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Kostensteuern
Kostensteuern,
 
inhaltlich nicht eindeutig abgrenzbare Bezeichnung der Betriebswirtschaftslehre für alle Steuern, die »Kostencharakter« haben, d. h. mit der Leistungserstellung und Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft verbunden sind und bei der Kalkulation berücksichtigt werden. Zu den Kostensteuern werden z. B. die Grund- und Kfz-Steuer gezählt und den gewinnabhängigen Steuern gegenübergestellt (z. B. Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbeertragsteuer).

Universal-Lexikon. 2012.