Bundesfürsten,
Bezeichnung für die Landesherren der zum Deutschen Reich (1871-1918) gehörenden Staaten mit monarch. Verfassung; sie galten nicht als Reichsuntertanen, genossen besonderen strafrechtlichen Schutz (§§ 81, 94 ff., 135 StGB) sowie Steuerbefreiung. Trotz ihrer geminderten Souveränität waren die Bundesfürsten über den Bundesrat an der Exekutive beteiligt, doch höhlten administrative und politische Zentralisierungsmaßnahmen ihre Funktion derart aus, dass die Abschaffung der Institution 1918 politisch nicht sehr stark ins Gewicht fiel.
Universal-Lexikon. 2012.