Reichs|ad|ler 〈m. 3〉 Adler auf Fahne u. Wappen des alten Dt. Reiches
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Reichs|ad|ler, der <o. Pl.>:
Adler im Wappen des Deutschen Reiches.
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Reichs|adler,
deutsches Staatssymbol bis 1945, v. a. im Reichswappen. - Mit der Krönung Karls des Großen zum Römischen Kaiser kam der Adler des Jupiter nach Mitteleuropa; dem Mittelalter galt (fälschlich) der römische Legionsadler (mit vorrangig militärischer Funktion) als Reichssymbol und wurde so zum Hoheitszeichen. Nach der Herausbildung des Heiligen Römischen Reichs auf ostfränkischem Boden wurde er seit den Staufern von den Römischen Königen und Kaisern übernommen. Ursprünglich golden, erscheint er mit dem Aufkommen der Wappen im 12. Jahrhundert als schwarzer einköpfiger Adler im Wappen der Kaiser (zuerst unter Heinrich VI. belegt). In dieser Form führten ihn auch einige Reichsstädte (Aachen, Nordhausen). Nachdem nach 1410 unter König Siegmund die amtliche Unterscheidung zwischen dem Wappen des Kaisers und Reichs (doppelköpfiger Adler; von Lübeck schon im 14. Jahrhundert geführt) und dem des Römischen Königs (einköpfiger Adler) vorgenommen worden war, wurde der Doppeladler 1433 kaiserliches Wappenbild und blieb Hoheitssymbol des Reichs bis 1806, ergänzt durch Herrschaftsattribute und mit kaiserlichem Hauswappen belegt. 1804 übernahm das neu gebildete Kaiserreich Österreich den Doppeladler als Hoheitszeichen. Das 1870/71 gegründete Deutsche Reich griff für das Reichswappen auf den einköpfigen Adler zurück. Diesem wurde ein silberner Brustschild aufgelegt, der den mit dem hohenzollernschen Stammwappen belegten preußischen Adler zeigte. Heraldische Prachtstücke waren die Kaiserkrone und die Kette des Schwarzen Adlerordens. In der Weimarer Republik fielen die monarch. und preußischen Symbole weg; die 1928 von Tobias Schwab entworfene Form des Reichsadlers wurde 1950 in der Bundesrepublik Deutschland zum Bundesadler.
Die Siegel der dt. Kaiser u. Könige. .., hg. v. O. Posse, 5 Bde. (1909-13, Nachdr. 1984);
O. Neubecker: Das dt. Wappen 1806-1871 (1931);
P. E. Schramm: Herrschaftszeichen u. Staatssymbolik, 4 Bde. (1954-78);
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Reichs|ad|ler, der <o. Pl.>: Adler im Wappen des Deutschen Reiches.
Universal-Lexikon. 2012.