Akademik

verhängen
vollziehen; vollstrecken

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ver|hän|gen [fɛɐ̯'hɛŋən] <tr.; hat:
1. (etwas) vor etwas hängen, um es zu verdecken:
ein Fenster mit einem Tuch verhängen.
2. als Strafe oder als notwendige und unangenehme Maßnahme anordnen:
eine Strafe, Sperre über jmdn., etwas verhängen.
Syn.: erlassen, festsetzen, verfügen, verordnen.

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ver|hạn|gen 〈Adj.〉 verschleiert, bedeckt (wolken\verhangen) ● \verhangener Himmel

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ver|hạn|gen <Adj.>:
1. von tief hängenden Wolken bedeckt; in Dunst gehüllt; trübe:
ein -er Himmel, Tag.
2. mit etw. verhängt; zugehängt:
-e Fenster.

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ver|hạn|gen <Adj.>: 1. von tief hängenden Wolken bedeckt; in Dunst gehüllt; trübe: ein -er Himmel, Tag; Ein frischer Wind hat die -e, graudunstige Schwüle des Vormittags zerrissen (Heim, Traumschiff 401); An diesem Septembertag schien keine Sonne, es war grau v. und ziemlich kalt (Thor [Übers.], Ich 39); Ü Die kurzfristigen Konjunkturaussichten bleiben v. (Tages Anzeiger 10. 7. 82, 11). 2. mit etw. verhängt; zugehängt: Bisweilen fällt er in Nostalgie und lässt die Kamera über die Häusergebirge von Algier schweifen, über flatternde Wäsche und gegen die Hitze -e Fenster (FAZ 30. 6. 94, 29); ... hinter den -en Möbeln meiner Kindheit (Dierichs, Männer 62).

Universal-Lexikon. 2012.