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Mi|ne ['mi:nə], die; -, -n:1.
a) (wirtschaftlich genutztes) unterirdisches Erzlager; Bergwerk:
eine Mine schließen, stilllegen.
b) unterirdischer Gang, Stollen:
eine Mine ist eingebrochen.
2. hochexplosiver Sprengkörper, der durch einen Zünder oder bei Berührung zur Explosion gebracht wird und sowohl im Gelände als auch im Wasser in Form von Sperren verlegt wird:
an der Grenze sind Minen gelegt; Minen suchen, entschärfen; auf eine Mine treten.
Zus.: Landmine, Seemine.
3. dünnes Stäbchen aus Grafit oder einem anderen Farbe enthaltenden Material (in einem Bleistift, Kugelschreiber o. Ä.), das das Schreiben ermöglicht:
eine rote Mine; die Mine meines Kugelschreibers ist leer; die Mine auswechseln.
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Mi|ne1 〈f. 19〉
1. Sprengkörper, der durch Zündschnur, Berührung usw. zur Explosion gebracht wird (Land\Mine, See\Mine, Treib\Mine)
2. 〈Bgb.〉
2.1 unterird. Gang, Stollen, Bergwerk
2.2 unterird. Metallvorkommen (Erz\Mine, Gold\Mine)
3. Graphit- od. Metallstäbchen in Drehbleistift od. Kugelschreiber (Bleistift\Mine, Kugelschreiber\Mine)
4. Vereinigung von Mineuren, die auf Hausse spekulieren
● die \Mine detoniert, explodiert; eine neue \Mine in den Kugelschreiber einsetzen; eine \Mine entschärfen; \Minen legen, werfen; eine \Mine legen 〈fig.; umg.〉 intrigieren; Kugelschreiber mit blauer, grüner, roter, schwarzer \Mine; auf eine \Mine fahren, treten; das Schiff lief auf eine \Mine; in einer \Mine arbeiten 〈Bgb.〉; →a. Miene [frz., „Erzader; Erzgrube“]
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Mi|ne2 〈f. 19〉 altgriech. Münze, 100 Drachmen [<lat. mina <grch. mna]
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1Mi|ne, die; -, -n [frz. mine < mlat. mina, eigtl. = Erzader, urspr. = Pulvergang, Sprenggang bei Belagerungen, H. u.]:
1.
a) (wirtschaftlich genutztes) unterirdisches Erzlager; Bergwerk:
eine M. stilllegen;
b) unterirdischer Gang, Stollen.
2. Sprengkörper, der durch einen Zünder zur Explosion gebracht u. sowohl im Gelände als auch im Wasser in Form von Sperren verlegt wird:
-n entschärfen;
das Schiff lief auf eine M.
3. dünnes Stäbchen aus Grafit od. einem anderen Farbe enthaltenden Material (in einem Bleistift, Kugelschreiber o. Ä.), das das Schreiben ermöglicht:
eine M. einsetzen.
4. (Biol.) Hohlraum in Pflanzenteilen, der durch Fraß von Insekten od. Larven entsteht.
2Mi|ne, die; -, -n [lat. mina < griech. mnã, aus dem Semit.]:
1. Gewichtseinheit mit unterschiedlichen Maßen im antiken Griechenland u. im Vorderen Orient der Antike.
2. Münze im antiken Griechenland.
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I Mine
die, -/-n, lateinisch Mina, griechisch Mna, antike orientalische Masseneinheit, die von den Griechen übernommen wurde; 1 babylonische Mine (Manu) = 60 Schekel = 516 g, 1 attische Mine = 100 Drachmen = 436,6 g, 60 Mine = 1 Talent.
Mine
[französisch, von mittellateinisch mina »Erzader«, ursprünglich »Pulvergang«] die, -/-n,
1) Bergbau: Bergwerk, Erzlager, unterirdischer Gang.
2) Waffentechnik: früher Bezeichnung für unterirdisch vorgetriebene Stollen mit sprengstoffgefüllten Kammern zur Zerstörung gegnerischer Befestigungsanlagen oder Feldstellungen (Minenkrieg); heute ein mit Sprengstoff gefülltes Behältnis unterschiedlicher Form, dient als im Wesentlichen passives, d. h. immobiles Kampfmittel mehr der defensiven Kriegführung. Als Minensperren, Minenfelder u. Ä. verlegte Minen schränken einen Gegner in dessen Handlungsmöglichkeiten ein. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Land- und Seeminen. (Luftmine)
Landminen können auf unterschiedliche Weise zur Detonation gebracht werden: durch Berührungskontakt (in der Regel Druck), ohne Berührungskontakt (Magnetzündung, Fernzündung über Funk oder Draht, Auslösung durch Lichtwellenleiter), mechanische Zugzündung (durch Beobachter oder vom Gegner berührten Stolperdraht) oder Selbstzündung nach Ablauf einer eingestellten Wirkzeit. Sonderformen der Landminen sind neben Minen mit Kernsprengstoff (Atommine) und solchen mit chemischem Kampfstoff die so genannten Antipersonenminen (APM). Diese werden v. a. in innerstaatlichen Konflikten, oft gezielt als Mittel des Terrors gegen die Zivilbevölkerung, verlegt. - Bei der Bundeswehr, die keine APM besitzt (Restbestände bis Ende 1997 vernichtet), unterscheidet man heute im Wesentlichen Schützenabwehrverlegeminen (z. B. Druckzünder, Splitterwirkung im Radius von 40 m) und Panzerabwehrverlegeminen mit Magnetzünder (wirken mit Hohlladung von unten auf die gesamte Breite des Panzers). Minen dieser Art werden entweder von Hand oder mithilfe eines Minenverlegesystems (Lkw und Verlegeanhänger mit Pflug) verlegt. In der Horizontalen wirkt die berührungslos reagierende, mit einem Hohlladungswirkkörper ausgestattete Panzerabwehrrichtmine (Reichweite 40 m), die v. a. an Engstellen gegen die Seite von Panzern eingesetzt wird. Eine Fortentwicklung der Landmine stellt die Panzerabwehrwurfmine dar, die mit einem Berührungssensor ausgestattet ist und mittels Hohlladung gegen die Unterseite der Wanne eines Panzers wirkt. Diese Mine kann wie die drei anderen genannten Typen auf eine bestimmte Wirkzeit eingestellt werden, nach deren Ablauf sie sich jedoch - im Gegensatz zu den anderen - selbst zerstört. Die Gehäuse von Landminen werden heute v. a. aus Kunststoff (seltener aus Holz) gefertigt, um die Ortung durch elektrische Suchgeräte zu erschweren.
Seeminen sind Unterwasserwaffen, deren Sprengwirkung durch die Verdämmung des Wassers stark erhöht wird. Grundsätzlich unterscheidet man zwei Arten: Die Ankertaumine besteht aus einem mit Sprengstoff und einer Zündeinrichtung versehenen Körper, der durch seinen Restauftrieb unterhalb der Wasseroberfläche schwebt und durch ein Ankertau oder eine Ankerkette mit einem Gewicht (»Ankerstuhl«) auf seiner Position festgehalten wird. Dieser Minentyp detonierte früher nur bei Berührungskontakt mit einem Wasserfahrzeug, wird heute aber auch mit magnetischen, akustischen und auf Druckschwankungen reagierenden Sensoren bestückt und detoniert dann ohne Berührung, wenn die in der Mine eingestellten Zündkriterien durch ein vorbeifahrendes Fahrzeug oder Minenräumgerät erfüllt werden. Ankertauminen, die zur Erweiterung des Zündbereichs in der Vertikalen zusätzlich mit einer Antenne ausgestattet sind, werden als »Antennen-M.« bezeichnet. Der zweite Minentyp ist die Grundmine, die aus einem lang gestreckten, zylindrischen Körper besteht, der ohne besondere Verankerung auf dem Meeresgrund liegt. Die Grundmine ist eine Fernzündungswaffe; sie entstand mit der Entwicklung magnetischer, akustischer und auf Veränderung des hydrostatischen Drucks reagierender Zünder als Antwort auf die immer perfekter werdenden Räumverfahren gegenüber der klassischen Ankertaumine. Durch ihren robusten äußeren Aufbau kann sie bei schneller Fahrt und aus größerer Höhe geworfen werden; ihre stärkste Wirkung am Ziel entfaltet die Grundmine in Wassertiefen bis etwa 40 m. Treibminen driften in eingestellter Tiefe unter der Wasseroberfläche mit der Strömung in Richtung auf gegnerische Schiffe, Hafen-, Brückenanlagen u. a. - Verlegt werden Seeminen durch spezielle Minenleger, andere Minenkampfboote (Minensuchboot), durch U-Boote, Flugzeuge und Überwasserkriegsschiffe aller Art in Form von Minensperren oder Minenfeldern.
Landminenproblematik
Weltweit sind nach UN-Angaben etwa 100 Mio. Landminen in insgesamt über 60 Ländern verlegt. Die Kosten der Herstellung einer Landmine betragen zwischen drei und 30 US-$, die Kosten der Entschärfung dagegen zwischen 300 und 1 000 US-$. Jedes Jahr werden etwa 100 000 Landminen geräumt, gleichzeitig jedoch rd. 10 Mio. neu produziert und rd. 2 Mio. neu verlegt. Mit den Mitte der 1990er-Jahre zur Verfügung stehenden Verfahren würde das Räumen der derzeit verlegten Landminen somit 1 000 Jahre dauern. Jährlich werden über 20 000 Menschen durch Landminen (insbesondere APM) getötet oder verstümmelt. Dabei sind die meisten Minenopfer Zivilisten, die getötet oder verwundet werden, nachdem die Kampfhandlungen bereits beendet sind, da zumeist Brunnen oder andere Versorgungseinrichtungen, Verkehrswege oder Felder vermint sind.
Wichtigstes Vertragswerk zum Verbot der Landminen ist das »Übereinkommen der Vereinten Nationen über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Verletzungen verursachen oder unterschiedslos wirken können« (UN-Waffenübereinkommen) vom 10. 10. 1980. Sein Zusatzprotokoll II »über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes von Minen, Sprengfallen u. a. Vorrichtungen« (Minenprotokoll) enthält Einsatz- und Exportbeschränkungen für Landminen, insbesondere APM. Am 25. 9. 1995 begann in Wien eine Konferenz zur Überprüfung des UN-Waffenübereinkommens, die am 3. 5. 1996 in Genf mit der Verabschiedung eines revidierten Minenprotokolls beendet wurde. Dieses gilt nun auch in innerstaatlichen bewaffneten Konflikten und enthält v. a. verschärfte Bestimmungen über Einsatz und Transfer von APM. Für die wichtigsten Minenarten sind Selbstzerstörungs- und Selbstdeaktivierungsmechanismen vorgeschrieben. Nicht aufspürbare (nicht detektierbare) APM werden nach Ablauf einer Übergangsfrist verboten. Jährliche Berichte sowie Konsultationen sollen die Einhaltung des Protokolls gewährleisten. Ein generelles Verbot von APM konnte jedoch nicht erreicht werden.
1996 hat Deutschland sein einseitiges Exportmoratorium für APM unbefristet verlängert und den Verzicht auf APM bekannt gegeben. In einem »7-Punkte-Aktionsprogramm zu Personenminen« vom 18. 7. 1996 fordert Deutschland ein vollständiges Verbot von APM sowie verstärkte Hilfe bei der Minenräumung und benennt konkrete Schritte dazu. Über 100 Staaten haben ihre Unterstützung in Aussicht gestellt. Nach einer Erklärung des UN-Sicherheitsrates vom 30. 8. 1996 sollten Maßnahmen zur Minenräumung künftig Bestandteil von friedenserhaltenden UN-Missionen sein. Die Staaten der Europäischen Union beschlossen am 1. 10. 1996 eine gemeinsame Aktion zu APM, die eine Ächtung dieser Waffen, ein umfassendes Exportmoratorium sowie eine Erhöhung der Mittel zur Minenräumung beinhaltet. Vom 3. bis 5. 10. 1996 fand in Ottawa eine Konferenz von Regierungen und Nichtregierungsorganisationen zur Landminenfrage statt, an der Vertreter aus über 50 Ländern teilnahmen und die mit der Verpflichtung der Teilnehmerstaaten, auf die Durchsetzung eines umfassenden Verbots von APM hinzuarbeiten, endete und Folgekonferenzen vereinbarte (daher Ottawa-Prozess genannt). Nach der ersten Folgekonferenz in Brüssel (24.-27. 6. 1997), auf der sich 97 Staaten in einer Deklaration zu einem APM-Abkommen bis Ende 1997 bekannten, wurde auf der Konferenz in Oslo (1.-18. 9. 1997) von 119 Staaten ein Vertragsentwurf für ein künftiges Verbotsabkommen gebilligt. Das internationale »Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von APM und über deren Vernichtung«, das u. a. die Verpflichtung zur Zusammenarbeit bei der Minenräumung und der Opferfürsorge enthält sowie bei Verdacht auf Vertragsverstoß Überprüfungsmaßnahmen gestattet, wurde schließlich auf der Konferenz in Ottawa vom 2. bis 4. 12. 1997 von 125 Staaten (jedoch z. B. nicht von Russland, China, USA, Israel, zahlreiche arabische Staaten, Türkei, Indien, Pakistan) unterzeichnet. Es tritt sechs Monate nach der 40. Ratifikation in Kraft. Eine Kündigung ist mit einer Frist von sechs Monaten möglich, jedoch nicht im Falle eines bewaffneten Konflikts. Die »Internationale Kampagne zur Ächtung von Landminen« (International Campaign to Ban Landmines, Abkürzung ICBL), eine seit 1991 bestehende Vereinigung von weltweit rd. 1 000 Nichtregierungsorganisationen und in die Verhandlungen um ein Verbotsabkommen eng eingebunden, erhielt zu gleichen Teilen mit ihrer Koordinatorin Jody Williams am 10. 12. 1997 den Friedensnobelpreis.
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1Mi|ne, die; -, -n [frz. mine < mlat. mina, eigtl. = Erzader, urspr. = Pulvergang, Sprenggang bei Belagerungen; H. u.]: 1. a) (wirtschaftlich genutztes) unterirdisches Erzlager; Bergwerk: eine M. schließen, stilllegen; die Gefangenen arbeiten in den -n; b) unterirdischer Gang, Stollen: eine M. ist eingebrochen. 2. Sprengkörper, der durch einen Zünder zur Explosion gebracht u. sowohl im Gelände als auch im Wasser in Form von Sperren verlegt wird: -n legen, suchen, entschärfen, vergraben; 80 Prozent der -n müssten noch heute ... mit dem Metalldetektor geortet und mit dem Schäufelchen freigelegt werden (Woche 28. 11. 97, 30); auf eine M. treten, fahren; das Schiff lief auf eine M.; *alle -n springen lassen (ugs.; alle verfügbaren Mittel anwenden). 3. dünnes Stäbchen aus Graphit od. einem anderen Farbe enthaltenden Material (in einem Bleistift, Kugelschreiber o. Ä.), das das Schreiben ermöglicht: die M. meines Kugelschreibers ist leer; eine M. einlegen, einsetzen. 4. (Biol.) Hohlraum in Pflanzenteilen, der durch Fraß von Insekten od. Larven entsteht.
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2Mi|ne, die; -, -n [lat. mina < griech. mnã, aus dem Semit.]: 1. Gewichtseinheit mit unterschiedlichen Maßen im antiken Griechenland u. im Vorderen Orient der Antike. 2. Münze im antiken Griechenland.
Universal-Lexikon. 2012.