vom Deutschen Ausschuss für das Erziehungs- und Bildungswesen 1964 geprägte Bezeichnung für die Gliederung der auf zwei Lernorte (Betrieb und Berufsschule) gestützten beruflichen Bildung, deren Tradition in Deutschland auf die Gewerbeordnung von 1869 zurückgeht.
Universal-Lexikon. 2012.