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Ze|che ['ts̮ɛçə], die; -, -n:1. Rechnung für die in einem Gasthaus verzehrten Speisen und Getränke:
eine kleine, teure Zeche; seine Zeche bezahlen, begleichen; er hat den Wirt um die Zeche (den Betrag der Zeche) betrogen.
Syn.: ↑ Rechnung;
☆ die Zeche prellen (ugs.): seine Rechnung im Restaurant o. Ä. nicht bezahlen;
☆ die Zeche [be]zahlen (ugs.): die unangenehmen Folgen von etw. tragen; für einen entstandenen Schaden aufkommen:
die Zeche für die Fehler der Geschäftsführung müssen die Arbeitnehmer bezahlen.
2. Bergwerk:
die Zeche wurde stillgelegt; auf einer Zeche arbeiten.
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Zẹ|che 〈f. 19〉
1. Geldsumme, die für genossene Speisen u. Getränke im Gasthaus zu bezahlen ist
2. 〈Bgb.〉 Bergwerk
● die \Zeche (be)zahlen 〈fig.; umg.〉 für entstandenen Schaden aufkommen; einige von uns mussten die \Zeche bezahlen büßen, die Folgen tragen; er kann seine \Zeche nicht bezahlen; eine große \Zeche machen im Gasthaus viel verzehren; die \Zeche prellen, 〈eigtl.〉 den Wirt um die \Zeche prellen die Z. nicht bezahlen; eine \Zeche stilllegen 〈Bgb.〉; jeder zahlt seine \Zeche [<mhd. zeche „reihum gehende Verrichtung; gemeinsamer Schmaus; Reihenfolge; Anordnung; Gesellschaft, Genossenschaft; an den Wirt zu zahlende Rechnung“; zu zechen „anordnen, veranstalten“ <ahd. (gi)zehon „in Ordnung bringen, wiederherstellen“; bergmänn. mhd. zeche „Bergwerk, Grube“, urspr. „bergmänn. Genossenschaft“]
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1. Rechnung für genossene Speisen u. Getränke in einer Gaststätte:
eine teure Z.;
eine hohe, große Z. machen (viel verzehren);
seine Z. bezahlen, begleichen;
er hat den Wirt um die Z. (den Betrag der Zeche) betrogen;
☆ die Z. prellen (ugs.; in einer Gaststätte seine Rechnung nicht bezahlen);
die Z. [be]zahlen (ugs.; die unangenehmen Folgen von etw. tragen; für einen entstandenen Schaden aufkommen).
eine Z. stilllegen;
auf einer Z. arbeiten.
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Zeche,
2) Bergbau: das Bergwerk, die Grube, mit Namenszusatz eine bestimmte Grube, z. B. »Zeche Morgenstern«; vorwiegend für Kohlenbergwerke angewendet.
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Zẹ|che, die; -, -n [mhd. zeche = reihum gehende Verrichtung; (An)ordnung; Reihenfolge; Einrichtung; Gesellschaft, Genossenschaft (vgl. mhd zechen = veranstalten; anordnen, ahd. [gi]zehōn = in Ordnung bringen, [wieder]herstellen, färben), wohl urspr. = Ordnung, geordneter Kreis, Versammlung; 1: spätmhd. = Beitrag für ein gemeinsames Essen, Trinken; 2: mhd., eigtl. = an einer Zeche beteiligte bergmännische Genossenschaft]: 1. Rechnung für genossene Speisen u. Getränke in einer Gaststätte: eine kleine, teure Z.; eine hohe, große Z. machen (viel verzehren); seine Z. bezahlen, begleichen; Eduard, der den Sekt säuft wie Wasser, um die Z. zu erhöhen (Remarque, Obelisk 201); bei jmdm. die Z. (den Betrag der Zeche) kassieren; er hat den Wirt um die Z. (den Betrag der Zeche) betrogen; *die Z. prellen (ugs.; in einer Gaststätte seine Rechnung nicht bezahlen); die Z. [be]zahlen (ugs.; die unangenehmen Folgen von etw. tragen; für einen entstandenen Schaden aufkommen): Entgegen dem Votum des Bundesrats, die Beitragsausfälle den Krankenkassen aus Steuermitteln zu erstatten, soll ... die Z. in voller Höhe der Versicherte zahlen (DÄ 47, 1985, 18). 2. ↑Grube (3): eine Z. stilllegen; diese Z. wird bald stillgelegt; auf einer Z. arbeiten.
Universal-Lexikon. 2012.