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vereinbaren
übereinkommen; aushandeln; ausschnapsen (österr.); abmachen; ausverhandeln; akkordieren; absprechen; bestimmen; entscheiden; verankern; festlegen; determinieren; festschreiben; beschließen

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ver|ein|ba|ren [fɛɐ̯'|ai̮nba:rən] <tr.; hat:
durch gemeinsamen Beschluss festlegen:
ein Treffen, einen Termin vereinbaren; einen Preis für etwas vereinbaren; sie kam, wie vereinbart, am Abend des gleichen Tages; sie vereinbarten, dass sie trotzdem kommen würden.
Syn.: abmachen, abschließen, absprechen, aushandeln, ausmachen, sich einigen auf, sich verständigen auf, übereinkommen, verabreden.

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ver|ein|ba|ren 〈V. tr.; hatverabreden, abmachen, miteinander festlegen ● wir haben vereinbart, dass ...; einen Preis \vereinbaren; einen Treffpunkt, Zeitpunkt \vereinbaren [<mhd. vereinbæren, verstärkend für einbæren „einträchtig machen, vereinigen, übereinkommen“; zu einbæreeinträchtig; gleich“]

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ver|ein|ba|ren <sw. V.; hat [mhd. vereinbæren, zu: einbæren = vereinigen, zu: einbære = einhellig, einträchtig]:
1. abmachen (2), verabreden (1), in einem gemeinsamen Beschluss festlegen:
ein Treffen, einen Termin [mit jmdm.] v.;
einen Preis für etw. v.;
es war vereinbart worden, dass …;
er gab das vereinbarte Zeichen;
eine vertraglich vereinbarte Verpflichtung.
2. in Übereinstimmung, in Einklang bringen (meist verneint):
diese Forderung war mit seinen Vorstellungen nicht zu v.;
das kann ich schwerlich mit meinem Gewissen v.;
nicht zu vereinbarende Gegensätze.

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ver|ein|ba|ren <sw. V.; hat [mhd. vereinbæren, zu: einbæren = vereinigen, zu: einbære = einhellig, einträchtig]: 1. abmachen (2), ↑verabreden (1), in einem gemeinsamen Beschluss festlegen: ein Treffen, einen Termin [mit jmdm.] v.; Ich ließ daraufhin eine Stunde v., und er kam pünktlich auf die Minute wie immer (Nossack, Begegnung 135); einen Preis für etw. v.; die Grenze zwischen Polen und uns muss gemeinsam zwischen diesen beiden Ländern vereinbart werden (Dönhoff, Ära 155); es war vereinbart worden, dass ...; sie gaben das vereinbarte Zeichen; eine vertraglich vereinbarte Verpflichtung. 2. in Übereinstimmung, in Einklang bringen (meist verneint): diese Forderung war mit seinen Vorstellungen nicht zu v.; das kann ich schwerlich mit meinem Gewissen v.; nicht zu vereinbarende Gegensätze; Lassen sich die Ziele und ... die zugrunde liegenden Prämissen überhaupt miteinander v.? (Heringer, Holzfeuer 221).

Universal-Lexikon. 2012.