Arbeitsförderungsgesetz,
Abkürzung AFG, Bundesgesetz vom 25. 6. 1969, ersetzte das frühere Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG) und regelte die von der Bundesanstalt für Arbeit durchzuführende Arbeitsvermittlung (seit 1994 ist auch die gewerbliche Arbeitsvermittlung zugelassen) und die Arbeitslosenversicherung. Die Arbeitsförderung ist seit 1. 1. 1998 im dritten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB III) geregelt.
Universal-Lexikon. 2012.