Salair; Bezahlung; Kostenerstattung; Sold; Einkommen; Tantieme; Lohn; Arbeitsentgelt; Gratifikation; Entlohnung; Aufwandsentschädigung; Abgeltung (schweiz., österr.); Lohntüte (umgangssprachlich); Salär; Gage; Honorar; Vergütung; Besoldung; Entgelt; Kernaussage; Essenz; Thema; Gegenstand; Inhalt; (das) Wesentliche; Kerngehalt; Substanz; Tiefgründigkeit; Gedankentiefe; Tiefgang; Gedankenreichtum; Gedankenfülle
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1Ge|halt [gə'halt], der; -[e]s, -e:1. gedanklicher, ideeller Inhalt, geistiger Wert:
der Gehalt einer Dichtung; der politische Gehalt eines Werkes.
Zus.: Ideengehalt, Wahrheitsgehalt.
2. Anteil eines Stoffes in einer Mischung oder in einem anderen Stoff:
der Gehalt an Gold in diesem Erz ist gering.
Zus.: Alkoholgehalt, Eiweißgehalt, Fettgehalt, Goldgehalt, Salzgehalt, Wassergehalt.
2Ge|halt [gə'halt], das; -[e]s, Gehälter [gə'hɛltɐ]:
regelmäßige [monatliche] Bezahlung der Beamt[inn]en und Angestellten:
ein hohes, niedriges, festes, sicheres Gehalt; ein Gehalt beziehen; die Gehälter werden erhöht, angehoben, gekürzt; jmdm. sein Gehalt auszahlen, überweisen; er kam mit seinem Gehalt nie aus.
Zus.: Anfangsgehalt, Beamtengehalt, Bruttogehalt, Jahresgehalt, Monatsgehalt, Nettogehalt.
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Ge|hạlt
I 〈m. 1; unz.〉
1. (wertvoller) Inhalt
2. stoffl. u. geistiger Inhalt (eines Kunstwerkes)
4. 〈fig.〉 innerer Wert
● moralischer, religiöser, sittlicher \Gehalt einer Dichtung, Lehre usw.; der \Gehalt an Alkohol, an Fett
II 〈n. 12u〉
1. Arbeitsvergütung für Beamte u. Angestellte (Monats\Gehalt)
2. festes, geregeltes Einkommen
● Gehälter auszahlen; \Gehalt beziehen; jmds. \Gehalt erhöhen; festes \Gehalt bekommen; ein \Gehalt von 3000 Euro; wie hoch ist Ihr \Gehalt?
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Ge|hạlt: in der Chemie der Oberbegriff bei der qual. Beschreibung der Zus. einer Mischphase, solange keine exakten Werte für ↑ Anteil oder ↑ Konzentration angegeben werden können; z. B. kann der Ozongehalt der Luft als Volumenanteil in ‰ angegeben werden.
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1Ge|hạlt , der; -[e]s, -e [mhd. gehalt = Gewahrsam; innerer Wert, zu: gehalten = festhalten, [auf]bewahren, zu ↑ halten]:
1. gedanklicher Inhalt; geistiger, ideeller Wert:
der religiöse, politische G. eines Werkes.
2. Anteil eines bestimmten Stoffes in einer Mischung od. in einem anderen Stoff:
dieser Schnaps hat einen hohen G. an Alkohol;
diese Nahrungsmittel haben wenig G. (wenig Nährstoffe);
Ü etw. auf seinen G. an Wahrheit prüfen.
2Ge|hạlt , das, österr.: der; -[e]s, Gehälter [eigtl. = Summe, für die man jmdn. in Diensten hält]:
regelmäßige monatliche Bezahlung der Beamten u. Angestellten:
ein hohes, festes, sicheres G.;
wie hoch ist Ihr G.?;
die Gehälter werden erhöht, angehoben, gekürzt;
sie hat/bezieht 3 500 Euro G./ein G. von 3 500 Euro;
das 13.,14. G. (Urlaubs- bzw. Urlaubs- u. Weihnachtsgeld).
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Gehalt,
1) der, Ästhetik: einer der Leitbegriffe der neueren Literaturwissenschaft und Kunstanalyse, unterschieden von »Inhalt« und »Form« oder »Gestalt«; der »Sinn« (die zum Ausdruck kommende spezifische Auffassung von Gegenstandsbereichen wie Welt, Leben, Mensch, Gesellschaft) eines Werkes.
2) das, Wirtschaft: Form des Arbeitsentgeltes, v. a. für Angestellte im Sinne des Arbeits- und Sozialversicherungsrechtes. Die Bemessung des Gehalts erfolgt grundsätzlich pro Zeiteinheit (z. B. Monatsgehalt), hinzu kommen gegebenenfalls leistungs-, erfolgs- oder persönlichkeitsabhängige Bestandteile, z. B. Prämien, Tantiemen, Spesen. Festlegung und Zahlung des Gehalts unterliegen gesetzliche und tarifvertragliche Vorschriften.
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1Ge|hạlt, der; -[e]s, -e [mhd. gehalt = Gewahrsam; innerer Wert, zu: gehalten = festhalten, [auf]bewahren, zu ↑halten]: 1. gedanklicher Inhalt; geistiger, ideeller Wert: der religiöse, politische G. eines Werkes; G. und Gestalt einer Dichtung; dass eine den inneren G. eines Stückes verändernde Theateraufführung eine mangelhafte Werkleistung darstelle (NJW 19, 1984, IV). 2. Anteil eines bestimmten Stoffes in einer Mischung od. in einem anderen Stoff: der G. dieses Erzes an Metall ist gering; dieser Schnaps hat einen hohen G. an Alkohol; Der Lauch verliert so seine grüne Farbe, nicht aber seinen wertvollen G. (NZZ 27. 1. 83, 26); diese Nahrungsmittel haben wenig G. (wenig Nährstoffe); Ü etw. auf seinen G. an Wahrheit prüfen.
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2Ge|hạlt, das, österr.: der; -[e]s, Gehälter [eigtl. = Summe, für die man jmdn. in Diensten hält]: regelmäßige monatliche Bezahlung der Beamten u. Angestellten: ein hohes, festes, sicheres G.; die Gehälter werden erhöht, angehoben, gekürzt; wie hoch ist Ihr G.?; jmdm. sein G. auszahlen, überweisen; sie hat/bezieht 5 800 DM G./ein G. von 5 800 DM; mit seinem G. nicht auskommen; von seinem G. schlecht leben können.
Universal-Lexikon. 2012.