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ab|le|gen ['aple:gn̩], legte ab, abgelegt:1. <tr.; hat >
a) fort-, niederlegen, irgendwohin legen:
den Hörer ablegen; eine Last ablegen.
b) etwas (wie Post o. Ä.) nach der Bearbeitung, Erledigung zur Aufbewahrung weglegen:
Briefe ablegen.
2. <tr.; hat (ein Kleidungsstück o. Ä.) ausziehen:
die Jacke ablegen; <auch itr.> legen Sie bitte ab!
3. <tr.; hat
a) nicht mehr tragen:
die Trauerkleidung ablegen; seinen Namen ablegen (nicht länger führen); <häufig im 2. Partizip> sie trägt abgelegte Schuhe (Schuhe, die eine andere Person getragen hat, aber nicht mehr weiter tragen will).
b) sich von etwas frei machen:
eine Gewohnheit, seine Scheu ablegen.
4. <tr.; hat als Funktionsverb: eine Prüfung ablegen (sich prüfen lassen); einen Eid ablegen (schwören); ein Geständnis ablegen (etwas gestehen); ein Bekenntnis ablegen (etwas bekennen).
Syn.: ↑ absolvieren.
5. <itr.; hat (von Schiffen oder Personen an Bord eines Schiffes) von der Anlegestelle wegfahren /Ggs. anlegen/: die Fähre hatte gerade abgelegt, als wir eintrafen; gleich legen wir ab.
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ạb||le|gen 〈V.; hat〉
I 〈V. tr.〉
1. weglegen, an einem Ort deponieren
● bitte legen Sie ab! (Aufforderung an einen Besucher) ● ein Bekenntnis, Gelübde \ablegen etwas bekennen, geloben; Dateien auf der Festplatte \ablegen auf der F. abspeichern; den Drucksatz \ablegen 〈Typ.〉 einschmelzen od. die einzelnen Typen wieder in den Setzkasten einordnen; einen Eid \ablegen schwören, leisten; einen Fehler \ablegen sich abgewöhnen; seine Kleider \ablegen sich ausziehen; die Maske \ablegen 〈fig.〉 aufhören zu heucheln, sich offen u. ehrlich zeigen; eine Prüfung, ein Examen \ablegen eine P., ein E. machen; Rechenschaft (über etwas) \ablegen Auskunft über sein Tun u. Lassen geben; die Trauer \ablegen nicht mehr trauern; Vorurteile, Gewohnheiten \ablegen aufgeben, sich von ihnen frei machen; Zeugnis von etwas, für od. gegen jmdn. \ablegen über etwas aussagen, für od. gegen jmdn. zeugen
II 〈V. intr.; Bot.〉 sich vegetativ, durch Ableger vermehren
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ạb|le|gen <sw. V.; hat:
1.
a) (ein Kleidungsstück o. Ä.) ausziehen, abnehmen:
den Mantel a.;
willst du nicht a.?;
b) (bes. Kleidung) nicht mehr tragen:
die Trauerkleidung a.;
abgelegte Sachen;
Ü seinen Namen a.;
alte Gewohnheiten a. (sie aufgeben);
sie hatte ihre Nervosität, Scheu abgelegt (sich davon frei gemacht).
2.
a) an einen Ort legen:
den Hörer a.;
den Schriftwechsel a. (Bürow.; zur Aufbewahrung in einen Ordner o. Ä. legen);
die Daten in einem Speicher a. (EDV; speichern);
Herzass a. (Kartenspiele; beiseitelegen, weil die Karte nicht mehr benötigt wird);
b) (bes. Jägerspr.) (einen Hund) sich niederlegen u. warten lassen.
3. <in Verbindung mit bestimmten Substantiven> [urspr. = (das Geld für) eine geschuldete Summe hinlegen (= bezahlen)] vollziehen, leisten, machen:
eine Prüfung a. (machen);
einen Eid a. (schwören);
die Beichte a. (geh.; beichten);
ein Gelübde a. (geloben);
ein Geständnis a. (gestehen);
ein Bekenntnis [über etwas] a. ([etw.] bekennen);
für jmdn. od. etw. Zeugnis a. (für jmdn. zeugen, etw. bezeugen);
Rechenschaft [über etwas] a. (geben);
einen Beweis [für etwas] a. ([etw.] beweisen).
4. (veraltet, noch landsch.) es auf etw. anlegen, absehen.
5. (Seemannsspr.) vom Kai o. Ä. wegfahren:
das Schiff hatte in der Nacht abgelegt.
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ablegen,
1) Gartenbau: einjährige Triebe von Gehölzen (Mutterpflanzen) waagerecht in die Erde einlegen, um sie zu vermehren, d. h. im Herbst als Jungpflanzen mit Adventivwurzeln (als Ableger) abzutrennen. Werden sie im Bogen in die Erde eingelegt, spricht man von absenken.
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ạb|le|gen <sw. V.; hat [3: urspr. = (das Geld für) eine geschuldete Summe hinlegen (= bezahlen)]: 1. a) (ein Kleidungsstück o. Ä.) ausziehen, abnehmen: Mantel und Hut a.; willst du nicht a.?; b) (bes. Kleidung) nicht mehr tragen: die Trauerkleidung a.; sie legte den Verlobungsring ab; abgelegte Sachen; Ü mein Vater hat den Adel abgelegt (Wiechert, Jeromin-Kinder 124); seinen Namen a.; seine Untugenden a. (sie sich abgewöhnen); sie hatte ihre Scheu abgelegt (sich davon frei gemacht); er hatte den Zyniker abgelegt (Musil, Mann 439); c) (landsch. derb) gebären: Jetzt hat meine Olle auch noch 'n Kind abgelegt (Marchwitza, Kumiaks 238). 2. a) an einen Ort legen: den Hörer a.; legte sie den Kugelschreiber auf der Klapplehne ab (Jägersberg, Leute 11); den Schriftwechsel a. (Bürow.; zur Aufbewahrung in einen Ordner o. Ä. legen); Nach dem Abruf löscht der Empfänger die Daten, er kann sie ... auch in einen anderen Speicher a. (EDV; speichern; Rhein-Zeitung 21. 12. 84, 25); den Satz a. (Druckw. früher; die einzelnen Buchstaben wieder in den Setzkasten legen); Herzass a. (Kartenspiel; beiseite legen, weil die Karte nicht mehr benötigt wird); b) (bes. Jägerspr.) (einen Hund) sich niederlegen u. warten lassen. 3. <in Verbindung mit bestimmten Substantiven> vollziehen, leisten, machen: ein Examen a. (machen); einen Eid a. (schwören); die Beichte a. (geh.; beichten); für jmdn. od. etw. Zeugnis a. (für jmdn. zeugen, etw. bezeugen); ein Geständnis a. (gestehen); ein Bekenntnis [über etwas] a. ([etw.] bekennen); ein Gelübde a. (geloben); Rechenschaft [über etwas] a. (geben); einen Beweis [für etwas] a. ([etw.] beweisen). 4. (veraltet, noch landsch.) es auf etw. anlegen, absehen: worauf hast du es denn abgelegt? 5. (Seemannsspr.) vom Kai o. Ä. wegfahren: das Schiff hatte in der Nacht abgelegt; Als ... das Boot von der Bunkerpier ablegte (Ott, Haie 353).
Universal-Lexikon. 2012.