 die Harpyie
36 der Pfauenbusch
37, 38, 42-46 Kronen f
37 die Tiara
38 die Kaiserkrone [dt. bis 1806]
39 der Herzogshut
40 der Fürstenhut
41 der Kurfürstenhut (Kurhut)
42 die engl. Königskrone
43-45 Rangkronen f
43 die Adelskrone
44 die Freiherrnkrone
45 die Grafenkrone
46 die Mauerkrone eines Stadtwappens n

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He|rạl|dik 〈f. 20; unz.〉
1. die Kunst, Wappen zu entwerfen u. zu zeichnen
2. = Wappenkunde
[<frz. (science) héraldique „Heroldskunst“; zu afrz. héralt;Herold]

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He|rạl|dik, die; - [aus frz. (science) héraldique eigtl. = Heroldskunst, zu: héraut = Herold; nach der dem Herold zukommenden Aufgabe, bei Ritterturnieren, die nur dem Adel offenstanden, die Wappen der einzelnen Kämpfer zu prüfen]:
(von den ↑ Herolden 1 entwickelte) Wappenkunde; Heroldskunst.

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Herạldik
 
[französisch »Heroldskunst«, zu héraut »Herold« (nach der dem Herold zukommenden Aufgabe, bei Ritterturnieren die Waffen zu prüfen)] die, -, historische Hilfswissenschaft, die 1) die Wappenkunde, d. h. die Lehre von Entstehung und Entwicklung des Wappenwesens und einzelner Wappen (historische Heraldik) sowie die Regeln und Fachsprache der Heraldik (systematische Heraldik), 2) die Wappenkunst (praktische Heraldik) umfasst, die sich mit Entwurf und Darstellung von Wappen gemäß heraldischer Regeln beschäftigt. Die rechtlichen Bestimmungen der Wappenführung regelt das Wappenrecht. Enge Verbindungen bestehen zwischen der Heraldik und ihren Nachbardisziplinen, v. a. der Siegelkunde, Numismatik, Ordenskunde und Genealogie.
 
 Wappenkunde
 
Die Entstehung des (im strengen Sinne auf West- und Mitteleuropa beschränkten) Wappenwesens lässt sich bis etwa 1130 zurückverfolgen. Die Einführung farbiger Abzeichen für voll gerüstete Krieger ergab sich aus der militärischen Notwendigkeit, die Ritter für Freund und Feind erkennbar zu machen. Diese Erkennungszeichen, die bald zu beständigen Kennzeichen der Waffen Führenden und ihrer Familien wurden, waren zuerst an der Schutzwaffe, dem Schild, angebracht, der sich seit dem Ende des 12. Jahrhunderts zum alleinigen Träger des Wappenbildes entwickelte. In dieser Zeit begann sich hierfür auch die Bezeichnung »wāpen« (eigentlich Waffen; entsprechend in vielen europäischen Sprachen) durchzusetzen. Mit dem Wandel der Kriegstechnik verloren die Wappen zunehmend ihre militärische Bedeutung und wurden zu unabhängig vom wirklichen Schild gebrauchten Symbolen von Adels- und Bürgerfamilien, aber auch von Klerikern, Bistümern, Abteien und Städten, Bauern und Unehrlichen (z. B. Scharfrichtern). Lediglich im Turnierwesen des späten Mittelalters behielten sie noch praktische Bedeutung. Herolde und Kanzleien erstellten Wappenverzeichnisse, entwickelten heraldischen Regeln und bemühten sich um eine rechtliche Normierung (zuerst Bartolus de Sassoferrato, »De insigniis et armis«, um 1350). Dem Niedergang des lebenden Wappenwesens folgte eine Blütezeit des dekorativen Wappens (16. Jahrhundert). In der Verfallszeit seit der Mitte des 17. Jahrhunderts, als die Bestandteile des Wappens vielfach nicht mehr verstanden und daher entstellt wurden, begann zugleich die wissenschaftliche Durchdringung des Wappenwesens; ausgehend von Frankreich, fand die Heraldik als Wissenschaft durch P. J. Spener in Deutschland Eingang (um 1680). Doch galt lange die heraldische Kunstsprache als Kern der Disziplin, sodass sich erst mit der Erforschung des kulturgeschichtlichen Hintergrunds seit dem Ende des 19. Jahrhunderts ein neues Verständnis der Heraldik entwickelte. Die heraldische Terminologie aller Sprachen lehnt sich eng an die Sprache der französischen Herolde und Wappentheoretiker an. Die heraldischen Regeln beruhen auf der Forderung, dass das Wappen aus der Ferne leicht zu erkennen sein soll. Die Farbgebung unterliegt festen Regeln (heraldische Farben), ebenso die Wappenbeschreibung (Blasonierung). Sie wird vom Schildträger aus gedacht, sodass sie als »rechts« bezeichnet, was vom Beschauer aus »links« ist, und umgekehrt. Hauptbestandteile eines vollständigen Wappens sind Schild und Helm mit Helmzier und Helmdecke.
 
Wappenarten:
 
Ein bedeutendes Element für das Weiterleben der Wappen und eine Hauptquelle für die Kenntnis der Wappenbilder sind die Siegel. Ihre rechtliche Bedeutung übertrug sich auf die Wappen, sodass Inhaber verschiedener Rechte auch mehrere Wappen führten (z. B. als Fürsten oder Bischöfe ein Familienwappen und daneben ihr Amtswappen). Daraus ergaben sich, zuerst in Spanien (vor 1229), Zusammenfügungen mehrerer Wappen, meist Erbschaftswappen, in einem mehrfeldigen Schild und mehrere Helme mit ihren Helmzierden dazu. Dabei nimmt das Stammwappen als das ursprüngliche und wichtigste fast stets eine bevorzugte Stelle ein. Die bei Rundsiegeln in die Hohlräume zwischen Umschrift und Schildbild komponierten Figürchen (Engel, wilde Männer, Frauen und Tiere) entwickelten sich seit dem 15. Jahrhundert zu ständigen Begleitfiguren, die schließlich als Schildhalter zu vielen Wappen gehörten. In Westeuropa wurde im Mittelalter mit größerer Sorgfalt als in Deutschland darauf geachtet, dass innerhalb eines Geschlechts verschiedener Personen oder (Neben-)Linien ihre Schilde durch Beizeichen voneinander unterschieden; als Zeichen unehelicher Herkunft diente der Bastardfaden. - Das Kennzeichen bürgerlicher Wappen ist meist der »geschlossene« oder »Stechhelm«. Adelige Wappen sind seit etwa 1450 meist zu dem damals aufkommenden Spangen- oder Bügelhelm übergegangen. Bei ihnen wurden Helm und Helmzier seit dem 16. Jahrhundert zum Teil durch Rangkronen ersetzt. Die territorialen Wappen standen in der Frühzeit fast immer mit einem Familienwappen im Zusammenhang, doch schufen sich auch nicht untertänige Landschaften Wappen, aus denen die Staatswappen (Landeswappen) der Republiken hervorgingen, während die der Monarchien meist auf dynastische Wappen beruhen. Territoriale Wappen enthalten vielfach in manchen Feldern »Anspruchs-« und »Erinnerungswappen« (Gedächtniswappen) für Gebiete, auf die ein Anspruch angemeldet wird. Die Städte- und Gemeindewappen gehen auf Fahnenbilder oder auf das städtische Siegel zurück. Landesherrliche Embleme finden sich in städtischen Wappen ebenso wie der Reichsadler bei Reichsstädten. Daneben sind, aus Siegelbildern abgeleitet, burgähnliche Darstellungen besonders häufig. Die Bekrönung der Stadtwappen mit einer »Mauerkrone« ist seit 1700 (Nürnberg, dann Augsburg und Frankfurt am Main) mehrfach nachweisbar. Die Wappen von Körperschaften (Gesellschaftswappen von Universitäten, Zünften, Gilden, Innungen, Vereinen, Versicherungsgesellschaften, Banken u. a.) waren der Aufsicht der Herolde entzogen, sodass hier, außer in England, die heraldischen Regeln wenig beachtet wurden. Bäuerliche Wappen kommen bereits im 13. Jahrhundert vor, sie sind jedoch vielfach nicht mit heraldischen Maßstäben zu messen. Bei katholischen Kirchenwappen werden die Rangkronen durch die Mitra oder den flachen Hut ersetzt, dessen abhängende Quasten (italienisch fiocchi) durch Farbe und Anzahl den Rang angeben. Die evangelischen Kirchen kennen nur biblische Siegelbilder. - Weitere Verzierungen (Prachtstücke, Prunkstücke) können aus Spruchbändern mit Wahlsprüchen (oder dem »Feldgeschrei«) und in einigen Fällen aus zusätzlichen Fahnen bestehen, bei fürstlichen und korporativen Wappen auch aus Laubzweigen (meist Lorbeer, Eiche, Ölbaum oder Palme); dazu kommen seit dem Ende des 17. Jahrhunderts Wappenmäntel und Wappenzelte (Thronzelte, »Pavillons«). Einige Nationen haben auch Systeme für die Kennzeichnung persönlicher Würden durch Abzeichen außerhalb des Schildes entwickelt.
 
 Wappenkunst
 
Die äußere Gestaltung des Schildes entsprach bis um 1500 den tatsächlich gebrauchten Rüstungsstücken, seitdem kamen aus der Tartsche und aus architektonischen Motiven entwickelte Formen hinzu. Ein Wappenschild enthält entweder nur eine Farbe (einfacher oder »lediger« Schild) oder trägt eine oder mehrere heraldische Figuren (gemeine Figuren und/oder Heroldsbilder). Die Figuren passen sich in der Regel in »Stellung« (Anordnung) und »Lage« der jeweiligen Schildform an.
 
Ein Wappen soll so einfach wie möglich sein, sich jedoch leicht von anderen unterscheiden. Die linearen Einteilungen bilden »Plätze« oder »Felder« in mindestens zwei Farben. Die Teilungs- oder Trennungslinien (»heraldische Schnitte«) können gerade, gekrümmt (z. B. Wolkenschnitt) oder geknickt (z. B. Spitzen- und Zinnenschnitt) sein. Die meisten Heroldsbilder haben bestimmte Stellen im Schild, die in der fachgerechten Beschreibung nicht »gemeldet« zu werden brauchen; Abweichungen sind zu erwähnen, z. B. wenn ein Balken nicht in der Mitte steht, sondern »erhöht« oder »erniedrigt« ist. Der Forderung nach guter Fernwirkung entsprechend wird Perspektive im Schild möglichst vermieden; ein besonders vereinfachender »heraldischer Stil« ist am augenfälligsten bei den Wappentieren (die häufigsten: Adler, Einhorn, Greif, Löwe) und dem heraldischen Pelzwerk ausgebildet worden. Leere Flächen können durch ornamentale Musterung belebt (»damasziert«) werden. Die gemeinen Figuren dienen vielfach zur bildlichen Darstellung des Namens des Wappeninhabers (redendes Wappen). Manche Lebewesen, Pflanzen oder gemeine Figuren werden wegen eines bestimmten Sinngehalts als Wappenbilder bevorzugt, z. B. der Löwe als der König der Tiere, der Adler als der König der Vögel; manche haben vielfältige Bedeutungen, z. B. die Rose oder die Lilie, sodass aus dem Vorhandensein eines bestimmten Wappenbildes allein fast nie sichere Schlüsse auf die Gründe seiner Wahl gezogen werden können. In manchen Ländern werden bestimmte Figuren bevorzugt, so z. B. in England Heroldsstücke und groteske Bilder, in der Schweiz der Dreiberg, in Schweden halbe Lilien, in Spanien beschriftete Schildränder, in Italien Schildhäupter mit »Parteiabzeichen«, in Frankreich von drei Figuren begleitete Sparren und die Farben Blaugold, in den Niederlanden Löwen und »Säulen«.
 
 Wappenrecht
 
Nach dem Ende der monarch. Staatsform in Deutschland und Österreich hat alle staatliche Einflussnahme auf die Wappenführung von Privaten aufgehört. Die nach 1945 entstandenen deutschen Länder, nicht aber die Bundesrepublik Deutschland, haben für die Festlegung ihres staatlichen Wappens die Gesetzesform gewählt. Die staatlichen Wappen sind in Deutschland gegen Beleidigung und Missbrauch geschützt (v. a. § 124 Ordnungswidrigkeitengesetz in der Fassung vom 19. 2. 1987, § 90 a StGB). Die österreichischen Staatssymbole, insbesondere die Wappen, sind durch das Wappengesetz vom 28. 3. 1984 geschützt, das schweizerische Wappen durch das Schweizer Bundesgesetz vom 5. 6. 1931.
 
Die Annahme eines Familienwappens steht jedem frei. Sie ist ohne weiteres für den Wappenstifter und seine Nachkommen im Mannesstamm wirksam, kann aber auch zugunsten anderer Verwandten im Mannesstamm (Agnaten) erfolgen. Der Nachweis über die Schaffung des Wappens (Priorität) konnte in der Frühzeit nur durch Siegel erbracht werden, seit etwa 1250 durch handschriftliche (seit etwa 1550 durch gedruckte) Wappenbücher und durch Kunstdenkmäler, seit etwa 1338 durch Wappenverleihungsurkunden (Wappenbriefe) oder bei Adelsverleihungen durch Adelsbriefe (vielfach mit Wappenbesserungen), seit neuerer Zeit auch durch Wappenrollen.
 
Die Notwendigkeit, Siegel zu führen, war bis in die neueste Zeit ein Anlass zur Wappenschöpfung. In einem Wappenbuch vorgefundene Wappen können nur dann für eine Familie in Anspruch genommen werden, wenn der genealogische Zusammenhang mit dem nachweisbar ersten Wappenträger hergestellt werden kann. Wappenbriefe wurden bis 1806 im Heiligen Römischen Reich vom Kaiser, den Erzherzögen von Österreich, einigen Bischöfen (Tirol), ganz selten von anderen Landesherren, in großem Umfang von den Hofpfalzgrafen ausgestellt, seitdem nur noch ganz vereinzelt von den Landesfürsten. Adelsbriefe, die fast immer eine Wappenverleihung mit enthalten, wurden vom gleichen Aussteller erteilt, unter den Hofpfalzgrafen nur von den wenigen, die hierzu besonders privilegiert waren, in großem Umfang seit 1806 von allen deutschen Bundesfürsten.
 
Literatur:
 
J. Siebmacher's großes u. allgemeines Wappenbuch, Lfg. 1-621 (1854-1961, Nachdr., erweitert u. neugeordnet, 1970-86, 36 Bde., 5 Einleitungs-Bde. u. 2 Sonder-Bde.), nebst
 
General-Index zu den Siebmacher'schen Wappenbüchern, hg. v. H. Jäger-Sunstenau, 2 Bde. (Graz 1964-67);
 M. Gritzner: Grundsätze der Wappenkunst, verbunden mit einem Hb. der herald. Terminologie u. einer herald. Polyglotte, 2 Bde. (1889-90);
 J. B. Rietstap: Armorial général, 6 Bde. (Lyon 31954), 6 Tafel-Bde. (Paris 1903-25), 7 Suppl.-Bde. (Den Haag 1926-51);
 
Dt. Wappenrolle bürgerl. Geschlechter, auf zahlr. Bde. ber. (1935 ff.);
 J. J. Kenfenheuer: Alphabet. Namenregister bürgerl. dt. Wappenvorkommen (1937);
 
Allgemeine Dt. Wappenrolle, Folge 1 ff. (1971 ff.);
 E. Henning: Nachweise bürgerl. Wappen in Dtl., 2 Bde. (1975-85);
 E. Henning: u. G. Jochums: Bibl. zur H. (1984);
 D. L. Galbreath u. L. Jéquier: Lb. der H. (a. d. Frz., 1978);
 O. Neubecker: H. Wappen - ihr Ursprung, Sinn u. Wert (a. d. Engl., 21982);
 W. Leonhard: Das große Buch der Wappenkunst (31984);
 
Generalregister Wappenführender Familien, hg. vom Dt. Museum für Familienwappen, auf mehrere Bde. ber. (1985 ff.).
 
Periodika: Archives héraldiques suisses. Annuaire, Jg. 67 ff. (Lausanne 1953 ff.; früher u. a. T.);
 
Der Tappert. Mitt. des Wappen-Herold, hg. v. der Dt. Herald. Gesellschaft (1964 ff.);
 
Jb. der Heraldisch-Genealog. Gesellschaft »Adler«, Jg. 6 ff. (Wien 1966 ff.; früher unter anderen Titeln);
 
Wappenfibel. Hb. der H., begr. v. A. M. Hildebrandt (181991);
 O. Neubecker: Großes Wappen-Bilder-Lex. der bürgerl. Geschlechter Dtl.s, Österreichs u. der Schweiz (21992);
 C.-A. von Volborth: H., eine Einf. in die Welt der Wappen (21992);
 F. Gall: Österr. Wappenkunde (21992).

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He|rạl|dik, die; - [aus frz. (science) héraldique eigtl. = Heroldskunst, zu: héraut = Herold; nach der dem Herold zukommenden Aufgabe, bei Ritterturnieren, die nur dem Adel offen standen, die Wappen der einzelnen Kämpfer zu prüfen]: (von den Herolden 1 entwickelte) Wappenkunde; Heroldskunst.

Universal-Lexikon. 2012.