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Uniform
Dienstkleidung; Kluft; Montur; Livree; Einheitskleidung; Dienstanzug

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Uni|form [uni'fɔrm], die; -, -en:
in Material, Form und Farbe einheitlich gestaltete Kleidung, die bei Militär, Polizei o. Ä. im Dienst getragen wird:
in vielen Ländern der Welt tragen die Polizisten eine blaue Uniform.
Zus.: Ausgehuniform, Matrosenuniform, Offiziersuniform, Polizeiuniform.

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uni|fọrm 〈Adj.〉 einheitlich, einförmig [<frz. uniforme <lat. uniformis <unus „ein“ + forma „Gestalt“]

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uni|fọrm <Adj.> [frz. uniforme < lat. uniformis = ein-, gleichförmig, zu: unus = einer, ein Einziger u. forma = Form] (bildungsspr.):
ein-, gleichförmig:
-e Schulkleidung;
die Häuser haben ein -es (abwertend; durch ihre Gleichförmigkeit monotones) Aussehen.

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Unifọrm
 
[französisch uniforme, zu lateinisch uniformis »einförmig«, »gleichförmig«] die, -/-en, nach einheitlichen Richtlinien hergestellte (Dienst-)Kleidung, die, anders als die Livree, die Zugehörigkeit einer Person zu einer bestimmten Institution (Militär, Polizei, Zoll, Eisenbahn, Feuerwehr, Post u. a.) äußerlich kennzeichnet.
 
U. für den militärischen Gebrauch setzten sich seit dem Ende des 17. Jahrhunderts parallel zur Herausbildung stehender Heere durch. Vielfach lebten alte Nationaltrachten in der U. weiter (z. B. bei den Husaren und Ulanen, später u. a. bei den Zuaven). Auch Teile des mittelalterlichen Harnischs (v. a. in der Form des Kürass) sowie der Helm wurden, zum Teil in veränderter Form, beibehalten. Charakteristisch war Ende des 17./Anfang des 18. Jahrhunderts der bis an die Knie reichende kollerartige Rock mit großen, manschettenförmigen Umschlägen an den Ärmeln, ferner der lederne Stulpenstiefel der Berittenen. Mitte des 18. Jahrhunderts trug man die Krempe des Hutes auf drei Seiten aufgebogen (Dreispitz), das Haar war zu einem Zopf geflochten. Die Weste (Kamisol) wurde sichtbar getragen, darüber der Rock. Über den Hosen wurden von Fußtruppen bis an die Knie reichende, seitlich geknüpfte Gamaschen getragen. Kennzeichen der Offiziere wie der Ringkragen sowie die Epauletten sind Überreste des Harnischs. An die Stelle der Feldzeichen (Armbinde, Schärpe u. a.) traten die Kokarden in den jeweiligen Landesfarben. Die Schulterklappe der Mannschaften hielt ursprünglich das Bandelier, später diente sie u. a. der Kenntlichmachung von Truppenteilen.
 
Um 1800 trat im Zuge der Napoleonischen Kriege, von Frankreich ausgehend, eine grundlegende Wandlung ein. Kürassiere und Dragoner erhielten den griechischen Vorbildern entliehenen Helm aus Metall oder Leder mit hohem Steg, Rosshaarschweif und tief herabgezogenem Stirnschirm, Fußtruppen den Tschako. Mitte des 19. Jahrhunderts verschwanden die langen Schöße, der Waffenrock reichte nun bis über das Gesäß, lange enge Beinkleider bis zu den Schuhen. Von vielen europäischen Staaten wurde als Helm die von Preußen eingeführte Pickelhaube übernommen, die bis zur Einführung des Stahlhelms im Ersten Weltkrieg in Gebrauch blieb. Mit Beginn des 20. Jahrhunderts wurde die farbenprächtige U. mehr und mehr durch feldgraue, grüne und khakifarbene U. ersetzt. Man führte einheitlichen U. von gleicher Farbe und gleichem Schnitt für alle Waffengattungen ein. Die Kennzeichen schrumpften zu Nummern, Zeichen und farbigen Vorstößen. Die Parade-U. entfiel. Nach dem Zweiten Weltkrieg zeigte sich die Tendenz zu repräsentativen U. einerseits und zu reinen Kampf- und Arbeitsanzügen andererseits.
 
Rechtliches:
 
Bestimmungen über die U. der Soldaten hat der Bundespräsident getroffen. Das Tragen von U. durch aus dem Wehrdienst ausgeschiedene Soldaten bedarf der Genehmigung nach der U.-Verordnung vom 1. 8. 1986. Unbefugtes Tragen von in- oder ausländischen U. ist nach § 132 a StGB strafbar. Das Verwenden von U.-Stücken einer für verfassungswidrig erklärten Partei, einer verbotenen Vereinigung oder einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation ist nach § 86 a StGB strafbar. Als Ausdruck gemeinsamer politischer Gesinnung dürfen U. oder U.-Teile öffentlich und in Versammlungen nicht getragen werden (Verbot und Strafbarkeit in §§ 3 und 28 Versammlungsgesetz). Arbeitsrechtlich ist der Arbeitgeber, wenn er das Tragen von U. im dienstlichen Interesse anordnet, zur Kostentragung verpflichtet.
 
Literatur:
 
R. Knötel u. a.: Hb. der U.-Kunde (Neuausg. 1971);
 L. u. F. Funcken: Histor. U., 8 Bde. (a. d. Frz., 1978-83);
 J.-M. Hormann: Die Bundeswehr u. ihre U. (1987);
 
U. in den NATO-Staaten 1900 bis heute, bearb. v. R. Wirtgen (1989);
 
U. der Nat. Volksarmee der DDR, 1956-1986, Beitrr. v. K.-U. Keubke u. a. (Berlin-Ost 1990);
 
Die dt. Wehrmacht. Uniformierung u. Ausrüstung, auf 3 Bde. ber. (a. d. Engl., 1992 ff.).
 

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Uni|fọrm [auch: 'ʊnifɔrm], die; -, -en [frz. uniforme, subst. Adj. uniforme, ↑uniform]: (bes. beim Militär u. bei der Polizei) im Dienst getragene, in Material, Form u. Farbe einheitlich gestaltete Kleidung: die grüne U. der Polizei; ein Mensch in der U. des sechsten Dragonerregiments (Zuckmayer, Fastnachtsbeichte 5); dazu die sehr eng anliegende blaue U. aus feinem Tuch (Hartung, Junitag 5); Soldaten müssen -en tragen; die U. an-, ablegen; in U. sein, gehen; Die Kindermädchen sind in U., sie tragen schwarze Kleider, weiße Schürzen, weiße Häubchen (Koeppen, Rußland 31); er kam in voller U. (in seiner Uniform mit allem Zubehör).

Universal-Lexikon. 2012.