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festlegen
ernennen; erklären; darlegen; aufstellen; konstatieren; festsetzen; bestimmen; ins Auge fassen (umgangssprachlich); (sich etwas) vornehmen; vormerken; planen; (sich) anschicken; begrenzen; abstecken; beschreiben; abgrenzen; definieren; entscheiden; verankern; determinieren; festschreiben; beschließen; vereinbaren; verordnen; verfügen; diktieren; vorschreiben; anordnen; regeln; vorgeben; aufzwingen; anweisen; veranlassen; befehlen; reglementieren; (sich) zu etwas bekennen; (sich) zu etwas verpflichten

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fest|le|gen ['fɛstle:gn̩], legte fest, festgelegt <tr.; hat:
1.
a) aufgrund von Überlegungen, Gesprächen o. Ä. bestimmen, was oder wann etwas gemacht werden soll:
sie legten den Tag für ihre Reise fest; wir müssen noch den Preis festlegen.
Syn.: angeben, anordnen, ansetzen, befinden über (geh.), diktieren, festmachen, festsetzen, fixieren, regeln, vereinbaren, verfügen, verhängen, verordnen, vorschreiben.
b) jmdn., sich in Bezug auf etwas binden:
den Hersteller auf einen frühen Liefertermin festlegen; du hast dich mit diesen Äußerungen festgelegt.
Syn.: beim Wort nehmen, festnageln (ugs.), verpflichten.
2. (einen Geldbetrag) langfristig anlegen:
ich habe einiges Geld [zu günstigen Bedingungen] festgelegt.

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fẹst||le|gen 〈V.; hat
I 〈V. tr.〉
1. etwas \festlegen endgültig bestimmen (Anordnung, Termin)
2. jmdn. auf etwas \festlegen jmdn. in Bezug auf etwas verpflichten
● Geld \festlegen langfristig anlegen; die Reihenfolge, die Tagesordnung \festlegen; nach dem Filmerfolg war er endgültig auf die Rolle des Bösewichts festgelegt
II 〈V. refl.〉 sich \festlegen sich binden, sich endgültig äußern, etwas bestimmen, versprechen ● ich kann, möchte mich noch nicht \festlegen nicht binden, ich möchte mir die Entscheidung noch vorbehalten; ich habe mich durch meine Absage bereits festgelegt

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fẹst|le|gen <sw. V.; hat:
1. verbindlich beschließen, bestimmen, regeln, vorschreiben:
etw. schriftlich, testamentarisch f.;
einen Termin, ein Programm genau f.;
es wurde festgelegt, dass die Kinder jedes zweite Wochenende bei ihm verbringen durften;
gesetzlich, durch Gesetz, in einem Gesetz festgelegte Rechte.
2. sich, jmdn. in Bezug auf etw. binden, verpflichten:
ich habe mich nicht, auf nichts, (schweiz.:) über nichts f. lassen;
legen Sie mich bitte nicht darauf fest (verlangen Sie von mir keine verbindliche Aussage darüber), dass ich heute noch fertig werde.
3. (einen Geldbetrag) langfristig anlegen:
das Geld ist auf mehrere Jahre festgelegt.

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fẹst|le|gen <sw. V.; hat: 1. verbindlich beschließen, bestimmen, regeln, vorschreiben: etw. schriftlich, testamentarisch f.; es wurde festgelegt, dass die Kinder jedes zweite Wochenende bei ihm verbringen durften; einen Termin, Bestimmungen, ein Programm genau f.; Die jeweils gegebene Regelung legt fest, wer in ihrem Sinne Beamter ist (Fraenkel, Staat 36); Der Tag lässt sich ziemlich genau f. (Gaiser, Jagd 128); die Hälfte der Mengen, wie sie für die kämpfende Truppe festgelegt waren (Plievier, Stalingrad 47); gesetzlich/durch Gesetz/in einem Gesetz festgelegte Rechte; Genau wie in der Schule hatten wir einen festgelegten Unterricht und Klassenarbeiten und Hausaufgaben (Leonhard, Revolution 52). 2. sich, jmdn. in Bezug auf etw. binden, verpflichten: du hast dich mit diesen Äußerungen festgelegt; ich habe mich nicht, auf/(schweiz.:) über nichts f. lassen; Die Wandlungsfähigkeit eines Darstellers ..., der ... im Filmgeschäft immer ... auf „normannischer Kleiderschrank“ und Bösewicht festgelegt war (MM 1. 6. 77, 28); legen Sie mich bitte nicht darauf fest (verlangen Sie von mir keine bindende Zusage dafür/Auskunft darüber), dass ich heute noch fertig werde; Weitere Morde, auf die man sie f. (die man ihr anlasten) wollte, stritt sie jedoch energisch ab (Noack, Prozesse 158). 3. (einen Geldbetrag) langfristig anlegen: das Geld ist auf mehrere Jahre festgelegt. 4. (selten) festmachen (3): Mit der Flut gingen wir wieder ankerauf und kamen ... im Hafen von Kingston upon Hull an, legten am Bollwerk des alten Marktes fest und verkauften den ... Rest unseres Fangergebnisses (Leip, Klabauterflagge 19).

Universal-Lexikon. 2012.