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Tür
Portal; Entree; Pforte; Einlass; Eingang; Durchgang

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Tür [ty:ɐ̯], die; -, -en:
1.
a) Öffnung von bestimmter Breite und Höhe in einer Wand, Mauer o. Ä., die den Zugang zu einem Raum, Gebäude o. Ä. ermöglicht:
die Tür öffnen, schließen; durch eine Tür gehen.
Zus.: Haustür, Hintertür, Kellertür, Kirchentür, Wohnungstür, Zimmertür;
zwischen Tür und Angel (ugs.): in großer Eile; ohne genügend Zeit für etwas zu haben:
ich habe das wieder nur zwischen Tür und Angel erledigen können.
Syn.: Ausgang, Ausstieg, Eingang, Einstieg, 1 Tor, Zugang.
b) aus Holz oder anderem Material bestehender, beweglich in den Türrahmen eingepasster Teil, mit dem die Tür (1 a) verschlossen werden kann:
eine weiß lackierte Tür; eine Tür aus Glas.
Syn.: Pforte, 1 Tor.
Zus.: Pendeltür, Schiebetür, Tapetentür.
2. Vorrichtung zum Verschließen einer Öffnung:
die Tür des Schrankes, des Ofens, des Vogelkäfigs.
Zus.: Autotür, Ofentür, Schranktür.

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Tür 〈f. 20〉 oV Türe
1. Vorrichtung zum Verschließen einer Öffnung, eines Ein- od. Durchgangs (Garten\Tür, Haus\Tür, Ofen\Tür, Schrank\Tür, Wagen\Tür, Zimmer\Tür)
2. mit einer Tür (1) verschließbarer Durchgang, verschließbare Öffnung
● die \Tür anlehnen, öffnen, schließen, zuwerfen; jmdm. die \Tür aufhalten, öffnen; offene \Türen einrennen 〈fig.; umg.〉 unnötigerweise bei jmdm. für etwas werben, das dieser bereits befürwortet; die \Tür quietscht, knarrt; jmdm. die \Tür weisen jmdn. scharf auffordern, zu gehen ● überall offene \Türen finden 〈fig.〉 überall willkommen sein, Entgegenkommen, Unterstützung finden; ihm stehen alle \Türen offen 〈fig.〉 er hat alle Möglichkeiten (etwas zu tun); →a. offen ● \Tür an \Tür mit jmdm. wohnen neben jmdm. wohnen; an die \Tür gehen (um zu öffnen); an die \Tür klopfen; etwas bei verschlossenen \Türen tun heimlich, geheim tun; mit der \Tür ins Haus fallen 〈fig.〉 ein Anliegen sofort, ohne Einleitung vorbringen; von \Tür zu \Tür gehen von Haus zu Haus, Wohnung zu Wohnung; jmdn. vor die \Tür setzen jmdn. hinauswerfen; Weihnachten steht vor der \Tür 〈fig.〉 ist nahe; vor verschlossener \Tür stehen; zur \Tür hereinkommen, hinausgehen; den Kopf zur \Tür hereinstecken [<mhd. tür <ahd. turi <got. daurons „Tür“, zu idg. *dhur, dhuer;Tor2]

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Tür , die; -, -en [mhd. tür, ahd. turi]:
1.
a) Vorrichtung in Form einer in Scharnieren hängenden, meist rechteckigen Platte zum Verschließen eines Durchgangs, eines Einstiegs o. Ä.:
die T. quietscht, klemmt, knarrt, schließt nicht richtig, ist geschlossen;
eine T. [ab]schließen, aushängen, anlehnen;
die T. hinter sich zumachen;
er hörte, wie die T. ging (geöffnet od. geschlossen wurde);
an die T. klopfen;
ein Auto mit vier -en;
einen Brief unter der T. durchschieben;
sie wohnt eine T. weiter (nebenan);
sie wohnen T. an T. (unmittelbar nebeneinander);
Ü das wird dir so manche T. öffnen (manche Möglichkeit eröffnen);
ihr stehen alle -en offen (ihre [beruflichen] Möglichkeiten sind sehr vielfältig);
er fand nur verschlossene -en (er stieß überall auf Ablehnung; niemand unterstützte ihn);
wir dürfen die T. nicht zuschlagen/müssen die T. offen halten (wir müssen die Möglichkeit zu verhandeln, uns zu einigen, erhalten);
sie fand überall offene -en (sie war überall willkommen, fand überall Unterstützung);
R mach die T. von außen zu! (ugs.; geh hinaus!);
[ach] du kriegst die T. nicht zu! (ugs.; ach du meine Güte!);
jmdm. die T. einlaufen/einrennen (ugs.; Bude 2 b);
jmdm. die T. vor der Nase zuschlagen (ugs.: 1. im letzten Augenblick vor jmdm. die Tür zumachen. 2. jmdn. schroff zurückweisen);
[bei jmdm.] offene -en einrennen (ugs.; bei jmdm. mit großem Engagement für etw. eintreten, was dieser ohnehin befürwortet);
einer Sache T. und Tor öffnen (einer Sache Vorschub leisten; etw. unbeschränkt ermöglichen: dadurch wird dem Missbrauch T. und Tor geöffnet);
hinter verschlossenen -en (ohne die Anwesenheit von Außenstehenden, ohne Außenstehende zuzulassen; geheim: sie verhandeln hinter verschlossenen -en);
mit der T. ins Haus fallen (ugs.; sein Anliegen ohne Umschweife, [allzu] unvermittelt vorbringen);
vor verschlossener T. stehen (niemanden zu Hause antreffen);
zwischen T. und Angel (ugs.; in Eile, ohne genügend Zeit für etw. zu haben; im Weggehen);
b) als Eingang o. Ä. dienende, meist rechteckige Öffnung in einer Wand [die mit einer Tür (1 a) verschlossen wird]; Türöffnung:
die T. geht ins Freie;
eine T. zumauern;
aus der T. treten;
sie steckte den Kopf durch die T.;
der Schrank geht nicht durch die T.;
sie stand in/unter der T.;
er hatte den Fuß bereits in der T.;
R da ist die T.! (ugs.; nachdrückliche Aufforderung an jmdn., den Raum zu verlassen);
jmdm. die T. weisen (geh.; jmdn. mit Nachdruck auffordern, den Raum zu verlassen; jmdn. abweisen);
vor die T. (ins Freie, nach draußen: vor die T. gehen);
jmdn. vor die T. setzen (ugs.: 1. jmdn. hinausweisen. 2. jmdn. entlassen; jmdm. kündigen);
vor seiner eigenen T. kehren (ugs.; sich um seine eigenen Angelegenheiten kümmern);
vor der T. stehen (nach dem Kalender bald eintreten, gefeiert, begangen werden können; unmittelbar bevorstehen: Ostern steht vor der T.)
2.
a) einer Tür (1 a) ähnliche, meist jedoch kleinere Vorrichtung zum Verschließen einer Öffnung:
die T. eines Ofens, Vogelkäfigs, Schrankes;
b) mit einer Tür (2 a) verschließbare Öffnung:
sie griff durch die T. des Käfigs nach dem Hamster.

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Tür,
 
bewegliche, flächige Verschlussvorrichtung für eine den Zutritt ermöglichende Öffnung in einer Wand, einer Einfriedung, einem Fahrzeug u. a. Bei Gebäudetüren werden die die Türöffnung umrahmenden Wandteile Türgewände genannt; die Begrenzungsflächen sind seitlich die Türlaibung, oben der Türsturz, unten häufig eine Türschwelle. Die Türzarge (Türgerüst) ist eine tragende Rahmenkonstruktion aus Holz, Metall oder Beton, die in die Türöffnung eingesetzt und fest mit dem Gewände verbunden ist. Die Verkleidung der Türzargen wird als Türfutter oder Türrahmen bezeichnet. Der in die Türzarge beziehungsweise in den Türrahmen eingesetzte bewegliche Türabschluss ist ein meist mithilfe von Türbändern oder -Angeln seitlich befestigter Türflügel (Türblatt), der bei Holztüren aus dem Türflügelrahmen (Türfries) und darin eingesetzter Türfüllung (bei gestemmten Türen) oder aus einem mit Sperrholz oder Spanplatten beplankten Rahmen (bei abgesperrten Türen) besteht. Latten- oder Brettertüren bestehen aus senkrechten Latten (Brettern), die auf zwei Querlatten genagelt und mit einer Schrägplatte verstrebt werden, Türflügel werden auch aus Stahl, Aluminium, Bronze oder Glas hergestellt (Nurglastür ohne Rahmen); die meisten Türen sind ein- oder zweiflügelig. Nach der Öffnungsart unterscheidet man Rechts- oder Linkstüren. Die Bewegungsart der Tür richtet sich nach der Funktion oder nach dem zur Verfügung stehenden Raum. Am gebräuchlichsten ist die ein- oder aufschlagende Drehflügeltür. Schiebetüren benötigen einen Spezialbeschlag, laufen auf Rollen und haben meist eine im Fußboden eingelassene oder an der Decke befestigte Führung; ihre Türblätter werden seitlich in eine in der Mauer liegende Aussparung oder vor die Wand geschoben. Die Hubtür wird angehoben und, in einer Führungsschiene nach innen abgekippt, unter die Decke geschoben (vorwiegend für Garagen). Die Falttür (Harmonikatür) schließt große Öffnungen; sie besteht aus mehreren durch Scharniere miteinander verbundenen Blättern, die mit Rollen in einer Laufschiene hängen und mit einem Dorn in einer Fußbodenschiene geführt werden. Beim Öffnen legen sich die Türblätter gegeneinander. Drehtüren (Windschutztüren) bestehen aus vier um eine senkrechte Achse drehbaren Blättern, die mit Dichtungsstreifen das Drehgehäuse (Windfang) zugdicht abschließen. Teleskoptüren mit ineinander schiebbaren Flügelteilen werden z. B. als Aufzugtüren verwendet. Pendeltüren haben keine Anschlagleisten und können nach beiden Seiten geöffnet werden. Die Falltür, mit Seil und Gegengewicht, wird als waagerechter Verschluss verwendet. Feuersichere Türen werden mit Stahlblechbekleidung in Stahlzarge hergestellt.
 
Zum Verschließen von Türen dienen v. a. Türschlösser oder Türriegel, zum Handhaben Türgriffe, Türklinken und Türknöpfe, zum Feststellen oder Anhalten des geöffneten Türflügels Haken, Feststeller, Türpuffer u. a.; Türschließer bewirken das selbsttätige Schließen der Tür. Beim Drucklufttürschließer wird die in einem Gehäuse wirkende Feder durch einen Kolben gebremst, der beim Öffnen der Tür durch ein kleines Loch Luft ansaugt und sie beim Schließen langsam ausstößt. Beim Öldrucktürschließer bremst das durch einen dünnen Kanal gepresste Öl die Bewegung.
 
Der Türöffner ist eine Vorrichtung zur Fernbetätigung des Riegels eines Türschlosses oder der Tür selbst. Beim elektromagnetischen Türöffner (besonders bei Haustüren) ist der sperrende Teil des Schließblechs um seine Längsachse federnd drehbar. Der ihn festhaltende Riegel wird durch einen von der Wohnung aus betätigten Elektromagneten hörbar gelöst. Bei Druck gegen die Tür zwingt die Schlossfalle den Schließblechteil zum Ausweichen und wird frei. Beim pneumatischen Türöffner (besonders bei Fahrzeugen) wird durch Druckluft eine Schiebetür unmittelbar, eine Dreh- und Falttür durch eine Gelenkstange geöffnet oder geschlossen.
 
Künstler. Gestaltung:
 
Schon in sumerischer Zeit wurden Türen, besonders Tempeltüren, künstlerisch gestaltet. In Tell Obeid fand sich ein Kupferpaneel mit löwenköpfigem Adler und zwei Hirschen (2,38 m breit; um 2500 v. Chr.), einst auf Holz geschlagen, das wohl über einer Tür angebracht war. Schmuck der Türflügel ist für die assyrische Zeit nachgewiesen (Bronzereliefs der Palasttore von Imgur-Enlil). Mit figürlichen Reliefs geschmückte Türen sind aus frühchristlicher Zeit erhalten (Holztür von Sant'Ambrogio in Mailand, 4. Jahrhundert, und von Santa Sabina in Rom, 5. Jahrhundert). Im Mittelalter waren die aus zusammengesetzten Bohlen gebildeten Außentüren mit zum Teil dichten Beschlägen versehen, die das Holzwerk sicherten und schmückten. Bei der Brettertür bildeten die Köpfe der Nägel, mit denen die Bretter auf die Gratleisten oder auf eine zweite Bretterlage aufgearbeitet waren, ein Zierelement. Bei bedeutenden Sakralbauten knüpfte man im Mittelalter an die Form der frühchristlichen Gestaltung an: Holztüren von Santa Maria im Kapitol in Köln (etwa Mitte 11. Jahrhundert), Bronzetüren des Hildesheimer Doms (um 1015), der Sophienkathedrale in Nowgorod (zwischen 1152 und 1154), der Dome in Pisa (1180) und Monreale (um 1186) sowie die mit Bronzeplatten verkleidete Holztür von San Zeno in Verona (um 1100 und um 1200) u. a. Hervorragende Beispiele aus der Renaissance sind die von L. Ghiberti geschaffenen Bronzetüren für das Baptisterium in Florenz (1403-52) und die Bronzetüren von Filarete für die Peterskirche in Rom (1433-45). Die Außentüren stattlicher Bürgerhäuser besaßen wie die der Sakral- und Repräsentationsbauten häufig zwei Flügel, über ihnen befand sich seit dem 16. Jahrhundert oft ein Oberlicht. Die Innentüren wurden in Vertäfelungen und Raumdekorationen einbezogen. V. a. im Rokoko und Klassizismus waren auch die Außentüren mit Schnitzwerk verziert. Während die künstlerische Gestaltung von Türen für den Profanbau im 20. Jahrhundert zunehmend an Bedeutung verlor, suchte die sakrale Kunst nach neuen Ausdrucksformen: Bronzetüren für das Augustinerkloster in Marienthal bei Wesel (1945-49) von E. Scharff, Bronzetüren für den Kölner Dom (1948-54) und Kupfertüren für die Weltfriedenskirche in Hiroshima (1954) von E. Mataré, Bronzetüren für den Salzburger Dom (1955-58) und für die Peterskirche in Rom (1960-64) von G. Manzù.

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Tür, die; -, -en [mhd. tür, ahd. turi]: 1. a) Vorrichtung in Form einer in Scharnieren hängenden, meist rechteckigen Platte zum Verschließen eines Durchgangs, eines Einstiegs o. Ä.: die T. quietscht, klemmt, knarrt, schließt nicht richtig, ist geschlossen; Eine T. schlägt ins Schloss (Ziegler, Kein Recht 219); Karin stürzte hinaus und im nächsten Augenblick knallte die äußere T. zu (Thor [Übers.], Ich 47); Die T. zur Küche fliegt auf (Ossowski, Flatter 14); eine T. [ab]schließen, aushängen, anlehnen; die T. hinter sich zumachen; Barabas hatte am Dienstag die gepolsterte T. seines Zimmers geöffnet (Maron, Überläuferin 12); sie wirft die T. ins Schloss und versperrt sie (Frischmuth, Herrin 67); er hörte, wie die T. ging (geöffnet od. geschlossen wurde); an die T. klopfen; ein Auto mit vier -en; einen Brief unter der T. durchschieben; sie wohnt eine T. weiter (nebenan); R mach die T. von außen zu! (ugs.; geh hinaus!); [ach] du kriegst die T. nicht zu! (ugs.; ach du meine Güte!); Ü das wird dir so manche T. öffnen (manche Möglichkeit eröffnen); ihr stehen alle -en offen (ihre [beruflichen] Möglichkeiten sind sehr vielfältig); er fand nur verschlossene -en (er stieß überall auf Ablehnung; niemand unterstützte ihn); wir dürfen die T. nicht zuschlagen/müssen die T. offen halten (wir müssen die Möglichkeit zu verhandeln, uns zu einigen, erhalten); sie fand überall offene -en (sie war überall willkommen, fand überall Unterstützung); *jmdm. die T. einlaufen/einrennen (ugs.; ↑Bude 2 b); jmdm. die T. vor der Nase zuschlagen (ugs.; 1. im letzten Augenblick vor jmdm. die Tür zumachen. 2. jmdn. schroff zurückweisen); [bei jmdm.] offene -en einrennen (ugs.; bei jmdm. mit großem Engagement für etw. eintreten, was dieser ohnehin befürwortet): Da rennen Sie bei mir offene -en ein. Ich war der Erste, der als Sozialminister in Rheinland-Pfalz ein Kindergartengesetz verabschiedet hat (Spiegel 42, 1984, 117); einer Sache T. und Tor öffnen (einer Sache Vorschub leisten; etw. unbeschränkt ermöglichen): dadurch wird dem Missbrauch T. und Tor geöffnet; Solange das Stück nicht gespielt ist, sind allen Munkeleien und Spekulationen T. und Tor geöffnet (Spiegel 45, 1985, 298); hinter verschlossenen -en (ohne die Anwesenheit von Außenstehenden, ohne Außenstehende zuzulassen; geheim): sie verhandeln hinter verschlossenen -en; mit der T. ins Haus fallen (ugs.; sein Anliegen ohne Umschweife, [allzu] unvermittelt vorbringen); vor verschlossener T. stehen (niemanden zu Hause antreffen); zwischen T. und Angel (ugs.; in Eile, ohne genügend Zeit für etw. zu haben; im Weggehen): Da ich aber nicht gekommen bin, um mich hier zwischen T. und Angel von Ihnen verhören zu lassen (Borell, Lockruf 145); b) als Eingang o. Ä. dienende, meist rechteckige Öffnung in einer Wand [die mit einer ↑Tür (1 a) verschlossen wird]; Türöffnung: die T. geht ins Freie; eine T. zumauern; aus der T. treten; sie steckte den Kopf durch die T.; der Schrank geht nicht durch die T.; sie stand in/unter der T.; Unnatürlich fette, aufgedunsene Malven blühten im Vorgarten. Seine Frau wartete in der T. (Loest, Pistole 250); er hatte den Fuß bereits in der T.; R da ist die T.! (ugs.; nachdrückliche Aufforderung an jmdn., den Raum zu verlassen); *jmdm. die T. weisen (geh.; jmdn. mit Nachdruck auffordern, den Raum zu verlassen; jmdn. abweisen): Mütter sind sogar allein mit ihrem Kind, weil sie einem Pascha die T. gewiesen haben (Wilhelm, Unter 158); vor die T. (ins Freie, nach draußen): vor die T. gehen; jmdn. vor die T. setzen (ugs.; 1. jmdn. hinausweisen: Nur dass die Mutter ... einen Besoffenen resolut vor die T. zu setzen versteht [Frischmuth, Herrin 39]. 2. jmdn. entlassen; jmdm. kündigen); vor seiner eigenen T. kehren (ugs.; sich um seine eigenen Angelegenheiten kümmern); vor der T. stehen (nach dem Kalender bald eintreten, gefeiert, begangen werden können; unmittelbar bevorstehen): Ostern steht vor der T.; bis die nächste Modenschau vor der T. steht und mit ihr die Angst, dass der Erfolg vergänglich ist (Woche 25. 4. 97, 33). 2. a) einer ↑Tür (1 a) ähnliche, meist jedoch kleinere Vorrichtung zum Verschließen einer Öffnung: die T. eines Ofens, Vogelkäfigs, Schrankes; b) mit einer ↑Tür (2 a) verschließbare Öffnung: sie griff durch die T. des Käfigs nach dem Goldhamster.

Universal-Lexikon. 2012.