Tẹch|nik|fol|gen|ab|schät|zung, die:
interdisziplinäre Forschungsrichtung, die Chancen u. Risiken sowie die gesellschaftlichen Folgen technischer Neuerungen untersucht.
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Technikfolgen|abschätzung,
Abkürzung TA, genauer Technikfolgenabschätzung und Technikfolgenbewertung, interdisziplinäre Forschungsrichtung, untersucht die Chancen und Risiken sowie die gesellschaftlichen Folgen technischer Neuerungen. Ausgehend von Diskussionen in den USA um »Technology assessment« (d. h. um die nicht intendierten Folgen technischer Entwicklungen), entwickelte sich auch in der Bundesrepublik Deutschland eine intensive Auseinandersetzung über Fragen des gesellschaftlichen und politischen Umgangs mit dem technischen Wandel, seiner neuen Qualität, seinen Voraussetzungen, Möglichkeiten und Folgewirkungen. Mit der TA sollen Entscheidungsträgern in Politik und Wirtschaft Kriterien bei der Anwendung neuer Techniken an die Hand gegeben werden. Die TA umfasst dabei sowohl eine deskriptiv-abschätzende als auch eine normative Komponente. In einem umfassenden Aufgabenkatalog definiert der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) in einer Richtlinie TA als »das planmäßige, systematische, organisierte Vorgehen, das den Stand einer Technik und ihre Entwicklungsmöglichkeiten analysiert; unmittelbare und mittelbare technische, wirtschaftliche, gesundheitliche, ökologische, humane, soziale Folgen dieser Technik und mögliche Alternativen abschätzt; aufgrund definierter Ziele und Werte diese Folgen beurteilt oder auch weitere wünschenswerte Entwicklungen fordert; Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten daraus herleitet und ausarbeitet, sodass begründete Entscheidungen ermöglicht und gegebenenfalls durch geeignete Institutionen getroffen und verwirklicht werden können«.
Der Bewusstseinswandel in der Technikbewertung
Die verstärkte Forderung nach TA-Konzepten und deren Institutionalisierung war die Folge eines Bewusstseinswandels in der Einstellung zum technischen Fortschritt. Angesichts der kontroversen Erörterung technischer Risiken wurde technischer Fortschritt als zentrales Strukturprinzip des industriellen Modernisierungsprozesses zunehmend kritischer beurteilt. Katastrophen wie die Reaktorunfälle von Harrisburg (1979) und Tschernobyl (1986), die Explosion des NASA-Raumtransporters »Challenger« (1983) oder zahlreiche Unfälle von Großtankern haben nicht nur die Debatte um die Beherrschbarkeit dieser Technologien neu entfacht, sondern die Sensibilität der Öffentlichkeit für die Grenzen und Kosten des technischen Fortschritts geschärft und die Chancen eines vertieften Nachdenkens über den Fortschrittsbegriff erhöht. Bis in die Anfänge der 1970er-Jahre erschienen Wissenschaft und Technik v. a. als unerschöpfliche Quellen materiellen Wohlstands. In einer Periode starken Wirtschaftswachstums und anhaltender Vollbeschäftigung war die Gesellschaft ungebrochen bereit, technischen mit gesellschaftlichen Fortschritt gleichzusetzen. Das galt nicht zuletzt deswegen, weil technischer Fortschritt entscheidender Motor des Wirtschaftswachstums war. Im Verlauf besonders der 1970er-Jahre hat der Optimismus der Bevölkerung deutlich abgenommen. Zunehmend verbreitete sich Skepsis; Zukunftsforscher (z. B. R. Jungk) und Physiker (u. a. K. Traube, J. Weizenbaum, C. F. von Weizsäcker) warnten vor einer unkritischen Technikgläubigkeit. Probleme großtechnischer Anlagen, die Umweltzerstörungen, die Ernüchterung über die Grenzen der Leistungsfähigkeit von Forschung und Technik, Beschäftigungsprobleme durch Rationalisierung, wachsende Möglichkeiten der Kontrolle der Privatsphäre mittels neuer Techniken, Sättigungserscheinungen im Konsumbereich u. a. haben zu Umdeutungsprozessen geführt, die die Ambivalenz der Technik stärker als bisher herausgestellt haben. Es wurde bewusster wahrgenommen, dass der technische Wandel nicht nur beabsichtigte positive Konsequenzen für den Menschen und seinen natürlichen Lebensraum mit sich bringt, sondern dass zunehmend Schwellen erreicht werden, wo Vorteile durch Nachteile aufgehoben werden. Kritik entzündete sich auch daran, dass für die Entwicklung und den Einsatz der Technik meist nur technologische und ökonomische Effizienz, Rentabilität oder internationale Wettbewerbsfähigkeit als Legitimationskriterien herangezogen wurden. Es wird aber immer deutlicher, dass in der fortgeschrittenen Moderne die gesellschaftliche Produktion von Wachstum und Wohlstand mit der gesellschaftlichen Produktion von Risiken einhergeht. Diese Risiken erfassen mittlerweile ebenso die Produktions- und Reproduktionssphäre wie sie nationalstaatliche Grenzen überschreiten. All dies hat dazu geführt, dass die Wahrnehmung technischer Risiken in der Öffentlichkeit stark gewachsen ist und damit der Handlungsdruck auf die Politik immer größer wurde, auch in Bereichen, die bisher als traditionell staatsfern galten, zu intervenieren. So konfrontiert mit neuen Formen der Unsicherheit und lange Zeit als unpolitisch begriffenen Problemstellungen, suchten die Entscheidungsträger in Staat und Gesellschaft nach problemadäquaten Entscheidungs- und Bewertungshilfen.
Die Institutionalisierung der Technikfolgenabschätzung
Eine Vorreiterrolle im Blick auf Diskussion und reale Entwicklung von TA nehmen die USA ein. TA wurde v. a. als Frühwarnsystem für die Exekutive und als Kontrollinstrument für die Legislative angesehen. Das 1973 gegründete »Office of Technology Assessment« (OTA) war lange Zeit Leitbild für die Entwicklung von TA-Konzepten in anderen Ländern. Die Hauptaufgabe des OTA liegt in einer auf den Entscheidungsprozess ausgerichteten Erstellung »analytischer Studien«; seine Tätigkeit ist zentralistisch-staatlich bestimmt und von einer ausgeprägten Expertendominanz gekennzeichnet.
In der Institutionalisierungsdiskussion in den verschiedenen Ländern standen zunächst zwei Fragen im Vordergrund: einerseits die, ob TA-Kapazitäten bei der Regierung oder beim Parlament angesiedelt werden sollten, andererseits jene, ob die jeweiligen Beratungsgremien innerhalb oder außerhalb des politischen Apparates agieren sollten. Was die erste Frage betrifft, so ist z. B. in Japan die Entscheidung getroffen worden, TA als integralen Bestandteil des politischen Planungs- und Steuerungssystems der Regierung zu begreifen. In Europa sind bei der Institutionalisierung von TA seit den 80er-Jahren unterschiedliche Entwicklungen festzustellen; dabei können im Wesentlichen drei institutionelle Varianten unterschieden werden: 1) TA als parlamentarische oder verwaltungsinterne Einrichtung (Frankreich und Dänemark) nach dem »Amts«- oder dem »Sekretariatsmodell« mit mehr oder weniger starker hausinterner Kapazität, 2) als unabhängiges TA-Institut (Niederlande, Österreich) entsprechend dem »Sachverständigenratsmodell« sowie 3) Verbundmodelle (Schweden), bei denen die Zusammenführung von Politik, Wissenschaft und gesellschaftlichen Gruppen eine wichtige Rolle spielt. Auch auf EG-Ebene wurden TA-Prozesse institutionalisiert.
In der Bundesrepublik Deutschland kam 1989 mit der Einrichtung des Büros für Technikfolgen-Abschätzung des Deutschen Bundestages (TAB) ein langjähriger Diskussionsprozess um die Etablierung von TA-Kapazität beim Parlament zum vorläufigen Abschluss. In der kontroversen Diskussion der politischen Parteien wurden sehr unterschiedliche Lösungsmodelle vorgeschlagen. Während sich alle Fraktionen in der Enquete-Kommission »Technikfolgen-Abschätzung und -Bewertung« über die Notwendigkeit der Einrichtung einer TA-Beratungskapazität einig waren, konnte für die organisatorische Form keine gemeinsame Empfehlung erreicht werden, wobei sich hinter diesen Gegensätzen grundlegende gesellschaftspolitische Konfliktlinien verbergen.
Grundelemente und Grundprobleme
Bei TA sollen mithilfe wissenschaftlicher Methodik auf der Basis frühzeitiger Prognosen die Auswirkungen von Techniken und ihre Alternativen aufgezeigt und damit politischer Handlungsspielraum eröffnet werden. Untersucht wird, ob und mit welchen Konsequenzen zur Lösung bestehender gesellschaftlicher Probleme bestimmte Techniken entwickelt oder eingesetzt werden und langfristige Perspektiven technischer wie nichttechnischer Entwicklungsmöglichkeiten in spezifischen gesellschaftlichen Bereichen ermittelt, analysiert und daraus Empfehlungen für politische Entscheidungsträger abgeleitet werden können. Dabei soll TA im Sinne einer echten Risiko-Nutzen-Abwägung nicht nur negative, sondern auch positive Aspekte der technischen Entwicklung reflektieren, in Zusammenarbeit von Wissenschaft und Politik neue Wege für ein »Chancenmanagement« erschließen. Eine von der bloßen Folgenabschätzung zur innovativen Technikbewertung weiterentwickelte TA kann z. B. auch eher die notwendige Brücke zwischen gesellschaftlichen Ansprüchen und den Interessen der Technikhersteller schlagen und somit helfen, Probleme schon in der Konzeptualisierungsphase zu identifizieren.
Bei der TA erhält die traditionelle wissenschaftliche Politikberatung eine neue Dimension. Waren die Ergebnisse von Forschung und Beratung früher primär entscheidender Auslöser industrieller Modernisierungsprozesse, so werden Wissenschaftler heute zunehmend zur Analyse und Prognose der Gefahren dieser Prozesse herangezogen, die nicht zuletzt das Ergebnis ihres eigenen Tuns sind. Im politischen Raum ist die Erwartungshaltung gegenüber der TA relativ hoch, weil gerade in diesem Bereich oft Entscheidungen von großer Tragweite getroffen werden müssen und man von wissenschaftlicher Unterstützung auch eine Kompensation für erlittene Legitimations-, Akzeptanz- und Reputationsverluste erhofft. In der Wissenschaft hingegen herrscht nach einer gewissen Euphoriephase heute v. a. im Blick auf methodische Probleme eher eine skeptische Haltung vor. Vorbehalte gegen staatliche TA werden von Wirtschaftsverbänden geäußert, die ordnungspolitisches Bedenken geltend machen und in der Einrichtung von politischen Gremien zur Steuerung und Kontrolle des technischen Fortschritts eine Entwicklung sehen, die für eine marktorientierte Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik wenig Raum lasse.
Die Erarbeitung von TA-Konzepten steht vor einer großen Zahl von Problemen; der technischen Entwicklung entsprechen die Schwierigkeiten ihrer wissenschaftlichen Erfassung. Die Identifikation von Neben- und Spätfolgen sowie indirekten, kumulativen und synergetischen Wirkungen und besonders die Einbeziehung sozialer Auswirkungen von Techniken sowie die Ermittlung der Rückwirkungen gesellschaftlicher Entwicklungen auf die Technik als Kernforderungen eines umfassenden TA-Konzeptes stehen bisher noch einem begrenzten methodischen Instrumentarium und einer unsicheren Datenbasis gegenüber. Schwierigkeiten im Blick auf TA als Frühwarnsystem ergeben sich hinsichtlich Prognosen und Wirkungsanalysen bei neuartigen und unstrukturierten Problemlagen. Eine praktisch orientierte Wissenschaft wird hier nicht immer die Postulate strikter Wissenschaftlichkeit einlösen können und darauf hinweisen müssen, dass nur ein Teil wissenschaftlicher Produktion Wissen im engeren Sinn ist. Es liegt auch auf der Hand, dass einzelne Techniken in ihren Wirkungen auf bestimmte Bereiche von bestimmten Gruppen positiv, von anderen negativ bewertet werden. Das bedeutet, dass exakt zwischen verschiedenen Wirkungsdimensionen bestimmter Technologien differenziert werden muss und die Faktoren im Einzelnen gewichtet werden müssen. Hier vorzunehmende grundsätzliche Bewertungen können nicht aus einem objektiv vorgegebenen Zielsystem abgeleitet, sondern nur im politisch-gesellschaftlichen Diskurs getroffen werden.
Obgleich bei funktionsfähigem Wettbewerb Märkte und Preise die bis heute dominierenden Formen der Technologiebewertung in den westlichen Industrieländern sind, überlässt heute keine Gesellschaft die technische Entwicklung allein der Steuerung durch den auf Gewinn und Wirtschaftlichkeit beruhenden Markt, v. a. dann, wenn umfassendere Ziele angestrebt werden. Seine Selektionsmechanismen erscheinen ungeeignet, die heute vielfach problematisierte soziale und ökologische Verträglichkeit von Technologien grundsätzlich oder allein zu gewährleisten. So bedeutsam der marktwirtschaftliche Prozess als »Entdeckungsverfahren« ist, so unverkennbar ist auch, dass eine besondere Problematik in seiner Rolle als Instrument zur Prüfung von Techniken darin liegt, dass er auf der Trial-and-Error-Methode basiert, bei der davon ausgegangen wird, dass Korrekturen und Anpassungen ad hoc immer in beliebiger Form erfolgen können. Allerdings werden in Unternehmen, die sich ihrer gesellschaftlichen Verpflichtung stellen möchten, im Rahmen des Innovations- und Technologiemanagements zunehmend auch die Auswirkungen neuer Technologien, Produktionsverfahren und Produkte nicht nur unter betriebswirtschaftlichen (wie bei der Produktbewertung), sondern auch unter volkswirtschaftlichen, politischen, sozialen und ökologischen Gesichtspunkten abgeschätzt (betriebswirtschaftliche Technikwirkungsanlyse). Die Verfassungsprinzipien, die eine Förderung der wissenschaftlich-technischen Entwicklung durch den Staat nahe legen, fordern zugleich dessen Verantwortung für die damit verbundenen Gefahren und Risiken, besonders im Hinblick auf zukünftige Generationen. Die traditionelle Staatsaufgabe der Gefahrenvorsorge und -abwehr erhält angesichts der Komplexität und Dynamik technischer Systeme eine ganz neuartige Dimension. Der Staat auf allen Ebenen ist hierbei außer auf die Wissenschaft natürlich ebenso auf die Kooperation mit den gesellschaftlichen Handlungsträgern und deren eigene institutionalisierte oder informelle TA-Aktivitäten angewiesen, wie er die nichtstaatlichen Akteure von ihrer gesellschaftlichen Verantwortung für bestimmte Entscheidungen im technologischen Bereich nicht entbinden kann.
Gegenwärtige Situation
In der neueren internationalen Diskussion um die TA spielen zunehmend »aktive Konzeptionen« eine wichtige Rolle. Anders als die traditionelle TA, die primär darauf abzielte, Frühwarnsystem zu sein, richten sich diese Konzepte mehr auf Kontrolle und Gestaltung der Technikentwicklung, versuchen dabei Ziele zu definieren und unterschiedliche Entwicklungspfade aufzuzeigen. Bedeutsam an diesen Konzepten ist auch die Betonung einer demokratischen Öffnung von Entscheidungsprozessen in Form kollektiver Diskussions- und Lernprozesse. Die Institutionalisierung der Technikbewertung im Sinne einer kritischen Dauerreflexion von Politik, Wissenschaft und Öffentlichkeit auf der Basis breit angelegter pluralistischer TA-Netzwerke über die gewollte Technikentwicklung eröffnet, wenn sie z. B. über kompetente Medien vermittelt wird, ein weites Feld von Möglichkeiten einer »informierten« Gesellschaft. Sie stellt heute aber noch eine Utopie dar und wirft eine Zahl bisher offener Fragen z. B. hinsichtlich konkreter Beteiligungsformen, Durchsetzungschancen auf. Bei der Organisationsfrage geht es v. a. auch um die innere Organisation, Zusammensetzung und Rekrutierung der Beratungsgremien sowie die Art ihrer Einbindung in den Prozess der politischen Willensbildung.
Die Kritiker von Organisationsmodellen, die die Schaffung eigenständiger Beratungskapazitäten und deren direkte Integration in den politischen Prozess vorsehen, verweisen auf weitere Bürokratisierungs- und damit steigende Regulierungskosten sowie auf Gefahren einer »Politisierung der Wissenschaften« oder einer »Verwissenschaftlichung der Politik«. Die Kritiker des z. B. beim Bundestag praktizierten Lösungsmodells (politische Initiative und Steuerung beim Parlament, wissenschaftliche Durchführungen der TA bei kompetenten Instituten mit interdisziplinärer Struktur) wiederum befürchten, dass bei dieser Regelung das Scheitern von Umsetzungsprozessen vorprogrammiert ist, weil die TA-Analysen nicht im dialogischen Prozess von Wissenschaft und Politik erarbeitet werden. Die empirische Forschung hat gezeigt, dass eine Umsetzung von TA-Ergebnissen in Handlungswissen meist nur bei intensiver Interaktion von TA-Produzenten und TA-Nutzern gelingen kann.
Zusätzlich ist die Frage der Gestaltbarkeit des technischen Wandels auch eine Frage der Konsensfähigkeit einer Gesellschaft, denn unter den Bedingungen einer demokratischen und pluralistischen Staats- und Gesellschaftsordnung können Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung und unkalkulierbarer Tragweite - etwa über das zulässige Maß an Experimenten mit der Natur mit unvorhersehbaren und irreversiblen Folgen - letztlich nicht ohne ein grundlegendes gesellschaftliches Einverständnis darüber getroffen werden, welche Risiken die Gesellschaft einzugehen bereit ist.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie v. a. auch in den folgenden Artikeln:
Forschung · Fortschritt · Innovation · Politikberatung · Risiko · Risikogesellschaft · Technik · technischer Fortschritt · Umweltschutz
Bernd Meier: Technikfolgen: Abschätzung u. Bewertung (1987);
F. Naschold: Technologiekontrolle durch T.? (1987);
Techniktheorie, Technikforschung, Technikgestaltung, hg. v. K. Lompe (1987);
W. M. Baron: T. (1995);
H. Jonas: Das Prinzip Verantwortung. Versuch einer Ethik für die technolog. Zivilisation (Neuausg. 121995);
M. Scherm: T. als Gruppenleistung (1996);
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
Zukunftsforschung: Prognose und Zukunftsgestaltung
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Tẹch|nik|fol|gen|ab|schät|zung, die <o. Pl.>: interdisziplinäre Forschungsrichtung, die Chancen u. Risiken sowie die gesellschaftlichen Folgen technischer Neuerungen untersucht: Außerdem ist ein Lehrstuhl für T. mit der Ausbildung zum wissenschaftlichen Versicherungs- und Wirtschaftsmathematiker geplant (FAZ 30. 11. 96, 51).
Universal-Lexikon. 2012.