1. <tr.; hat eine Person, die man ergriffen, festgenommen hat, wegführen, in polizeilichen Gewahrsam bringen:
er wurde gefesselt abgeführt.
Syn.: ↑ verhaften.
2. <tr.; hat vom Geld, das man eingenommen hat, besitzt, einen Teil an jmdn./eine Institution zahlen:
Steuern [ans Finanzamt] abführen.
Syn.: ↑ abliefern.
3. <itr.; hat für Stuhlgang sorgen:
Rhabarber führt ab.
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ạb||füh|ren 〈V.; hat〉
I 〈V. tr.〉
1. wegführen, wegleiten, wegschaffen
2. (vorläufig) festnehmen u. in ein polizeiliches Gewahrsam bringen
4. schließende Anführungszeichen setzen
● einen Betrag an jmdn. \abführen zahlen; der Gefangene wurde abgeführt; Steuern an das Finanzamt \abführen; Wärme, Abgase \abführen Wärme, Abgase wegleiten; das führt zu weit vom Thema ab
II 〈V. intr.; Med.〉 Stuhlgang, Darmentleerung herbeiführen
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ạb|füh|ren <sw. V.; hat:
1.
a) jmdn., der ergriffen wurde, wegführen; bes. jmdn., der festgenommen wurde, in polizeilichen Gewahrsam bringen:
die Gangster wurden abgeführt;
b) ableiten:
Abgase, Abwärme a.;
c) von etw. wegführen, abbringen:
dieser Weg führt uns von unserem Ziel ab;
Ü dieser Gedankengang führt nur vom Thema ab;
d) von etw. abzweigen:
an dieser Stelle führt der Weg von der Hauptstraße ab;
e) Gelder an jmdn., etw. abliefern, zahlen:
Steuern an das Finanzamt a.
2.
a) den Stuhlgang fördern:
Rhabarber führt ab;
abführende Mittel;
b) den Darm leeren:
sie konnte schon drei Tage nicht a.
3. (Schrift- u. Druckw.) (einen Satz, Textteil) mit einem schließenden Anführungszeichen versehen.
4. (Jägerspr.) zum Jagdhund ausbilden.
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abführen,
Jägersprache: den Jagdhund im Revier abrichten.
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ạb|füh|ren <sw. V.; hat: 1. a) jmdn., der ergriffen wurde, wegführen; bes. jmdn., der festgenommen wurde, in polizeilichen Gewahrsam bringen: die Gangster wurden abgeführt; Liebenswürdig ... überreichte Jones ... das Stilett und ließ sich a. (Erné, Fahrgäste 80); b) (Verbindungsw.) wegen Verwundung, regelwidriger Haltung o. Ä. vor dem Ende der Fechtzeit aus der Mensur nehmen u. für besiegt erklären [lassen]: wir mussten zwei Bundesbrüder auf Haltung und drei auf Schmiss a.; c) ableiten: Abgase, Abwärme a.; d) von etw. wegführen, abbringen: dieser Weg führt uns von unserem Ziel ab; Ü dieser Gedankengang führt nur vom Thema ab; e) von etw. abzweigen: an dieser Stelle führt der Weg von der Hauptstraße ab; f) Gelder an jmdn., etw. abliefern, zahlen: Steuern an das Finanzamt a.; der Anteil der Kosten, die der Arbeitgeber abführt (Woche 7. 3. 97, 12); ∙ g) <a.+ sich> sich entfernen, verschwinden: er wird sie dir auf der Nase beschwatzen, dem Mädel eins hinsetzen und führt sich ab (Schiller, Kabale I, 1). 2. a) den Stuhlgang fördern: Rhabarber führt ab; abführende Mittel; b) den Darm leeren: sie konnte schon drei Tage nicht a. 3. (veraltend) täuschen, anführen: wenn zwei sich lieben und er führt das Mädchen ab, so bleibt er ein Ehrenmann (Th. Mann, Erzählungen 8). 4. (Schrift- u. Druckw.) (einen Satz, Textteil) mit einem schließenden Anführungszeichen versehen. 5. (Jägerspr.) (den Hund) beim Jagen auf Wild anleiten: einen Jagdhund a.
Universal-Lexikon. 2012.