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erklären
ernennen; darlegen; aufstellen; festlegen; konstatieren; festsetzen; bestimmen; schildern; beleuchten; darstellen; umschreiben; ausführen; erörtern; erzählen; erläutern; wiedergeben; ausmalen; referieren; elaborieren; ausrollen; beschreiben; exemplifizieren; verdeutlichen; konkretisieren; klarmachen (umgangssprachlich); vermitteln; herüberbringen (umgangssprachlich); explizieren; jemandem etwas verklickern (umgangssprachlich); verklugfiedeln (umgangssprachlich); präzisieren; rüberbringen (umgangssprachlich); begründen; argumentieren; rechtfertigen; legitimieren

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er|klä|ren [ɛɐ̯'klɛ:rən]:
1.
a) <tr.; hat (jmdm. etwas [was er nicht versteht]) in allen Einzelheiten erläutern:
einen Text, Zusammenhänge erklären; kannst du mir diesen Satz erklären?
Syn.: ausbreiten, auseinandersetzen, darlegen, klarmachen (ugs.), skizzieren.
b) <tr.; hat (einen Vorgang, eine Handlung) deuten, zu deuten suchen:
ich wusste nicht, wie ich mir sein plötzliches Verschwinden erklären sollte; er versuchte, ihr ungewöhnliches Verhalten psychologisch zu erklären.
Syn.: auslegen, interpretieren.
c) <+ sich> seine Begründung (in etwas) finden:
der hohe Preis des Buches erklärt sich aus der kleinen Auflage.
Syn.: sich 1 ergeben.
2. <tr.; hat [offiziell] mitteilen:
der Minister erklärte, er werde zu Verhandlungen nach Amerika fliegen; <in bestimmten Fügungen> seine Unabhängigkeit erklären (durch eine entsprechende Bekanntmachung seine Unabhängigkeit erlangen); seinen Rücktritt erklären (durch eine entsprechende Mitteilung zurücktreten); jmdm. den Krieg erklären (durch eine entsprechende Mitteilung mit jmdm. einen Krieg beginnen); sich einverstanden erklären (mitteilen, dass man einverstanden ist); sich bereit erklären (mitteilen, dass man bereit ist).
Syn.: ankündigen, anmelden, ausdrücken, aussagen, äußern, aussprechen, bekannt geben, bekannt machen, bekunden, darlegen, darstellen, klarmachen (ugs.), klarstellen, offenbaren, sagen, schreiben, verkünden (geh.), verkündigen (geh.), vorbringen, vortragen, zu erkennen geben.
3. <tr.; hat [amtlich] bezeichnen als:
jmdn. für tot erklären; die alten Ausweise wurden für ungültig erklärt; der Beamte erklärte sich für nicht zuständig.

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er|klä|ren 〈V.; hat
I 〈V. tr.〉 etwas \erklären
1. klarmachen, erläutern
2. äußern, aussprechen, bes. in bindender Form
● „...“, erklärte er; jmdm. etwas \erklären ● seinen Austritt (aus einer Partei) \erklären; einen Begriff, Vorgang \erklären; einem Staat den Krieg \erklären; jmdm. seine Liebe \erklären; seine Unabhängigkeit \erklären (Staat) ● das brauche ich wohl nicht erst zu \erklären; ich kann es mir nicht \erklären ich verstehe es nicht; ich kann mir die Sache nur so \erklären, dass ...; sich etwas \erklären lassen; das lässt sich schwer \erklären ● sich bankrott \erklären; etwas deutlicher, näher \erklären; sich (mit einem Plan, Vorschlag) einverstanden \erklären; Angeklagter, \erklären Sie sich schuldig? ● ich will es an einem Beispiel \erklären; ich erkläre hiermit an Eides statt; sich für, gegen jmdn. \erklären für, gegen jmdn. Stellung nehmen, für, gegen ihn Partei ergreifen; jmdn. od. eine Sache für etwas \erklären mit Bestimmtheit als etwas bezeichnen; jmdn. für einen Betrüger \erklären; er erklärte die Geldbörse für sein Eigentum; sich für besiegt \erklären; einen Vermissten für tot \erklären lassen; einen Vertrag für ungültig \erklären; jmdn. für vogelfrei \erklären ● einige \erklärende Worte hinzufügen; „...“, sagte er \erklärend; er ist mein erklärter Feind er gibt es offen zu erkennen, dass er mein Feind ist; ein erklärter Gegner der Todesstrafe sein es offen aussprechen, dass man Gegner der T. ist
II 〈V. refl.〉
1. 〈veraltet〉 sich \erklären eine Liebeserklärung machen, einen Heiratsantrag machen
2. sich \erklären aus (von Sachen, Vorgängen) herrühren von, die Folge sein von, bedingt sein durch
● er hat sich noch immer nicht erklärt; das erklärt sich aus der Tatsache, dass ...; der Donner erklärt sich aus der plötzlichen Ausdehnung der vom Blitz erwärmten Luft

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er|klä|ren <sw. V.; hat [mhd. erklæren = klarmachen; klar werden]:
1.
a) deutlich machen; [in allen Einzelheiten] auseinandersetzen; so erläutern, dass der bzw. die andere die Zusammenhänge versteht:
etw. genau, kurz e.;
einen Text, ein Bild e.;
ich will es dir [an einem Beispiel] e.;
erklärende Worte;
b) begründen, deuten:
etw. psychologisch e.;
sie erklärte mir, warum sie nicht kommen könne;
ich kann mir dein Verhalten nicht e. (verstehe es nicht);
c) <e. + sich> seine Begründung in etw. finden:
das erklärt sich aus sich selbst;
<auch unpers.:> so erklärt es sich, dass wir nach Hause müssen.
2.
a) äußern, [offiziell] mitteilen, sagen:
etw. mit Bestimmtheit, an Eides statt e.;
seinen Rücktritt, sein Einverständnis e.;
einem Land den Krieg e.;
b) <e. + sich> seine Haltung zum Ausdruck bringen:
erkläre dich deutlicher!;
sich einverstanden, solidarisch e.;
sich als treuer Beamter/(seltener:) treuen Beamten e.;
sich für, gegen jmdn., etw. e. (für, gegen jmdn., etw. Stellung nehmen);
er hat sich ihr erklärt (hat ihr seine Liebe offenbart).
3. [amtlich] bezeichnen, als jmdn., etw. kennzeichnen:
einen Vermissten für tot e. [lassen];
etw. für ungültig, für null und nichtig e.;
er wurde zum Sieger nach Punkten erklärt.

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er|klä|ren <sw. V.; hat [mhd. erklæren = klar machen; klar werden]: 1. a) deutlich machen; [in allen Einzelheiten] auseinander setzen; so erläutern, dass der andere die Zusammenhänge versteht: etw. genau, kurz e.; einen Text, ein Bild e.; ich will es dir [an einem Beispiel] e.; ein Lehrer muss e. können; erklärende Worte; b) begründen, deuten: etw. psychologisch e.; er erklärte mir, warum er nicht kommen könne; sein Versagen ist mit Krankheit zu e.; ich kann mir dein Verhalten nicht e. (verstehe es nicht); c) <e. + sich> seine Begründung in etw. finden: das erklärt sich aus sich selbst; <auch unpers.:> so erklärt es sich, dass ...; Der Amoklauf des Epileptikers erklärt sich mir, nachdem ich eine Hirnkrankheit festgestellt habe (Natur 92). 2. a) äußern, [offiziell] mitteilen, sagen: etw. mit Bestimmtheit, an Eides statt e.; seinen Rücktritt, sein Einverständnis e.; „Ich werde nicht kommen“, erklärte er; einem Land den Krieg e.; b) <e. + sich> seine Haltung zum Ausdruck bringen: erkläre dich deutlicher!; sich einverstanden, solidarisch e.; sich als treuer Beamter/(seltener:) treuen Beamten e.; sich für, gegen jmdn., etw. e. (für, gegen jmdn., etw. Stellung nehmen); sich zu einer Frage e. (äußern); er hat sich ihr erklärt (hat ihr seine Liebe offenbart). 3. [amtlich] bezeichnen, als jmdn., etw. kennzeichnen: einen Vermissten für tot e. [lassen]; etw. für ungültig, für null und nichtig e.; jmdn., sich für nicht zuständig e.; er wurde zum Sieger nach Punkten erklärt.

Universal-Lexikon. 2012.