Lorbeerblatt
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Lor|beer ['lɔrbe:ɐ̯], der; -s, -en:immergrüner Baum, dessen Blätter getrocknet als Gewürz dienen:
Lorbeer in die Linsensuppe tun.
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Lọr|beer 〈m. 23〉
1. 〈Bot.〉 Angehöriger einer Gattung der Lorbeergewächse (Lauraceae), eine Charakterpflanze der Hartlaubformationen im Mittelmeergebiet, deren Blätter als Gewürz u. deren Früchte arzneilich verwendet werden; Sy Laurus, Lorbeerbaum
2. 〈früher〉 als Kranz Auszeichnung von Siegern, Dichtern
3. 〈Sinnbild für〉 Ruhm
● \Lorbeeren ernten 〈fig.〉 gelobt werden, Erfolg haben; sich auf seinen \Lorbeeren ausruhen 〈fig.〉 nach anfänglich guten Leistungen od. großen Taten faul werden; einen Dichter, den Sieger mit \Lorbeer bekränzen, krönen [<ahd. lorberi „Beere des lorbourmes“; lorboum <ahd. lor- <lat. laurus „Lorbeerbaum“ + boum; → Baum]
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Lọr|beer , der; -s, -en [mhd. lōrber, ahd. lōrberi = Beere des Lorbeerbaums, zu lat. laurus = Lorbeer(baum)]:
1. (im Mittelmeerraum heimischer) immergrüner Baum mit ledrigen (getrocknet als Gewürz dienenden) Blättern, gelblich weißen Blüten u. blauschwarzen Steinfrüchten.
2. Blatt des Lorbeers (1), das als Gewürz verwendet wird:
das Fleisch mit L. und einigen Gewürzkörnern schmoren.
3. Lorbeerkranz od. -zweig [als Sinnbild des Ruhms, Sieges-, Ehrenzeichen]:
mit L. geschmückt kehrte der siegreiche Feldherr aus dem Krieg zurück;
Ü die Schauspielerin verdiente sich ihre ersten -en im klassischen Theater;
☆ [sich] auf seinen -en ausruhen (ugs.; nach einmal errungenem Erfolg sich nicht mehr anstrengen).
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Lọrbeer
[althochdeutsch lōrberi »Beere des Lorbeerbaums«, von lateinisch laurus] der, -s/-en, Laurus, Gattung der Lorbeergewächse mit zwei Arten; am bekanntesten der Echte Lorbeer (Lorbeerbaum, Laurus nobilis), eine Charakterpflanze des Mittelmeergebietes. Der bis 12 m hohe Baum (seltener Strauch) besitzt hellgelbe Blüten in Büscheln und immergrüne, länglich lanzettförmige, ledrige Blätter (enthalten 1-3 % ätherisches Öl, v. a. Eucalyptol), die getrocknet als Gewürz verwendet werden. Die schwarzblauen, beerenartigen Steinfrüchte enthalten rd. 1 % ätherisches und 30-40 % fettes Öl; das ausgepresste, grünliche Lorbeeröl (Lorbeerfett, Lorbeerbutter) dient u. a. als Einreibemittel gegen Rheuma. Das weißliche Lorbeerholz wird u. a. zu Drechslerarbeiten verwendet. Der Echte Lorbeer ist eine beliebte Zierpflanze.
Im alten Griechenland war der Lorbeer dem Apoll geweiht. Durch griechische Kolonisten in Süditalien wurde er den Römern bekannt. Seit dem Altertum ist der Lorbeer Symbol des Sieges und des Ruhms. Feldherren, Künstler und Sportler wurden mit Lorbeer bekränzt. Lorbeer stand in der Antike in dem Ruf, vor ansteckenden Krankheiten, Zauber, Feuer und Blitz zu schützen sowie Wahnsinnige zu besänftigen. Im Frühchristentum wurden Verstorbene auf immergrüne (Lebenssymbol) Lorbeerblätter gelegt. Im »Capitulare de villis« Karls des Großen (um 794) und im Sankt Gallener Klosterplan (820) wurde Lorbeer zum Anbau empfohlen; Rinde, Beeren und Blätter galten im Mittelalter als vielseitiges Heilmittel.
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Lọr|beer, der; -s, -en [mhd. lōrber, ahd. lōrberi = Beere des Lorbeerbaums, zu lat. laurus = Lorbeer(baum)]: 1. (im Mittelmeerraum heimischer) immergrüner Baum mit ledrigen (getrocknet als Gewürz dienenden) Blättern, gelblich weißen Blüten u. blauschwarzen Steinfrüchten. 2. Blatt des Lorbeers (1), das als Gewürz verwendet wird: das Fleisch mit L. und einigen Gewürzkörnern schmoren. 3. Lorbeerkranz od. -zweig [als Sinnbild des Ruhms, Sieges-, Ehrenzeichen]: dass das dunkle Moos und der starre L. ihres Totenkranzes von Gänseblümchen und Stiefmütterchen ... durchflochten gewesen ist (Langgässer, Siegel 162); Ü Er fügte zwar seinen dichterischen -en keine militärischen hinzu (Niekisch, Leben 99); *blutiger L. (kriegerischer Ruhm, der unter allzu großen Opfern erworben wurde); -en pflücken/ernten (viel Erfolg haben, Lob bekommen); mit etw. keine -en pflücken/ernten können (mit etw. keinen Eindruck machen, nichts erreichen können); jmdm. den L. reichen (jmdn. öffentlich ehren, anerkennen): Erst spät hat Helmholtz dem großen Naturforscher Mayer den L. gereicht (Goldschmit, Genius 20); [sich] auf seinen -en ausruhen (ugs.; nach einmal errungenem Erfolg sich nicht mehr anstrengen).
Universal-Lexikon. 2012.