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be|zif|fern [bə'ts̮ɪfɐn]:1. <tr.; hat mit Ziffern versehen:
die einzelnen Seiten beziffern.
Syn.: ↑ nummerieren.
2.
a) <tr.; hat angeben (mit einer Zahl, einem Betrag):
man beziffert den Schaden auf eine halbe Million Euro.
b) <+ sich> sich belaufen:
der Verlust bezifferte sich auf eine Million Euro.
Syn.: ↑ betragen.
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be|zịf|fern 〈V. tr.; hat〉 mit Ziffern versehen, nummerieren (Seiten) ● bezifferter Bass 〈bes. in der Barockmusik〉 mit Ziffern versehene Bassnoten im Generalbass zur Akkordbezeichnung
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be|zịf|fern <sw. V.; hat:
1. mit Ziffern versehen; nummerieren:
die Seiten eines Buches b.;
bezifferter Bass (Musik; Bassstimme mit Ziffern u. Versetzungszeichen, die die zugehörigen Akkorde angeben).
2.
a) der Zahl, dem Betrag nach [schätzungsweise] angeben:
man beziffert den Sachschaden auf 3 000 Euro;
b) <b. + sich> sich belaufen; betragen:
die Verluste beziffern sich auf 2 Millionen Euro.
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be|zịf|fern <sw. V.; hat: 1. mit Ziffern versehen, nummerieren: die Seiten eines Buches b.; bezifferter Bass (Musik; Bassstimme mit Ziffern u. Versetzungszeichen, die die zugehörigen Akkorde angeben). 2. a) der Zahl, dem Betrag nach [schätzungsweise] angeben: man beziffert den Sachschaden auf 3 000 Mark; Der Antiquar hatte den Preis mit DM 700,- beziffert (Dönhoff, Ostpreußen 33); b) <b. + sich> sich belaufen, betragen: die Verluste beziffern sich auf 2 Millionen Mark; Das sichtbare Ergebnis ihres öffentlichen Lebens beziffert sich auf schätzungsweise 560 Publikationen (DÄ 22. 11. 85, 63).
Universal-Lexikon. 2012.