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festsetzen
ernennen; erklären; darlegen; aufstellen; festlegen; konstatieren; bestimmen; begrenzen; abstecken; beschreiben; abgrenzen; definieren; ansetzen; anberaumen; anordnen; einberufen; bewerten; taxieren; schätzen; wertschätzen; beziffern (auf); bemessen

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fest|set|zen ['fɛstzɛts̮n̩], setzte fest, festgesetzt:
1. <tr.; hat durch Absprache, Beschluss bestimmen, festlegen:
einen Termin, eine Strafe, eine Gebühr, einen Betrag festsetzen.
Syn.: angeben, anordnen, ansetzen, befinden über (geh.), diktieren, regeln, vereinbaren, verfügen, verhängen, verordnen, vorschreiben.
2. <+ sich> haften bleiben:
der Schnee setzt sich an den Skiern, der Schmutz an den Schuhen fest.
Syn.: sich ansammeln, hängen bleiben, liegen bleiben.
3. <tr.; hat in Haft nehmen:
einige der Demonstrierenden wurden vorübergehend festgesetzt; sie wurde wegen Steuerhinterziehung festgesetzt.
Syn.: abführen, dingfest machen, einsperren, ergreifen, fassen, festnehmen, gefangen nehmen, hinter Schloss und Riegel bringen (ugs.), in Arrest nehmen, in Gewahrsam nehmen, ins Loch stecken (ugs.), schnappen (ugs.), verhaften.

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fẹst||set|zen 〈V.; hat
I 〈V. tr.〉
1. bestimmen, anordnen, festlegen (Frist, Gehalt, Preis, Termin, Ziel)
2. in Haft, in Gewahrsam nehmen (Verbrecher)
● vertraglich \festsetzen; die Versicherungssumme auf 5.000 Euro \festsetzen; behördlich festgesetzter Preis; zur festgesetzten Zeit
II 〈V. refl.〉 sich \festsetzen
1. dauerhaft haften bleiben, sich ansetzen (Rost, Schmutz)
2. sich einnisten (Übel)
● in den Ritzen hat sich Schmutz, Staub festgesetzt; die Erkältung hat sich in der Stirnhöhle festgesetzt

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fẹst|set|zen <sw. V.; hat:
1. verbindlich beschließen, bestimmen, festlegen:
Preise für etw. f.;
der Streitwert wurde auf 500 Euro festgesetzt;
sie erschien am festgesetzten Tag.
2. in Haft nehmen, gefangen setzen:
jmdn. wegen Steuerhinterziehung f.
3. <f. + sich>
a) sich ansammeln, haften bleiben:
in den Ritzen hat sich Schmutz festgesetzt;
Ü ein Gedanke setzte sich in, bei mir fest (beschäftigte mich ständig);
b) (ugs.) sich an einem Ort niederlassen:
er hatte sich vor Jahren hier festgesetzt.

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fẹst|set|zen <sw. V.; hat: 1. verbindlich beschließen, bestimmen, festlegen: Preise, einen Termin für etw. f.; der Streitwert wurde auf 500 DM festgesetzt; Den Begriff „deutsch“ haben beide, Thomas Mann und Adolf Hitler, neu definiert und festgesetzt (Reich-Ranicki, Th. Mann 91); sie erschien am festgesetzten Tag. 2. in Haft nehmen, gefangen setzen: jmdn. wegen Steuerhinterziehung f.; sie setzten ihn sofort auf dem Kriminalgericht fest (Fallada, Jeder 263). 3. <f. + sich> a) sich ansammeln, haften bleiben: in den Ritzen hat sich Schmutz festgesetzt; Ü ein Gedanke setzte sich in, bei mir fest; die einfachen Metren und Intervalle wollten sich partout nicht in den Jungschauspielerköpfchen f. (Henze, Reiselieder 117); b) (ugs.) sich an einem Ort niederlassen: er hatte sich vor Jahren hier festgesetzt; Sie haben sich in einem der Gebäude widerrechtlich festgesetzt, oder? (Kemelman [Übers.], Dienstag 81); der Feind hat sich im Wald festgesetzt (verschanzt).

Universal-Lexikon. 2012.