Teil|zeit|schu|le 〈f. 19〉 Schule, die der Schüler nur zu bestimmten Zeiten besucht, z. B. Berufsschule, Abendschule
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Teilzeitschule,
Schule, deren Unterricht den Schüler nur in einem bestimmten begrenzten anteiligen Zeitraum beansprucht (z. B. Berufsschulen, Abendschulen); Gegensatz: Vollzeitschule. Teilzeitschulpflicht bezeichnet in einigen Ländern die Berufsschulpflicht, die Schulordnungen anderer Bundesländer kennen nur den Begriff Schulpflicht, der nach neun- oder zehnjährigem Besuch einer Vollzeitschule auch an einer Teilzeitschule erfüllt werden kann.
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Teil|zeit|schu|le, die: Schule, deren Unterricht nur einen Teil der Ausbildungszeit beansprucht (z. B. Berufsschule).
Universal-Lexikon. 2012.