berufliche Bildung,
Berufsbildung, Begriff, der die Vorbereitung, Ausbildung und Weiterbildung des Menschen im Rahmen seines beruflichen Könnens umfasst, im weiteren Sinn seine personale und soziale Reifung.
Der Begriff berufliche Bildung wurde als »bloße Ausbildung« oft eingeengt auf die fachlichen und praktischen Lerninhalte (auch noch im Berufsbildungsgesetz von 1969, das den Berufsschulunterricht auf den für die »Berufsausbildung wesentlichen Lehrstoff« reduziert). Das hat zum Teil historische Gründe, da Ausbildung und berufliche Erziehung sich bis ins 19. Jahrhundert im Rahmen des handwerklichen Betriebs, des Bauernhofs oder Handelsunternehmens (seit dem 18. Jahrhundert im Zuge des Merkantilismus in zweckgebundenen Handelsschulen) vollzogen und keine Berührungspunkte mit der auf Schulen gelehrten Allgemeinbildung hatten. Ein Brückenschlag zwischen Ausbildung und (Allgemein-)Bildung wurde bereits in der Aufklärung, v. a. von J. H. Pestalozzi, versucht (»allgemeine Menschenbildung«), dann v. a. in den »klassischen« Berufsbildungstheorien des frühen 20. Jahrhunderts (E. Spranger, G. Kerschensteiner). Auch wenn der Wandel des Berufsbegriffs bis auf den Beginn der Industrialisierung zurückzuverfolgen ist, sieht sich die heutige Berufsbildungsforschung verstärkt einem oft bis aufs Äußerste differenzierten und (in einigen Bereichen mit noch weiter zunehmender Tendenz) in einzelne Funktionen zerlegten arbeitsteiligen Beschäftigungssystem gegenüber, das durch einen ständigen Wechsel der einzelnen Berufsbilder und durch häufigen Arbeitsplatzwechsel charakterisiert ist. Nicht erkannte oder erkennbare technische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen machen die Richtung dieses Wechsels zudem schwer prognostizierbar. Die berufliche Bildung umfasst heute deshalb nicht nur die berufliche Erstausbildung (Berufsausbildung) des Jugendlichen sowie seine Vorbereitung auf die Berufswelt (Berufsgrundbildung), sondern auch die berufliche Fortbildung des Erwachsenen. - In welcher Weise Berufsbildung im Sinne fachlicher, personaler und sozialer Reifung auch als emanzipatorische Erziehung zum mündigen Bürger angelegt sein kann (Erziehung zur Verantwortungs- und Einordnungsbereitschaft in Beruf und Gesellschaft, zu Loyalität und Kooperation; Befähigung zu Urteilsbildung, Kritik, Innovation), wird in den Reformdiskussionen seit Mitte der 1960er-Jahre thematisiert. Das aktuelle Berufsbildungsverständnis geht davon aus, dass sich die dialektische Spannungslage zwischen Beruf und Bildung allmählich auflöst und somit Qualifizierung und Entfaltung der Mündigkeit als zwei grundlegende Aufgaben für heutige Berufsbildung betrachtet werden können. Durch bildungspolitische Entscheidung kam es zu keiner Änderung des organisatorischen und institutionellen Rahmens der beruflichen Bildung (duales System, einzelbetriebliches Finanzierungssystem); einzelne Maßnahmen wurden zur Verbesserung der Qualität der Berufsausbildung im engeren Sinn (Ausbildungsordnungen, -rahmenpläne zur sachlichen und zeitliche Gliederung, Prüfungsordnungen, überbetriebliche Berufsausbildungsstätten) ergriffen und verschiedene neue Formen beruflicher Schulen eingerichtet. - Der schon Anfang des 20. Jahrhunderts von Kerschensteiner vorgetragene Vorschlag, angesichts der zunehmenden Sinnentleerung des Erwerbsberufes die Berufserziehung durch die Lehre von einem dreifachen Beruf jedes Menschen als Familienberuf, Erwerbsberuf und staatsbürgerlicher Beruf auf eine breitere Basis zu stellen, hat sich zwar wegen der Überdehnung des Berufsbegriffs terminologisch nicht durchgesetzt, ist aber in der Sozialisationsforschung neuerer Zeit - ohne Bezugnahme auf ihn - untermauert worden.
Rechtliche Grundlage der nichtschulischen beruflichen Bildung sind das Berufsbildungsgesetz und das Berufsbildungsförderungsgesetz. Die Berufsausbildung betrifft alle anerkannten Ausbildungsberufe von Industrie, Handel und Handwerk, die in der Regel von jungen Erwachsenen als Erstausbildung erlernt werden. Für jeden anerkannten Ausbildungsberuf gibt es eine Berufsausbildungsordnung. Die Berufsausbildung soll neben der beruflichen Grund- und Fachbildung auch den Erwerb der erforderlichen Berufserfahrung vermitteln (BBG, § 1, Abs 2) und erfolgt überwiegend im »dualen System«, d. h. im Betrieb und in der Berufsschule. An die Stelle des einzelnen Betriebs sind heute zum Teil überbetriebliche Berufsbildungsstätten getreten. Die Handwerks-, Industrie- und Handelskammern überwachen die betriebliche und überbetriebliche Berufsausbildung. Die Weiterentwicklung der Ausbildungsordnungen liegt in Händen des Bundesinstituts für Berufsbildung als Einrichtung der Berufsbildungsforschung. Für eine Anzahl Berufe wurde das Prinzip der Stufen- oder Phasenausbildung eingeführt, nach dem mehrere verwandte Ausbildungen im ersten oder in den ersten beiden Jahren zusammengefasst werden; mit dem erfolgreichen Abschluss jeder Stufe wird ein berufsqualifizierender Abschluss erworben. Zu festgelegte, enge Spezialisierungen sollen dadurch vermieden und eine Anpassung an Wechsel im Beschäftigungssystem erleichtert werden. Die Abstimmung von Entwürfen für Ausbildungsordnungen mit den schulischen Rahmenlehrplänen der Länder erfolgt seit 1981 durch den ständigen Länderausschuss beim Bundesinstitut für Berufsbildung. Außerdem wurde die Berufsgrundbildung konzipiert, die für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz als Eingangsstufe zu einer Berufsausbildung im dualen System gedacht ist. Eine Anzahl der anerkannten Berufsausbildungen wird auch von bestimmten beruflichen Schulen angeboten (Berufsfachschule, Berufsaufbauschulen).
Die qualifizierende Weiterbildung oder berufliche Fortbildung dient Erwachsenen, die bereits eine berufliche Qualifikation besitzen oder auch erstmals eine erwerben wollen. Sie umfasst Maßnahmen der beruflichen Aufstiegs- und Anpassungsfortbildung einschließlich der Umschulung. Die Gründe für eine berufliche Neuorientierung können überwiegend im Beschäftigungssystem (Anpassung) oder in der Person und ihren Lebensumständen liegen (beruflicher Aufstieg, Reaktivierung, Rehabilitation). Getragen und/oder angeboten wird die qualifizierende Weiterbildung von einzelnen Betrieben, von Bundes- und Landesbehörden, Bundeswehr, Handwerks-, Industrie- und Handelskammern, Landwirtschaftskammern, Gewerkschaften, Berufsverbänden u. a. Verbänden (z. B. Parität. Wohlfahrtsverband), Volkshochschulen, berufliche Schulen aller Art, privaten Unternehmen (Fernlehrgänge) und modernen Massenmedien (Funk- und Telekolleg). Regelungen wurden v. a. für Prüfungsordnungen sowie zum Teil auch für Fortbildungsgänge getroffen (z. B. Fachschulen und Meisterprüfungen, staatlich geprüfte Abschlüsse). Im Arbeitsförderungsgesetz sind die Voraussetzungen finanzieller Unterstützung geregelt.
In Österreich befinden sich verschiedene Schulversuche in der Erprobung, um mittlere und höhere berufliche Schulen untereinander durchlässiger zu gestalten sowie um zwischen berufsbildendem und allgemeinem Schulwesen Querverbindungen zu schaffen: 1) Absolventen berufsbildender mittlerer Schulen erlangen nach vier bis sechs Semestern den Abschluss einer berufsbildenden höheren Schule (berufsbildende Aufbaulehrgänge); 2) Absolventen allgemein bildender höherer Schulen sowie berufsbildender Schulen einer anderen Fachrichtung erlangen nach zwei bis fünf Semestern den Abschluss einer beruflichen höheren Schule (Berufskollegs); die Kollegs werden als Vollzeit- oder Teilzeitschule (für Berufstätige) und auch unter Einsatz von Fernunterricht erprobt. Der Abschluss ist als ergänzende Reifeprüfung gestaltet.
In der Schweiz erfolgt die Berufsgrundausbildung in anerkannten Lehrberufen überwiegend als drei- bis vierjährige Berufslehre, d. h. als praktische Ausbildung im Betrieb (Betriebslehre) und als Teilzeitunterricht in der Berufsschule. Daneben treten verschiedene berufliche Schulen oder bauen auch auf ihr auf. Die Initiative einer Verfassungsänderung betreffs des Bildungswesens scheiterte 1973, damit auch die Versuche, die Kluft zwischen beruflicher Bildung und allgemeiner Bildung zu überbrücken und dadurch eine Berufsgrundausbildung zu schaffen, die zur Bewältigung der ständigen und erheblichen Veränderungen im Produktions- und Beschäftigungssystem befähigt. Grundlage der beruflichen Bildung ist nach wie vor das Bundesgesetz über die Berufsbildung von 1963 und ein besonderes Gesetz für die Landwirtschaft. Die zuständige Bundesbehörde ist das Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (BIGA); es arbeitet eng mit Wirtschafts- und Berufsverbänden zusammen (Ausbildungs- und Prüfungsreglemente u. a.). Zur Fortbildung der Gewerbelehrer wurde 1972 das Institut für Berufspädagogik errichtet.
K. Stratmann: Die Krise der Berufserziehung im 18. Jh. als Ursprungsfeld pädagog. Denkens (1967);
M. Baethge: Ausbildung u. Herrschaft (1970);
W. Schönharting: Kritik der Berufsbildungstheorie (1979);
E. Dauenhauer: Berufsbildungspolitik (1981);
Berufspädagog. Grundprobleme, hg. v. H. Schanz (1982);
Berufsbildungspolitik in den 70er Jahren, hg. v. A. Lipsmeier (1983);
T. Feuerstein: Humanisierung der Arbeit u. Reform der berufl. Bildung (1983);
G. Loose: Neuorientierung der Berufsbildung. Grundstrukturen in den USA u. der BRD (1983);
Quellen u. Dokumente zur schul. Berufsbildung 1945-1982, hg. v. G. Grüner, 2 Bde. (1983);
G. Grüner:Die Berufsschule im ausgehenden 20. Jh. (1984);
Keine Arbeit - keine Zukunft? Die Bildungs- u. Beschäftigungsperspektiven der geburtenstarken Jahrgänge (1984);
H. Blankertz: Berufsbildung u. Utilitarismus (21985);
R. Arnold: Berufsbildung. Annäherung an eine evolutionäre Berufspädagogik (1994);
H. G. Golas: Berufs- u. Arbeitspädagogik für Ausbilder, 2 Bde. (8(1994);
Sekundarstufe II - Jugendbildung zw. Schule u. Beruf, hg. v. H. Blankertz u. a., 2 Bde. (Neuausg. 1995).
Universal-Lexikon. 2012.