fassen; erwischen; ergreifen; packen (umgangssprachlich); festnehmen; arripieren (veraltet); greifen; ertappen; (jemandes) habhaft werden; fangen; schnappen (umgangssprachlich); am Schlaffitchen zu fassen kriegen (umgangssprachlich); aufgreifen; hinter Schloss und Riegel bringen (umgangssprachlich); die Handschellen klicken lassen (umgangssprachlich); in Haft nehmen; inhaftieren; einkassieren (umgangssprachlich); gefangen nehmen; einknasten (umgangssprachlich); einbuchten (umgangssprachlich); einsperren; einlochen (umgangssprachlich); jemanden hochnehmen (umgangssprachlich)
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ver|haf|ten [fɛɐ̯'haftn̩], verhaftete, verhaftet <tr.; hat:aufgrund einer gerichtlichen Anordnung, eines Haftbefehls festnehmen:
er ließ ihn verhaften; sie ist unschuldig verhaftet worden; die Polizei hat den Täter verhaftet; verhaftete Demonstranten.
Syn.: ↑ abführen, ↑ abholen (ugs. verhüllend), dingfest machen, ↑ einsperren, ↑ ergreifen, ↑ erwischen (ugs.), ↑ fassen, ↑ festsetzen, gefangen nehmen, hinter Schloss und Riegel bringen (ugs.), hochgehen lassen (ugs.), in Gewahrsam nehmen, in Haft nehmen, ↑ schnappen (ugs.).
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ver|hạf|ten 〈V. tr.; hat〉 in Haft, in polizeil. Gewahrsam nehmen, festnehmen ● (mit) einer Sache verhaftet sein mit einer Sache eng zusammenhängen, verbunden sein [<mhd. verheften (Prät. verhaft) „festmachen, unbeweglich machen, verbinden, verpflichten; mit Beschlag belegen; in Haft nehmen“]
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ver|hạf|ten <sw. V.; hat:
1. [mhd. verheften, eigtl. = festmachen] (aufgrund eines Haftbefehls) festnehmen:
jmdn. [unter dem Verdacht des Mordes] v.;
er ließ ihn v.;
sie war unschuldig verhaftet worden.
dieser Eindruck hat sich ihm, ihrem Gedächtnis unauslöschlich verhaftet.
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ver|hạf|ten <sw. V.; hat [1: mhd. verheften, eigtl. = festmachen]: 1. (aufgrund eines Haftbefehls) festnehmen: jmdn. [unter dem Verdacht des Mordes, der Spionage] v.; er ließ ihn v.; sie war unschuldig, in Italien, auf dem Flughafen verhaftet worden; Wenn er es riskiere, ... gemeinsam mit mir aus meiner Wohnung heraus verhaftet zu werden, könne er bleiben (Niekisch, Leben 248); verhaftete Putschisten. 2. (selten) ↑einprägen (2 a): dieser Eindruck hat sich ihm, ihrem Gedächtnis unauslöschlich verhaftet; Er (= Abschiedsartikel) soll ... den Extrakt der Zielsetzung und geistigen Substanz der dreißig Hefte dem Gedächtnis der Leser v. (Kantorowicz, Tagebuch I, 665).
Universal-Lexikon. 2012.