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Mụs|te|rung 〈f. 20〉
1. das Mustern
2. das Gemustertwerden, Prüfung auf Tauglichkeit für den Wehrdienst
3. das Gemustertsein, Ausstattung mit einem Muster
4. Art des Musters (eines Stoffes, einer Tapete usw.)
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Mụs|te|rung, die; -, -en:
1.
eine eingehende M.;
etw. einer genauen M. unterziehen;
b) (veraltet) Inspektion.
die Schulabgänger wurden zur M. einberufen, beordert.
eine aparte M.
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Musterung,
1) Arbeitsrecht: Verhandlung und Abschluss der Arbeitsverträge von Seeleuten; hierbei sind das Seefahrtsbuch und das Befähigungszeugnis in Anwesenheit des Kapitäns dem Seemannsamt vorzulegen. Anmusterung findet bei Dienstantritt, Abmusterung bei Dienstende, Ummusterung bei Änderung der Dienststellung des Seemanns statt. (Heuerverhältnis)
2) Wehrrecht: Verfahren zur Feststellung der Wehrdienstfähigkeit ungedienter Wehrpflichtiger. Bei der Musterung wird die geistige und körperliche Tauglichkeit untersucht, das Fehlen von Wehrpflicht- und Wehrdienstausnahmen geprüft sowie die Art des zu leistenden Wehrdienstes festgestellt. In Deutschland geschieht die Musterung aufgrund des Wehrpflichtgesetzes in der Fassung vom 15. 12. 1995 und der Musterungsverordnung in der Fassung vom 16. 12. 1983 durch die bei den Kreiswehrersatzämtern gebildeten Musterungsausschüsse, die aus dem Leiter des Kreiswehrersatzamtes oder dessen Stellvertreter und zwei Beisitzern bestehen. Der Musterungsbescheid kann binnen zwei Wochen durch Widerspruch angefochten werden, über den die Musterungskammern entscheiden. Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung. Leisten Wehrpflichtige der Ladung zur Musterung grundlos keine Folge, können sie polizeilich vorgeführt werden. (Wehrpflicht)
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Mụs|te|rung, die; -, -en: 1. a) das Mustern (1 a): eine eingehende M.; etw. einer genauen M. unterziehen; Nach knapper seitlicher M. schätzte er sie auf Mitte Vierzig (Kronauer, Bogenschütze 45); b) (veraltet) Inspektion; Jaakob hatte ... die Pächter walten lassen, indem er jene nur dann und wann mit scharfer M. heimsuchte (Th. Mann, Joseph 324). 2. das Mustern (2): die Schulabgänger wurden zur M. aufgefordert. 3. das Gemustertsein (3); ↑Muster (3): eine hübsche, aparte M.; ich mag lieber Tapeten ohne M.
Universal-Lexikon. 2012.