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Ta|ge|bau 〈m. 1〉 Bergbau an der Erdoberfläche; oV 〈oberdt.〉 Tagbau
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Ta|ge|bau, der <Pl. -e> (Bergbau):
1. <o. Pl.> Bergbau über Tage:
Kohle im T. abbauen.
2. Anlage für den Tagebau (1):
einen T. besichtigen.
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Tagebau,
bergbaulicher Abbaubetrieb an der Erdoberfläche (im Unterschied zum Untertagebau). Meist muss über der Lagerstätte liegender Abraum beseitigt werden. Lagerstätte und Abraum werden in treppenförmigen Absätzen söhlig fortschreitend abgebaut (Strosse). Die Strossenhöhe, von der Festigkeit des anstehenden Materials, der maschinellen Ausrüstung und betriebswirtschaftlichen Überlegungen bestimmt, beträgt im Durchschnitt etwa 15 m. Zwischen den Strossen werden zum Teil geneigte Ebenen als Verkehrswege angelegt. Das abzubauende Material wird durch Grabgeräte (vorwiegend im Kohlenbergbau), wie Löffel-, Eimerketten- und Schaufelradbagger beziehungsweise Förderbrücken (Kombination von mehreren Grabgeräten mit einer fahrbaren Bandbrücke und einem Absetzer), oder durch Sprengen (Hartgestein, feste Erze) gelöst. Zum Laden auf Fördermittel dienen Bagger oder gummibereifte Fahrzeuge mit großen Ladeschaufeln. Als Fördermittel dominieren Förderbänder (Gurtbandförderer), gleisgebundene Großraumwagen und als Muldenkipper gebaute Schwerlastkraftwagen. Teilweise übergeben die Ladegeräte das Haufwerk direkt an eine fahrbare Brecheranlage mit nachgeschaltetem Förderband. Meist ist Aufbereitung der Rohförderung erforderlich.
Der Abbau im Tagebau kann nach drei Grundverfahren erfolgen: Beim Parallelabbau rücken die Strossen parallel in Abbaurichtung weiter; beim Schwenkabbau drehen die Strossen um einen Schwenkpunkt in Abbaurichtung; beim nur selten angewendeten Weitungsabbau wird von einem Aufschlusspunkt aus in verschiedenen Richtungen gearbeitet.
Mit dem Tagebau ist zwangsläufig ein Eingriff in die Landschaft und ihren Naturhaushalt verbunden. Deshalb muss vor dem Aufschluss eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen werden. Größere Aufschlüsse wie im Tagebau Hambach setzen ein gesamtökologisches Gutachten voraus, in dem die möglichen Folgen und die erforderlichen Maßnahmen dargelegt werden. In einem landschaftspflegerischen Begleitplan wird dann die künftige Oberflächengestaltung wiedergegeben. Landschaftsästhetische Maßnahmen müssen nicht zwangsläufig mit bioökologischer und naturschützerischer Sichtweise übereinstimmen, denn eine gestaltende Renaturierung trägt nicht unbedingt zu einer Artenvielfalt von Tieren und Pflanzen bei, wie sie sich bei einer sich selbst überlassenen (passiven) Renaturierung einstellen würde.
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
Bergbau: Die ökologischen Folgen
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Universal-Lexikon. 2012.