Ma|te|ri|al|kos|ten <Pl.>:
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Materialkosten,
Werkstoffkosten, Stoffkosten, der bewertete, durch die betriebliche Leistungserstellung verursachte mengenmäßige Verbrauch von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen. Die Materialverbrauchsmengen einer Periode können direkt (fortlaufende Aufzeichnung des Einzelverbrauchs, z. B. mithilfe von Materialentnahmescheinen, Skontration) oder indirekt mithilfe der Inventurmethode (Verbrauch = Anfangsbestand + Zugang - Endbestand) oder der retrograden Methode (Verbrauch = produzierte Stückzahlen × Sollverbrauchsmenge pro Stück) erfasst werden. Sie werden je nach Rechnungsziel unterschiedlich bewertet, z. B. mit Einzelanschaffungskosten, Durchschnittswerten oder Verrechnungspreisen. Materialkosten können nach ihrer direkten Zurechenbarkeit auf Bezugsbasen (z. B. Kostenträger, Kostenstellen) in Materialeinzelkosten und Materialgemeinkosten (z. B. Kosten für Beschaffung, Prüfung, Lagerung und Abnahme des Materials) unterteilt werden und sind Teil der Herstellkosten. In der Materialbuchhaltung als Teil des betrieblichen Rechnungswesens werden der Zu- und Abgang (Verbrauch) sowie der Bestand an Materialien (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe) art-, mengen- und wertmäßig zu Dispositions-, Dokumentations- und Kontrollzwecken erfasst.
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Ma|te|ri|al|kos|ten <Pl.>: (bei der Herstellung von etw.) für das ↑Material (1, 2) anfallende Kosten.
Universal-Lexikon. 2012.